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Ausländerrecht >> Einbürgerungs- / Staatsangehörigkeitsrecht >> Aufgabe der Russischen Staatsbürgerschaft
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Beitrag begonnen von quarz am 18.08.2004 um 12:48:42

Titel: Aufgabe der Russischen Staatsbürgerschaft
Beitrag von quarz am 18.08.2004 um 12:48:42
Hallo,
meine Frau ist aus Russland,sie lebt seit 7 Jahren hier in
Deutschland, hat einen neuen russischen Pass und ist
konularisch in Bonn registriert.Von den Deutschen Behörden
haben wir eine Einbürgerungszusicherung erhalten,meine
Frau muss nun die Russische Staatsbürgerschaft aufgeben.
Meine Fragen: Hat jemand Erfahrung damit? Wie lange dauert das? Welche Papiere brauchen wir?

Titel: Re: Aufgabe der Russischen Staatsbürgerschaft
Beitrag von ralfi am 18.08.2004 um 13:30:31

schrieb am 18.08.2004 um 12:48:42:
Hallo,
meine Frau ist aus Russland,sie lebt seit 7 Jahren hier in
Deutschland, hat einen neuen russischen Pass und ist
konularisch in Bonn registriert.Von den Deutschen Behörden
haben wir eine Einbürgerungszusicherung erhalten,meine
Frau muss nun die Russische Staatsbürgerschaft aufgeben.
Meine Fragen: Hat jemand Erfahrung damit? Wie lange dauert das? Welche Papiere brauchen wir?


Hallo quarz!

Folgende Unterlagen sind erforderlich:
  • Einbürgerungszusicherung mit Apostille und Übersetzung,
  • Pass,
  • Geburtsurkunde,
  • Heiratsurkunde (bei deutscher Heiratsurkunde ebenfalls Apostille und Übersetzung).


In Hessen gibts die Apostille beim Regierungspräsidium, entscheidend für die Zuständigkeit ist aber nicht der Wohnort, sondern der Herkunftsort der jeweiligen Urkunde.

Für die Dauer des Entlassungsverfahrens müsst ihr mindestens ein halbes, eher ein Jahr einkalkulieren.

Titel: Re: Aufgabe der Russischen Staatsbürgerschaft
Beitrag von Goldi am 19.08.2004 um 13:45:04
Hallo quarz,

schau doch einfach mal (oder besser Deine Frau) auf der Internet-Seite der russischen Botschaft vorbei.


www.russische-botschaft.de

Dann links bei "Konsularsfragen" und weiter bei
"Information über Staatsangehörigkeit (nur in russischer Sprache)".

Scheint die Empfehlung schlechthin zu sein. ;-D

Gruß und viel Erfolg beim Entlassungsverfahren
(sobald der Antrag dort angenommen wird und nicht ständig was neues fehlt -was gar nicht so selten vorkommt - dauert es ca. 10 Monate bis 1 Jahr und macht ca. 400,- €. Wenn die Entlassungbescheinigung bei der russ. Auslandsvertretung vorliegt, bekommt Ihr von denen ein Schreiben, dass man den Pass  übersenden soll und dann kommt mit der Post die Entlassungsbescheinigung)

Goldi


Titel: Re: Aufgabe der Russischen Staatsbürgerschaft
Beitrag von FutureBSD am 05.06.2017 um 11:41:04
Wir sind gerade in genau der selben Situation.
Die Anforderungen auf deutscher Seite sind über die Ausländerbehörden ziemlich klar.
Wir haben auch mit dem Generalkonsulat in Bonn zu tun. Die haben dort nicht alle Tassen im Schrank. Wie dich sich gegenüber ihren Landsleuten verhalten ist echt das Allerletzte (nicht nur bei uns).

Man muss eine Bestätigung aus Russland, dass keine Steuerschulden in Russland vorliegen. Haben wir in der Heimatstadt meiner Frau beantragt und nach diversen Wochen bei uns gehabt. Also Termin beim Konsulat in Bonn gemacht, vorbeigefahren und dann ging es auch schon los....
Das offizielle Dokument aus Russland sei nicht genug. Man müsse aus einem seitenlangen Fließtext zwei zusätzliche Sätze mit aufnehmen und damit vom Standard des Finanzamtes abweichen.

Ist jemand auf russischer Seite schon mal den Prozess durchlaufen (vielleicht der Threadersteller mittlerweile selbst)? Bevor ich jetzt jedes Mal Monate warten muss, bis denen irgendwann mal ein Dokument gefällt, wäre es doch sehr vorteilhaft wenn hier jemand bereits erfolgreich war.

Um ein Gefühl dafür zu geben, was in Bonn noch alles abgelehnt wird....Ein Mann kam mit seinem Formular an den Counter. Wurde abgelehnt: Grund: Wie könne er das Datum bloß in Zahlen verfassen? Ein Datum gehört in Worten geschrieben. Auf die Frage, ob das deren Ernst sei und sie ihn deswegen jetzt nach Hause schicken, wurde ihm nur zugenickt und er daraufhin nach Hause geschickt.

Titel: Re: Aufgabe der Russischen Staatsbürgerschaft
Beitrag von Mick am 05.06.2017 um 14:18:33
Eigener Fall = eigener Thread. Darüber hinaus ruht der hier schon seit 13 Jahren...

:closed

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