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Ausländerrecht >> Ehe und Familie >> Aufenthaltserlaubnis ein Jahr
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Beitrag begonnen von Douala am 21.08.2004 um 17:55:59

Titel: Aufenthaltserlaubnis ein Jahr
Beitrag von Douala am 21.08.2004 um 17:55:59
Hallo,
mein Freund und ich haben vor einigen Monaten in Dänemark geheiratet, weil sein Studentenvisum (nach Abgeschlossenem Studium) im April ablaufen sollte und wir uns keine Beziehung auf Distanz (Europa-Afrika) vorstellen konnten, einfach, weil unser Ziel eine gemeiname Zukunft mit Familie ist und keine Dauertrennung auf Jahre. Nun hat er in der Ab aber nur ein Jahr bekommen, was wir nicht so recht verstehen - ie sagten, er bekäme erst ein Jahr, dann drei Jahre und dann unbefristet, was aber ja insgesammt vier Jahre machen würde.
Welcher Rechtsgrundlage entspricht dies? Sollten wir uns einen Anwalt nehmen, oder es so akzeptieren? Bedeutet das, man wirft uns eine Scheinehe vor???

Titel: Re: Aufenthaltserlaubnis ein Jahr
Beitrag von Janna am 21.08.2004 um 19:26:08
Hallo Douala,

wie ich hörte, wird erst einmal eine AE für nur 1 Jahr erteilt, wenn der ausländische Partner normalerweise ausreisepflichtig gewesen wäre. Dies ist bei Euch der Fall (ablaufendes Studentenvisum).
Bezüglich der Verlängerung um drei Jahre nehme ich an, dass der Sachbearbeiter sich nur versprochen hat. Ansonsten würde ich ihn direkt bei Verlängerung der AE darauf ansprechen, um wieviel Jahre verlängert wird und ihn fragen, auf welche § bzw. Verwaltungsvorschrift er sich hier stützt, falls er um 3 Jahre verlängern möchte.

Ich würde keinen Anwalt nehmen und auch nicht widersprechen, Dein Mann hat ja sowieso nach dem einen Jahr Anspruch auf Verlängerung, wenn die eheliche Lebensgemeinschaft weiter besteht.

Einen Scheinehevorwurf kann ich in der Situation nicht erkennen. Dann hätte die ABH vermutlich den Antrag auf AE komplett abgelehnt und nur eine Duldung erteilt bis zum Abschluss der Prüfung.

Also: Keine Panik. Genießt Euer Ehedasein und sprecht in einem Jahr gemeinsam wieder bei der ABH vor.
Viele Grüße
Janna

Titel: Re: Aufenthaltserlaubnis ein Jahr
Beitrag von Jukab am 21.08.2004 um 20:54:29
Hallo in die Runde,

ich glaube, Dein Freund hatte nicht ein Visum, sondern eine Aufenthaltsbewilligung, denn sonst hätte er in DE nicht so lange studieren dürfen. Dann besteht auch nach der Beendigung des Studiums die Möglichkeit, noch ein Jahr Verlängerung zu bekommen, weil man evtl. ein Praktikum bzw. weitere, die Studieninhalte vertiefende Möglichkeiten wahrnehmen kann. Oder verwechsele ich etwas?
So wäre er dann nicht ausreisepflichtig. Wahrscheinlich hatte der Sachbearbeiter es so gemacht, wie früher. Die Vorschriften haben sich aber schon geändert, so wie ich gehört habe.

Ich würde auch gerne weitere Info`s von den Forumprofis bekommen, denn ich bin in der gleichen Situation - kurz vor dem Studiumende geheiratet.

Viele Grüsse
Alena


Titel: Re: Aufenthaltserlaubnis ein Jahr
Beitrag von Mick am 21.08.2004 um 21:06:36
Hi @thread,

wenn ein Verdacht der Scheinehe besteht, weil ohne Ehe eine Ausreise angestanden hätte, ist die Erteilung für ein Jahr zunächst ok. Es ist auch richtig, dass die Verlängerung für drei Jahre erfolgen wird. Allerdings kann die unbefristete AE bereits nach Ablauf von zwei Jahren nach der Verlängerung, also nach insgesamt drei Jahren beantragt werden.
Die Aussage der Ausländerbehörde spricht auch nicht gegen dieses Verfahren, es wurde ja nichts darüber gasagt, wann der Antrag auf Erteilung der unbefr. AE gestellt werden kann.

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