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Ausländerrecht >> Ehe und Familie >> anmeldung auf eheschließung mit offenem datum, aber er muß zurück!!! https://www.info4alien.de/cgi-bin/forum/YaBB.cgi?num=1093219773 Beitrag begonnen von mikaela am 23.08.2004 um 02:09:33 |
Titel: anmeldung auf eheschließung mit offenem datum, aber er muß zurück!!! Beitrag von mikaela am 23.08.2004 um 02:09:33
Hallo! Brauche ganz dringend eure hilfe!
Mein freund ist chilene und kam mit turivisa nach berlin. wie das so ist, wir haben erst mal geschaut wies ihm hier so gefällt und nun läuft am 25.8 entgültig sein visa ab. bisher hatten wir mit allen institutionen nur problem. wir haben nun endlich eine anmeldung zur eheschließung, allerdings mit offenem datum, da erst die befreiung vom ehefähigkeitszeugnis erfolgen muß vom kammergericht berlin. die ausländerbehörde war richtig scheiße und verlängert sein visa nicht, da die zeit, bis das kammergericht das ok geben würde zu lang ist und man mit turivisa sowieso nicht heiraten könne, man braucht ein visa zur eheschließung, zu beantragen in chile. mein freund soll also jetzt zurück nach chile (in seinem fall argentinien, da die ganze familie exilchilenen vor pinochetdiktatur). hat jemand noch einen ausweg parat? oder eine idee wie man dieses visa auf eheschließung möglichst schnell bekommen kann. an wen kann ich mich wenden für unterstützung? ist diese befreiung vom ehefähigkeitszeugnis wirklich notwendig, hab so oft gehört, daß 2 zeugen, die aussagen, daß er ledig ist beglaubigt vom notar genügen???? und wie kann man an diese verpflichtungserklärung kommen, die er ja zur beantragung des visas braucht. angeblich von der ausländerbehörde ausgestellt wird. dort gab man mit nur zu verstehn, daß ich mich da gefälligst an die dt. botschaft in chile wenden solle, das wäre nicht ihr problem. vielen dank für jede info.... wir sind echt verzweifelt, nach all den mühen der letzten 3 monate stehen wir nun wieder bei NULLLLL! |
Titel: Re: anmeldung auf eheschließung mit offenem datum, aber er muß zurück!!! Beitrag von Marco_D. am 23.08.2004 um 08:21:19
Es tut mir zwar leid für euch, aber die ABH verhält sich korrekt.
1. Die ABH darf ein Touristenvisum über 3 Moante hinaus nicht verlängern ( Ich gehe davon aus, daß dein Freund ein Schengenvisum hat) 2. Die ABH kann eine Duldung aussprechen, aber auch nur, wenn der Termin für die Heirat feststeht, was bei euch ja offensichtlich nicht der Fall ist 3. Die Befreiung vom Ehefähigkeitszeugnis beim OLG ist für eine Heirat in D zwingend notwendig. 4. Warum habt ihr nicht in Dänemark geheiratet?? Dort geht alles viel einfacher. Evtl. hätte er aber dann ausreisen müssen, um ein Visum zur Familienzusammenführung zu beantragen. 5. Verpflichtungserklärung: Die mußt du für ihn bei der ABH beantragen. DU verpflichtest dich für alle Kosten aufzukommen, die er in D bis zur Eheschließung verursacht. Die Verpflichtungserklärung bekommst du aber nur wenn du ausreichend Einkommen nachweist ZUsätzlich mußt du für ihn eine Krankenversicherung abschließen. Die Originale mußt du deinem Freund mitgeben. Mit Kopien begnügt sich die Botschaft nicht. Ich hoffe, es hat dir ein wenig weitergeholfen. Laß den Kopf nicht hängen. Da ihr fast alle Papiere zusammenhabt, dürfte er das Heiratsvisum nach Beantragung relativ zügig bekommen. ;) |
Titel: Re: anmeldung auf eheschließung mit offenem datum, Beitrag von inge am 23.08.2004 um 11:06:06 schrieb am 23.08.2004 um 02:09:33:
Aber als Chilene hätte er doch eigentlich ohne Visum kommen können? Oder liegt das an seinem Wohnsitz in Argentinien? Da ihr eine Heirat ja sowieso schon vorher in's Auge gefasst habt, wäre es wahrscheinlich besser gewesen, wenn ihr gleich ein Visum zur Eheschliessung beantragt hättet (es gibt ja auch da keinen 'Zwang' zur Heirat). Da das ein nationales Visum ist (so weit ich mich erinnere), tut sich die ALB dann auch mit Verlängerung leichter. Im allgemeinen (ist natürlich von der ALB abhängig) reagiert die ALB eher etwas unfreundlicher, wenn sie den Eindruck hat, dass man versucht die Vorschriften zu umgehen (Einreise mit 'falschem' Visum). Und die ALB in Berlin ist da wahrscheinlich eher strenger als die in Plattengülle ;) |
Titel: Re: anmeldung auf eheschließung mit offenem datum, Beitrag von Mick am 23.08.2004 um 12:57:45
Hi @all,
nach den Verwaltungsvorschriften zum AuslG (vgl. Nrn. 55.2.3 und 55.3.2.2) kommt die Erteilung einer Duldung in Frage, wenn die Eheschließung unmittelbar bevorsteht. Wann sie unmittelbar bevorsteht, ergibt sich aus Nr. 18.0.1 AuslG-VwV: Wenn das Ehefähigkeitszeugnis da ist, oder wenn dem Standesamt alle Unterlagen vorliegen, um beim Oberlandesgericht bzw. Kammergericht die Befreiung vom Ehefähigkeitszeugnis zu beantragen. Auf einen Termin für die Eheschließung kam es früher mal an. |
Titel: Re: anmeldung auf eheschließung mit offenem datum, aber er muß zurück!!! Beitrag von mikaela am 23.08.2004 um 17:47:54
Hola mick! vielen dank erst mal für deine antwort.ich hab da noch mal ne frage. also, wir haben ja ne anmeldung zur eheschließung mit offenem datum, zur befreiung von der erbringung des ehefähigkeitszeugnisses ist der Antrag ans kammergericht berlin abgeschickt worden. bedeutet das nach Nr 18.0.1 AuslG VwV, daß unsere eheschließung bevorsteht und sie meinem freund nach der Verwaltungsvorschrift Nrn 55.2.3. oder 55.3.2.2. eine duldung erteilen könnten?
