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Beitrag begonnen von Jens am 18.08.2004 um 22:57:31

Titel: Aufenthaltsdauer nach Studium
Beitrag von Jens am 18.08.2004 um 22:57:31
Hat jemand eine Ahnung, wo geregelt ist, welche Fristen es nach erfolgreichem Studium für die Ausreise gibt.  In einem konkreten Fall will die ALB beispielsweise bereits wenige Wochen nach der Diplomverteidigung keine Aufenthaltsgenehmigung mehr erteilen. Es muß aber doch angemessene Mindestfristen geben, um die Rückkehr, Umzugsgut usw. ordentlich regeln zu können, man ist ja schließlich nicht auf der Flucht. Danke für jeden Hinweis.

Titel: Re: Aufenthaltsdauer nach Studium
Beitrag von Jens am 02.09.2004 um 21:01:43
Nun ist es doch geschehen, die ALB hat die Ausreise innerhalb 14 Tagen verfügt mit Androhung der Abschiebung,  8 Wochen nach erfolgreicher Diplomverteidigung und vor der feierlichen Exmatrikulation und das nach 6 Jahren legalen Aufenthaltes in Deutschland. Bleibt also nach deutschem Recht doch nur noch die Flucht mit einem Koffer und 20 Kilo Fluggepäck, denn einen Sammelcontainer oder so was ähnliches für das in 6 Jahren erworbene Eigentum kann man in der Zeit auch nicht mehr organisieren.

Titel: Re: Aufenthaltsdauer nach Studium
Beitrag von peku am 03.09.2004 um 14:53:43
hallo du,

Umzugsgut isdt binnen 14 tagen sehr wohl zu organisieren,wen du dabei Hilfe brauchst melde dcih hier nochmal mit mehr Details......

Ausserdem könnte ich mir shr wohl vorstellen wenn du der ALB klare Fristen benennst die logisch erscheinen z.B. 4 anstatt 2 wochen das dies regelbar ist.

gruss peku

Titel: Re: Aufenthaltsdauer nach Studium
Beitrag von Jens am 06.09.2004 um 20:21:48
Das beantwortet ja nicht die eigentliche Frage und das Problem Unmzugsgut war nur ein Beispiel.
Im Übrigen geht es bei der Mehrzahl der Studenten nicht um einen Umzugscontainer, dass dürften eigentlich nur Schwarzarbeiter oder sonst wie zu Reichtum gekommene in Anspruch nehmen, sondern um ein paar Kilo im Sammelcontainer, und den wirst auch Du nicht vermitteln können, denn der läuft in diese Richtung höchstens alle zwei Monate.
Aber trotzdem danke für den Hinweis.

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