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Ausländerrecht >> EU- und Schengenrecht (inclusive Besuchsaufenthalte) >> Neue EU Bürger Studium
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Beitrag begonnen von mausi am 17.08.2004 um 18:36:07

Titel: Neue EU Bürger Studium
Beitrag von mausi am 17.08.2004 um 18:36:07
Hallo,

kann mir jemand verraten, was für ein Aufenthaltstitel man bekommt, wenn man neue EU-Bürger ist, und in Deutschland ein Studium aufnimmt? Was wird in dem Reisepass stehen und was muss man bei der ALB für Dokumente vorliegen?
Wo kann man nach solchen Infos nachlesen??


Titel: Re: Neue EU Bürger Studium
Beitrag von Doc am 17.08.2004 um 19:39:54

schrieb am 17.08.2004 um 18:36:07:
Hallo,

kann mir jemand verraten, was für ein Aufenthaltstitel man bekommt, wenn man neue EU-Bürger ist, und in Deutschland ein Studium aufnimmt? Was wird in dem Reisepass stehen und was muss man bei der ALB für Dokumente vorliegen?
Wo kann man nach solchen Infos nachlesen??



Hallo mausi,

guck mal in die FreizügV/EG!

Doc  8)

Titel: Re: Neue EU Bürger Studium
Beitrag von mausi am 17.08.2004 um 20:04:26
Hallo Doc,

ich habe geguckt;

dort fand ich nicht exact was für eine Aufenthaltstitel konkret für Deutschland erteilt wird, sondern nur allgemein was  für Rechte und Konditionen innerhalb der EU für Studenten gelten.
Ich wollte wissen Checklistenartig was genau für Unterlagen bei der Behörde man vorliegen muss. Ergo wenn Du so eine Studenten Aufenthaltserlaubnis bei deiner Arbeit erteilst was für Dokumente verlangst von deinen Kunden?
Ich frage deshalb so banales weil ich nicht 2X , 3x und 100x zu Ausländerbehörde spazieren möchte, sondern möglichst nur 1x um beide Seiten von überflüssigen Stress zu schonen.
(Ich habe diesen Topic in die Studium, Au-pair Themenfeld auch gestartet, vielleicht sollte man eine von beider löschen.)
Gruss
mausi

Titel: Re: Neue EU Bürger Studium
Beitrag von Doc am 17.08.2004 um 20:41:35

schrieb am 17.08.2004 um 20:04:26:
Hallo Doc,

ich habe geguckt;

dort fand ich nicht exact was für eine Aufenthaltstitel konkret für Deutschland erteilt wird, sondern nur allgemein was  für Rechte und Konditionen innerhalb der EU für Studenten gelten.
Ich wollte wissen Checklistenartig was genau für Unterlagen bei der Behörde man vorliegen muss. Ergo wenn Du so eine Studenten Aufenthaltserlaubnis bei deiner Arbeit erteilst was für Dokumente verlangst von deinen Kunden?
Ich frage deshalb so banales weil ich nicht 2X , 3x und 100x zu Ausländerbehörde spazieren möchte, sondern möglichst nur 1x um beide Seiten von überflüssigen Stress zu schonen.
(Ich habe diesen Topic in die Studium, Au-pair Themenfeld auch gestartet, vielleicht sollte man eine von beider löschen.)
Gruss
mausi


Hallo mausi,

der EU-Bürger, der in D. studieren will, braucht:
  • einen Personalausweis oder Pass
  • eine Immatrikulation oder schriftliche Bestätigung der Zulassung zu einer Uni oder Hochschule
  • einen Nachweis über Krankenversicherungsschutz, der alle Risiken abdeckt
  • einen Nachweis darüber, dass er während seines Aufenthaltes über ausreichende Existenzmittel verfügt, so dass er während seines Aufenthalts keine Sozialhilfeleistungen des Aufnahmemitgliedstaats in Anspruch nehmen muß


Und dann gibt es eine AE-EG für 2 Jahre.

Doc  ;-D

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