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Ausländerrecht >> EU- und Schengenrecht (inclusive Besuchsaufenthalte) >> Fragen über Freizügigkeit usw
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Beitrag begonnen von kopfhoerer123 am 30.08.2004 um 17:08:06

Titel: Fragen über Freizügigkeit usw
Beitrag von kopfhoerer123 am 30.08.2004 um 17:08:06
Hallo!!
Wie immer ich finde diese Foren wahnsinnig cool - ansonsten fühlt es sich wie eine Infos-Wüste an [beifall=beifall.gif] Und jetzt, hier sind einige Fragen ;)

Können nicht-EU Ausländer mit Unbefrist. AE (Deutschland) im EU-Ausland arbeiten? Braucht man ein separate Arbeitserlaubnis für dieses EU-Ausland Land oder kann man einfach so arbeiten (und sich natürlich anmelden mit dem neuen Wohnsitz usw) wie ein Deutscher.

Wenn diese Job-basiertes Aufenthalt länger als 6 Monaten dauert was passiert wann der Ausländer zurück ins D kommt - ich habe gehört man muss von "null" wiederanfangen (d.h. alle Visumstufen nochmals durchmachen). Ich habe auch gehört dass man kann sich bei der ABH melden und Bescheid geben "ich will/muss wegen einem Job für z.B. 18 Monaten außerhalb D leben" oder so was und dann wird der Aufenthaltstitel nicht "beschädigt" werden. Stimmt das?

Übrigens, alle diese Bewegungen werden höchstmöglich mit dem deutschen Ehegatten gemacht - aber wenn es finanziell geht kann es auch sein dass für diese Dauer bleibt eine hier, und der andere geht ins Ausland...ist es möglich die Antworten für beide Fällen zu geben?

Vielen Dank : )

Titel: Re: Fragen über Freizügigkeit usw
Beitrag von Mick am 30.08.2004 um 17:55:37
Hallo Kopfhörer,

ich hab's mal hierher verschoben, da es ja weniger um Ehe und Familie im ausländerrechtlichen Sinne geht, sondern eher um die Aufenthaltsnahme in einem anderen Staat der EU.


schrieb am 30.08.2004 um 17:08:06:
Können nicht-EU Ausländer mit Unbefrist. AE (Deutschland) im EU-Ausland arbeiten? Braucht man ein separate Arbeitserlaubnis für dieses EU-Ausland Land oder kann man einfach so arbeiten (und sich natürlich anmelden mit dem neuen Wohnsitz usw) wie ein Deutscher.


Nein, das geht noch nicht. Soll laut einer EU-Richtlinie aber kommen, wenn in einem EU-Staat 5 Jahre erlaubter Aufenthalt vorliegen. Ich meine ab 2006.


Zitat:
Wenn diese Job-basiertes Aufenthalt länger als 6 Monaten dauert was passiert wann der Ausländer zurück ins D kommt - ich habe gehört man muss von "null" wiederanfangen (d.h. alle Visumstufen nochmals durchmachen). Ich habe auch gehört dass man kann sich bei der ABH melden und Bescheid geben "ich will/muss wegen einem Job für z.B. 18 Monaten außerhalb D leben" oder so was und dann wird der Aufenthaltstitel nicht "beschädigt" werden. Stimmt das?


Letzteres stimmt. Grundsätzlich muss man innerhalb von 6 Monaten wieder einreisen. Wenn aber feststeht, dass man sich aus einem vorübergehenden Grund länger im Ausland aufhalten muss/möchte, kann man sich von der Ausländerbehörde eine verlängerte Wiedereinreisefrist einräumen lassen. Versäumt man dieses, ist die unbefr. AE weg.


Zitat:
Übrigens, alle diese Bewegungen werden höchstmöglich mit dem deutschen Ehegatten gemacht - aber wenn es finanziell geht kann es auch sein dass für diese Dauer bleibt eine hier, und der andere geht ins Ausland...ist es möglich die Antworten für beide Fällen zu geben?


Sofern der deutsche Ehepartner in einem anderen EU-Staat sein Freizügigkeitsrecht wahrnimmt, kann auch der andere, sogenannte Drittstaatsangehörige dort eine Aufenthaltsgenehmigung nach dem EU-Recht erhalten. Hierbei muss zunächst der deutsche Partner nachweisen, dass er die Zuzugsbedingungen (Sicherung Lebensunterhalt/ausreichender Krankenversicherungsschutz) erfüllt.


Titel: Re: Fragen über Freizügigkeit usw
Beitrag von kopfhoerer123 am 30.08.2004 um 18:17:51
vielen Dank für die super Antwort : )
und die Verschiebung der Nachricht zur richtigen Stelle  :)

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