Auch der chilenische konsul hat am freitag ein bittgesuch an die ausländerbehörde geschickt. Hälst du es für ratsam, daß wir morgen nochmals zur ausländerbehörde gehen und um eine duldung nach diesen verwaltungsvorschriften bitten? ich will die natürlich auch nicht "überstrapazieren". und alles noch schlimmer machen. leider muß mein freund am mittwoch abend schon fliegen, so daß die zeit rennt und morgen der letzte tag wäre, um etwas zu erreichen. nochmals vielen dank und nur mal so, läßt ja hoffen, daß es bei dieser behörde auch menschen wie dich gibt. |
Titel: Re: anmeldung auf eheschließung mit offenem datum, aber er muß zurück!!! Beitrag von Mick am 23.08.2004 um 18:40:07
Hola,
ja, nach den VwV steht die Eheschließung unmittelbar bevor, wenn die Unterlagen zum Kammergericht gegangen sind. Dann lagen dem Standesamt ja alle Unterlagen vor, um eben die Befreiung zu beantragen. Unter diesen Umständen kann man auch durchaus nachfragen, ob die Erteilung einer Duldung in Betracht kommt. |
Titel: Re: anmeldung auf eheschließung mit offenem datum, aber er muß zurück!!! Beitrag von myvalentine84 am 25.08.2004 um 13:20:46
hallo,
besteht da nicht die Mölichkeit, in Dänemark zu heiraten? valentine |
Titel: Re: anmeldung auf eheschließung mit offenem datum, aber er muß zurück!!! Beitrag von Marco_D. am 25.08.2004 um 13:58:05 schrieb am 25.08.2004 um 13:20:46:
Wohl kaum, da das Visum heute abläuft. ;) |
Titel: Re: anmeldung auf eheschließung mit offenem datum, aber er muß zurück!!! Beitrag von mikaela am 27.08.2004 um 09:10:56
hallo!
erst mal 1000 dank für euren einsatz! also, wir sind am dienstag nochmals zur ABH und siehe da am ende gingen wir mit 1 Monat Duldung nach 6 Std, warten!!! Angeblich könne die duldung nur erteilt werden, wenn es bereits einen Termin zur Eheschließung gibt (stimmt das Mick? ist das unterschiedlich in verschiedenen Bundesländern???), nicht aber, wenn die unterlagen beim kammergericht liegen. Trotzdem wurde dann der 1 monat erteilt. Leider weiß ich wirklich nicht, ob das kammergericht in diesen 4 Wochen sein ok geben wird und wir dann den Termin bekommen können vom Standesamt. Was können wir tun, um die befreiung von der beibringung des Ehefähigkweitszeugnisses zu beschleunigen???? Fällt jemanden was ein? Oder ist es denkbar, daß die ABH doch noch 1 Woche nachverlängert? Dann meine die sachbearbeiterin noch, wenn wir bis zum Ablauf der duldung, keinen Termin bringen könnten, würde mein Freuind einen Brief bekommen, in dem ihm mitgeteilt werden würde, bis wann er das land zu verlassen hätte...gibt uns das vielleicht noch ein bischen zeit, wie kann ich das verstehen? Vielen dank an euch alle für eure Hilfe! Viele grüße Michaela |
Titel: Re: anmeldung auf eheschließung mit offenem datum, Beitrag von Abu am 27.08.2004 um 09:41:28 schrieb am 27.08.2004 um 09:10:56:
Hierzu hatte Mick bereits was gesagt: schrieb am 23.08.2004 um 12:57:45:
Die Dame liegt also falsch... Abu |
Titel: Re: anmeldung auf eheschließung mit offenem datum, Beitrag von eishennig am 27.08.2004 um 11:33:37
Hmm,
ich glaube so eindeutig ist die Rechtslage nicht: Zitat:
Außerdem habe ich mal gehört, dass das KG oft noch Anhörungsbogen zuschickt, die dann ausgewertet werden. MfG eishennig |
Titel: Re: anmeldung auf eheschließung mit offenem datum, aber er muß zurück!!! Beitrag von Mick am 27.08.2004 um 12:34:38
Hi Eishenning,
bis zu den VwV hatten wir die Duldung auch nur erteilt, wenn der Termin für die Eheschließung feststeht. Danach haben wir uns an die Definition gehalten, die sich aus den AuslG-VwV ergibt. Inwiefern die Ausländerbehörden des betroffenen Landes dort regelmäßig weiterhin nach der alten Def. arbeiten, entzieht sich meiner Kenntnis. Jedenfalls müsste hierzu ein Erlass des Landesinnenministeriums vorliegen, der m.E. nach der AuslG-VwV gefertigt wurde. Im Zweifelsfalle würde ich als ABH beim IM des Landes nachfragen, ob weiterhin generell nach der alten Regelung verfahren werden soll. Ich rechne fast damit, dass die Regelung in den AuslG-VwV nicht von allen ABH's erkannt wurde. |
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