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Ausländerrecht >> EU- und Schengenrecht (inclusive Besuchsaufenthalte) >> Aufenthalt
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Beitrag begonnen von Marcus am 28.08.2004 um 22:49:09

Titel: Aufenthalt
Beitrag von Marcus am 28.08.2004 um 22:49:09
Hallo, ;-D weiß nicht, ob ich jetzt die richtige Kathegorie gewählt habe. Zu menem "Problem":
Ich habe eine Thailänderin kennengelernt, die mit einem 90 Tage Besucher (Schengen)Visum in der BRD Ihre Mutter besucht. Dies läuft im Oktober aus. Gibt es eine Möglichkeit, dieses Visum zu verlängern oder ein anderes (nationales) zu bekommen???? Wer hilft dabei?? Welche Papiere sind notwendig? Wir wollen uns jetzt einfach besser kennenlernen.

Titel: Re: Aufenthalt
Beitrag von Mick am 28.08.2004 um 22:58:31
Hi,
da es ja um die "Verlängerung" eines Schengenvisums geht, habe ich die Frage mal hierher verschoben.
Lies Dir bitte mal in der FAQ die Erläuterungen zu dem Thema durch. Um es vorweg zu nehmen: Ihr habt keine Chance, eine Verlängerung über 90 Tage zu bekommen.

Für das Kennenlernen würde sich evtl. ein Visum zwecks Teilnahme an einem Intensiv-Sprachkurs (Forensuche: Sprachkurs) empfehlen. Allerdings muss man auch mit dem entsprechenden Visum einreisen.

Titel: Re: Aufenthalt
Beitrag von Marcus am 28.08.2004 um 23:18:51
Das würde heißen, eine Anmeldung bei einem Deutschkurs, der möglichst lange dauert und gleichzeitige Beantragung eines Visa für diesen Zweck. Ist das so richtig? Wohin müsste Sie dann ausreisen? Nur Außerhalb EU oder nach Thailand? Wie lange muß Sie wegbleiben?

Titel: Re: Aufenthalt
Beitrag von Mick am 28.08.2004 um 23:28:54

schrieb am 28.08.2004 um 23:18:51:
Das würde heißen, eine Anmeldung bei einem Deutschkurs, der möglichst lange dauert und gleichzeitige Beantragung eines Visa für diesen Zweck. Ist das so richtig? Wohin müsste Sie dann ausreisen? Nur Außerhalb EU oder nach Thailand? Wie lange muß Sie wegbleiben?



Hi,
ja, eine Buchungsbestätigung für einen Intensivsprachkurs und eine Verpflichtungserklärung wird benötigt. Damit muss sie zu einer deutschen Auslandsvertretung, die für sie zuständig ist. Das dürfte ausschließlich die in Thailand sein.
Es gibt keine "Mindest-Wegbleibzeit", die gäbe es nur, wenn sie erneut mit Besuchsvisum kommen möchte. Da gilt nach 90 Tagen hier: 90 Tage außerhalb Schengengebiet.

Nachtrag:
Krankenversicherungsschutz wird auch benötigt.

Titel: Re: Aufenthalt
Beitrag von Marcus am 29.08.2004 um 01:57:57
Hallo Mick,
erstmal danke für die Antwort. Eine Frage habe ich noch:
Die Aufenthaltserlaubnis für den Sprachkurs kann nur von der zuständigen Auslandsvertretung ausgestellt werden? Gibt es eine Möglichkeit, daß auch die ABH meines Heimatortes diese ausstellen kann?
Wäre halt gut, wenn man sich einmal Flugkosten sparen könnte, da ich nächstes Jahr sowieso vorhabe, dorthin zu fliegen (warum dann nicht gemeinsam).  :fragz:

Titel: Re: Aufenthalt
Beitrag von Mick am 29.08.2004 um 10:27:25

schrieb am 29.08.2004 um 01:57:57:
Eine Frage habe ich noch:
Die Aufenthaltserlaubnis für den Sprachkurs kann nur von der zuständigen Auslandsvertretung ausgestellt werden? Gibt es eine Möglichkeit, daß auch die ABH meines Heimatortes diese ausstellen kann?


Guten Morgen,
nein, das geht nicht. Vorliegend wird der Versagungsgrund des § 8 Abs. 1 Nr. 2 AuslG erfüllt. Das bedeutet, dass die Aufenthaltsgenehmigung versagt werden muss. Eine "Heilung" über § 9 Abs. 1 Nr. 2 AuslG ist nicht möglich, da auf Erteilung einer Aufenthaltsgenehmigung kein Anspruch besteht. Hierüber wird im Ermessenswege entschieden (dann eben im Visumsverfahren).

Titel: Re: Aufenthalt
Beitrag von Marcus am 29.08.2004 um 13:49:04
Hierüber wird im Ermessenswege entschieden (dann eben im Visumsverfahren).[/quote]


Danke für Deine Antwort, der letzte Satz bedarf abe leider noch 'ner Erläuterung:
Das würde heißen, daß wenn die bei meiner ABH einen guten Tag haben, könnte Sie auch Glück haben und das Visum bekommen.

Titel: Re: Aufenthalt
Beitrag von Mick am 29.08.2004 um 14:53:27

schrieb am 29.08.2004 um 13:49:04:
Das würde heißen, daß wenn die bei meiner ABH einen guten Tag haben, könnte Sie auch Glück haben und das Visum bekommen.


Aber nur im Rahmen des Visumsverfahrens, nicht vor der Ausreise!

Titel: Re: Aufenthalt
Beitrag von Marcus am 29.08.2004 um 15:28:56
Dann führt wohl an einer Heimreise erst mal nichts vorbei [smiley=bash.gif].

Kann man momentan halt leider nichts ändern,  ??? müssen wir dann wohl abwarten.
Sollte jemand noch etwas LEGALES wissen, wie Sie doch evtl. länger bleiben kann, wäre ich sehr dankbar.
Aber: ALLE TIPS BITTE NUR IM RAHMEN DER LEGALITÄT!!!! Sie soll ja noch öfter kommen dürfen!!!!
Danke erstmal.

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