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Ausländerrecht >> Sonstiges zum Thema Ausländerrecht >> Aufenthaltsrecht in Deutschland
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Beitrag begonnen von Mariye am 30.08.2004 um 15:33:25

Titel: Aufenthaltsrecht in Deutschland
Beitrag von Mariye am 30.08.2004 um 15:33:25
Hallo!

Ich habe eine etwas komplizierte Frage.
Meine Tante (türkische Staatsbürgerin) möchte in Deutschlnad leben. Sie ist 58 Jahre alt uns seit 1983 verwitwet. Ihr Mann hat bis zu seinem Tod in Deutschland gearbeitet und sie bezieht aufgrunddessen ihre Witwenrente aus Deutschland. Durch ihr Erbe hat sie hat auch weitere Einkünfte, so dass sie durchaus in der Lage ist, ihr Leben in Deutschland selbst zu finanzieren. Sie hat lediglich 1 Jahr in Deutschland gelebt. Danach ist sie nur als Besucherin (bis heute) immermal in Deutschland gewesen. Sie erfüllt somit auch nicht die Voraussetzungen, die gem. dem AuslG den Fam.angehörigen, ein Aufenthaltsrecht ermöglicht.
Die einizige Voraussetzung, die sie erfüllt, ist, dass sie sich ihren Lebensunterhalt selbst sichern kann. Meine Frage wäre, ob dies denn für eine befristete Aufenthaltserlaubnis genügt. Wäre es einen Versuch Wert, einen Aufenthaltstitel zu beantragen?
Danke
Mariye

Titel: Re: Aufenthaltsrecht in Deutschland
Beitrag von Mick am 30.08.2004 um 18:04:36
Hi Mariye,
nein, es wäre keinen Versuch wert. Nach der geltenden Rechtslage können Bezieher von Renten aus Deutschland hier eine Aufenthaltserlaubnis erhalten, wenn sie sich vorher acht Jahre rechtmäßig in Deutschland aufgehalten haben. Die gleiche Regelung enthält auch das Aufenthaltsgesetz, welches zum 01.01.2005 in Kraft tritt.

Titel: Re: Aufenthaltsrecht in Deutschland
Beitrag von Mariye am 30.08.2004 um 19:42:24
Hallo Mick
vielen Dank für Deine Info. Eigentlich hätte ich es dem Gesetztestext nach diese Frage gar nicht stellen dürfen, aber ich wollte einfach sichern sein:)

Liebe Grüße

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