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Beitrag begonnen von Delta am 25.08.2004 um 13:13:06

Titel: Einladungsschreiben für einen Verwandten unseres Aupairs?
Beitrag von Delta am 25.08.2004 um 13:13:06
Hallo!
Unser Au pair- Mädchen kommt aus Kamerun und gestern hat mich ihre Mutter gebeten, ob ich nicht für ihren Cousin ein Einladungsschreiben schicken könnte, damit er ein Visum für Deutschland beantragen kann. Ich kenne mich aber mit sowas überhaupt nicht aus und hab keine Ahnung, ob das so einfach geht. Fragen:
Wenn ich ihm eine Einladung schicke, gehe ich damit irgendwelche Verpflichtungenn ein?
Was passiert, wenn er nach Ablauf der Visumsgültigkeit nicht abreist, bin ich dann dafür verantwortlich?
Braucht er ausser dem Einladungsschreiben noch etwas, z.B. Nachweise über die Finanzierung des Aufenthalts, Krankenversicherung, etc.?
Kann mir bitte jemand sagen, wie sowas geht und ob ich das so einfach machen kann?
1000 Dank
Delta

Titel: Re: Einladungsschreiben für einen Verwandten unseres Aupairs?
Beitrag von Marco_D. am 25.08.2004 um 13:49:35
Ein Blick in die FAQ kann nicht schaden. ;)

In Kürze:
Einladung= Verpflichtungserklärung (bekommst du bei der ABH)
Du verpflichtest dich für alle Kosten aufzukommen, die der Besuch hier verursacht, beispielsweise wenn er nicht ausreist, mußt du die Abschiebungskosten zahlen.
Zusätzlich mußt du eine Krankenversicherung für ihn abschließen.
Die Verpflichtungserklärung bekommst du nur, wenn du genügend Einkommen nachweisen kannst.

Titel: Re: Einladungsschreiben für einen Verwandten unser
Beitrag von Abu am 25.08.2004 um 15:40:10
@ Delta

Bitte bedenke, daß das finanzielle Risiko auch bei Abschluß einer Krankenversicherung im Extremfall in die Tausende gehen kann, z. B. Abschiebekosten, etc.  :o. Von daher solltest Du es Dir sehr gut überlegen, für wen Du das machst. Für mich persönlich wäre beim Cousin des Au-pair-Mädchens, den ich überhaupt nicht kenne, die Grenze überschritten...  :down:

Abu

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