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Ausländerrecht >> Ehe und Familie >> wie kann ich wieder nach Deutschland kommen?
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Beitrag begonnen von elsamak am 18.08.2004 um 16:44:39

Titel: wie kann ich wieder nach Deutschland kommen?
Beitrag von elsamak am 18.08.2004 um 16:44:39
Hallo zusammen :)

ich bin zur Zeit arbeitslos und bin mit meiner deutschen Frau seit 20 monate verheiratet und haben eine 10 monate jung Tochter. wegen der schlechten Wirtschaftliche Lage habe ich bis jetzt in Deutschland keine Arbeit gefunden.  ich habe  bekannten und Verwandeten in Saudi Arabian und sie haben mir einen Arbeitsvertrag dort veranlasst.

Meine Frau will aber hier in Deutschland bleiben( hat sie auch vollkommen Recht) Ich weiß nicht wie ich wieder nach Deutschland kommen kann, weil mein Aufenthalt ist noch befristet ist aber ich möchte meine Familie regelmäßig besuchen für die nächsten 3 Jahren, dann will ich wieder mit meiner Familie( Meine Frau und meine Tochter) in Deutschland leben.

Bitte beraten Sie mir in diesem Fall. was werden die Ausländerbehörden von mir verlangen?

wie kann ich weiterhin meine Aufenthaltserlaubnis behalten?

und was wird das Arbeitsamt auch von mir fördern?

Ich bedanke mich ganz herzlich für Ihre Mühen und baldige Antwort.


elsamak

Titel: Re: wie kann ich wieder nach Deutschland kommen?
Beitrag von peku am 18.08.2004 um 17:04:33
hallo,
ICh sehe das so das du als Ehemann ohne weiteres im ausland arbeiten kannst.wenn du dabie nicht emhr wie 6 Monate weg bist und deine Ehe intakt bleibt dürfte es da keine Probleme geben zumal dann evnetuell ja deine Frau noch von deinem einkommen leben wird.

Es giubt duzende männer die im ausland arbieten und z.b. nur alle 3 Monate für ne Woche nach hause kommen.

Ich würde dir aber arten offen mit deiner ALB darüber sprechen zusammen mit deiner frau und dabei auch den aspekt der Lohnzahlungen nach DE an deine Frau unbedingt erwähnen.Dies ist ein sehr deutlicher Aspekt (neben den Besuchsweisen heimreisen)fpr die aufrechterhaltung einer guten ehe
gruss peku

Titel: Re: wie kann ich wieder nach Deutschland kommen?
Beitrag von Mick am 18.08.2004 um 20:57:45
Zur Frage der Verlängerung der Wiedereinreisefrist hier ein Auszug aus den Verwaltungsvorschriften zum AuslG:


Zitat:
44.1.3.3            
Bei Ausländern mit einer befristeten Aufenthaltserlaubnis kann im allgemeinen eine längere Frist bestimmt werden, wenn ihnen ein gesetzlicher Anspruch auf Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis zusteht oder wenn der Auslandsaufenthalt aus Gründen der Ausbildung oder Berufausübung oder dringenden persönlichen Gründen erforderlich ist.


Was die ABH draus macht, lässt sich schwer abschätzen. Ggf. müsste die Wiedereinreise mit Besuchsvisum erfolgen, welches unter den Umständen problemlos erteilt werden sollte.

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