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Ausländerrecht >> Asyl, Duldung, humanitäre Aufenthalte, Passangelegenheiten >> Passherausgabe und später Heirat ???
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Beitrag begonnen von Samurai am 29.08.2004 um 16:35:50

Titel: Passherausgabe und später Heirat ???
Beitrag von Samurai am 29.08.2004 um 16:35:50
Hallo mick,

da du in einer ABH arbeitest (was ist denn EBH?), kannst Du mir doch bestimmt weiterhelfen - erstmal danke für Deine Antwort bei unten genanntem Thema "Pass nicht wirklich falsch"
Der Pass wurde vom Standesamt an die ABH zurückgeleitet - wir haben sowohl vom Standesamt als auch die Kopie des Schreibens der Embassy zugeschickt bekommen - wir dachten, wir könnten das jetzt so machen:
wir gehen zur ABH, nehmen die beiden Schreiben mit und fragen, ob wir den pass bekommen, da wir zur Botschaft gehen wollen - Geben die uns dann den Pass, oder stehen uns da noch weitere Probleme ins Haus?

Und wie ist das später, wir wollen ja auch irgendwann mal heiraten: - geht das dann trotzdem über das OLG - obwohl er dann einen pass hat oder ist das nur bei Asylbewerbern?
Und wie lange sind die Papiere aus seinem Heimatland dann gültig hier in Deutschland? 6 Monate oder ein ganzes Jahr, ich hab jetzt schon verschiedene Sachen gehört?
Danke schon mal im vorraus.

:hat:

Titel: Re:  Passherausgabe und später Heirat ???
Beitrag von Mick am 29.08.2004 um 19:37:55
Hi Samurai,

EBH steht für Einbürgerungsbehörde.

Ob der Pass herausgegeben wird, kann man aus der Ferne schlecht beurteilen, ich denke vor dem Hintergrund des legalen Aufenthaltes und des Willens, die Passgeschichte in Ordnung zu bringen, ist es wahrscheinlicher, dass Ihr den bekommt. Aber man soll ja nie "nie" sagen.

OLG hat nichts mit dem Asylbewerberstatus zu tun. Aber dazu und zum Thema "Alter der Papiere" wird Dir sicherlich noch ein Personenstandsrechtler nähere Infos geben.

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