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Ausländerrecht >> Ausweisung, Abschiebung, Straftaten, Aufhebung der Einreisesperre >> Anknüpfung an mein thema: Einreise m. geliehenem P
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Beitrag begonnen von evee am 02.09.2004 um 07:26:25

Titel: Anknüpfung an mein thema: Einreise m. geliehenem P
Beitrag von evee am 02.09.2004 um 07:26:25
AUFENTHALTSGESTATTUNG - Chance nur durch Heirat? ... die ich grundsätzl. ablehne... siehe mein letztes posting.....

Ihr Lieben!
Ich möchte an das Thema anknüpfen, aber ich beginne ein neues, damit's nicht unübersichtlich wird.

Also, habe nun die neuesten Fakten:
-  Er ist mit dem Flugzeug eingereist mit einem "geliehenen" Pass
- Bei dem, ein paar Tage später erfolgtem Asylantrag, benutzte er seinen RICHTIGEN Namen. Gab auch an, dass er einen geliehenen Pass zur Einreise benutzt hat (.... fiktiver Name....)

- er hat KEINEN Pass, wenn seine Geburtsurkunde aus Nigeria kommt, beantragt er hier einen Pass bei der Botschaft
(Er sagte, es ist nicht üblich, dass jeder einen Pass in Nigeria hat, wenn dieser jemand nicht ein Reisender ist, wird nicht daran gedacht, Kosten dafür aufzunehmen. Da er schnell das Land verlassen wollte/mußte, verkaufte er Land und bezahlte den Flug und den gelieh. Pass).

Somit denke ich, hoffe ich, dass es hier zu diesem Thema kein Problem geben wird. Liege ich richtig?

Thema Rechtsanwalt:
Ich war bei ihm, er sagte mir klipp und klar, für DAS GELD (ges. 750 EUR für das Asylverfahren) tut er, was er tun muss, aber kein Extra-Engagement. Fein.

Ich weiß von anderen RA'en, dass sie auch mal einen Brief schreiben, um evtl. eine längere Frist bei der Aufenthaltsgestattung herauszuschlagen.
Dieser RA ist auch kein Spezialist für Ausländerfragen.

Ratet Ihr evtl. zum Wechsel des Anwalt's?
Oder bin ich naiv, zu glauben, man könnte heutzutage mehr Engagement erwarten?
Bei einem Wechsel wären auch die bisher gezahlten 550 EUR for nothing.

Liebe Grüße
Eve

Titel: Re: Anknüpfung an mein thema: Einreise m. geliehenem P
Beitrag von Hartmut_Krentz am 02.09.2004 um 09:55:14
Ich denke der Anwalt ist schlicht und einfach nur
ehrlich, er kann das Asylverfahren herauszoegern,
evtl einen Asylanschlussantrag stellen aber zu einem
stabilen Aufenthaltsstatus wird er Deinem Freund
nach heutiger Rechtslage wohl kaum verhelfen koennen.
Du willst um Deine beziehung kaempfen das ehrt Dich,
aber bei allem Kampf wirst wohl ohne eine Heirat keinen
dauerhaften Aufenthaltsstatus fuer ihn bekommen.

So ist eben die Gesetzeslage

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