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Ausländerrecht >> Ehe und Familie >> Ledigkeitsbescheinigung
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Beitrag begonnen von ilayda am 24.08.2004 um 14:54:23

Titel: Ledigkeitsbescheinigung
Beitrag von ilayda am 24.08.2004 um 14:54:23
Hallo an Alle im Forum,

ich möchte alsbald meinen Verlobten heiraten. Er ist türkischer Staatsbürger und momentan nicht in der Lage seine für eine Heirat notwendigen Papiere selber zu besorgen.
Seine Familie ist zwar schon seit 5 Wochen in der Türkei, aber ich gehe davon aus, dass sie keine entsprechende Bescheinigung mitbringen. Sie finden es halt nicht unbedingt toll, dass der älteste Sohn eine Deutsche heiratet, obwohl wir das nach dem islamischen Glauben eh schon getan haben und auch eine gemeinsames Kind existiert.
Also daher meine Frage: Wie kann ich selber ( wahrscheinlich über Konsulat o. Botschaft) über den schnellsten Weg diese Ledigkeitsbescheinigung bekommen. Welche Unterlagen muss ich vorlegen, um so eine Bescheinigung zu beantragen ????
Über Ratschläge und Tipps Eurerseits schon mal vielen Dank im voraus.

ilayda

Titel: Re: Ledigkeitsbescheinigung
Beitrag von ronny am 24.08.2004 um 15:01:27
Hallo ilayda,

ich gehe davon aus, dass Ihr hier in D heiraten wollt und Du die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt. ?

Dann braucht Ihr keine Ledigkeitsbescheinigung, sondern ein Ehefähigkeitszeugnis des türkischen Standesbeamten. In diesem müßt Ihr beide eingetragen sein.

Dein Freund kann das beim Konsulat beantragen.

Viele Grüße
ronny

Titel: Re: Ledigkeitsbescheinigung
Beitrag von ilayda am 24.08.2004 um 16:48:41
Hallo ronny,

vielen Dank für die schnelle Antwort.
Wir wollen in Deutschland heiraten und ich besitze die deutsche Staatsbürgerschaft.
Wie schon ausgeführt, kann mein  Freund sich nicht selbst darum kümmern.
Das heißt, ich beantrage das beim Konsulat.
Was muss ich an Unterlagen zur Beantragung einreichen ??? Weißt Du das vielleicht???
Geburtsurkunde von ihm, Pass etc. ????
Muss ich auch Unterlagen von mir einreichen und von unserem gemeinsamen Kind ???

Vielen Dank im voraus  :)

Titel: Re: Ledigkeitsbescheinigung
Beitrag von ronny am 24.08.2004 um 17:01:17
Hallo ilayda,

beim türkischen Standesamt müßt Ihr aller Erfahrung nach nur die Angaben von Deinem Freund aus dem Familienregister der Eltern machen/ einreichen.

Aber für das deutsche Standesamt ist zwingend, dass die Angaben im Ehefähigkeitszeugnis aus der Türkei Euch beide betreffen.

Das Ganze gilt aber nur für den von mir angenommenen Fall, dass Ihr beide vorher noch nicht verheiratet wart.

Bei einer Scheidung ist ggf. noch eine vorherige Anerkennung des Urteils erforderlich.

Ach ja, das türkische EFZ sollte ein mehrsprachiges (sog. internationales) sein, dann muß keine Apostille drauf. Außerdem solltet Ihr Euch vorher noch mit Eurem deutschen Standesbeamten besprechen.

Viel Glück

ronny :up:

Titel: Re: Ledigkeitsbescheinigung
Beitrag von Caya am 24.08.2004 um 17:14:38

Zitat:
Muss ich auch Unterlagen von mir einreichen und von unserem gemeinsamen Kind


Hallo Ilayda!
Für die Ehefähigkeitszeugnis bracuht dein Freund
- Paß von sich selbst oder I.karte.
Er muß einiges Ausfüllen, wie z.B.: Dein Geburtsort und Datum, Anschrift.

In der Türkei müßte er zum Standesamt gehen, und es würde nur 20 Min. dauern und es würde ihm nichts kosten. Aber wie es hier bei dem türkischen Konsulat läuft keine Ahnung.
Ich füge noch unten eine Links wo du die nächste Konsulat der Türkei finden kanst mit Tel.nummern. Du kannst mal anrufen und fragen was man so mitnehmen muß.

http://www.tcberlinbe.de/de/botschaft/general_konsulate.htm

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