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Ausländerrecht >> Ehe und Familie >> wie kann es weiter gehen ?!
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Beitrag begonnen von salim2004 am 17.08.2004 um 10:49:23

Titel: wie kann es weiter gehen ?!
Beitrag von salim2004 am 17.08.2004 um 10:49:23
hallo
ich bin sehr begeistert von dieser Forum ..ist einfach Hilfsreich..
so hier sind die Fakten...
ich bin seit 6 Monate mit einer Deutscher verheiretet....ich bin von HEimatlland hier extra eingereiset wegen die Eheschließung ....
ich hab aber später gemerkt dass ich öfter betrogen wurde ...meine Frau , hat ja so viel Liebhaber leider ....
wir wohnen seit 2 Monate nicht mehr zusammen...ich könnte sowas nicht stehen bzz akceptiern...
angemeldet sind wir zusammen noch ....
Ich hab jetzt auch vor paar Monaten eine kennengelernt , bei der ich jetzt öfter bin , zusammen wohne....und die neue ist Schwanger von mir , ...tja ....
meine Frau weiß ja nicht von , die Abh auch nicht ....
wie kann ich das ambésten machen ....meine Freundin , möchte mich ganz haben, und sagt immer , ich soll mich von meiner Frau trennen....ich liebe meine Freundin so sehr , aber meine Frau , nachdem das alles geschah , nicht mehr ....
steht so Risiko jetzt bei mir , wegen Abh , mein AE ??
wenn ich mein Kind dann anerkenne , kriegt die ABH das mit ??? oder ehr nicht ?? und wenn es den Fall wäre , werden sie mir dann abschieben oder nein ??
ich möchte mit meiner Freundin zusammen für immer sein , und auch Heiraten ...aber ich bin immer noch bei meiner Frau angemeldet , und teilweise wohenend...wenn kein Liebhaber da ist , dann bin zu Hause, amsonstens nur bei meiner Freundin !!
was solle ich ambestens machen ?!! die ABH , Bescheid sagen oder ehr nicht ...kann ich dann hier weiter bei Freundin bleiben .....und das Baby dann anerkennen oder ehr nicht .....ich bitte sie um Info ....
Gruss an allen ....

Titel: Re: wie kann es weiter gehen ?!
Beitrag von Mick am 17.08.2004 um 12:47:53
Hi,
die Aufenthaltserlaubnis wurde Dir zwecks Führung der ehel. Lebensgemeinschaft erteilt. Dieser Zweck ist entfallen, auch wenn Du noch regelmäßig in er Wohnung Deiner Frau wohnst. Unabhängig davon, ob Du dazu möglicherweise verpflichtet bist, würde ich immer mit offenen Karten spielen. Das zahlt sich auf Dauer aus.
Also, Vaterschaft anerkennen und zur ABH gehen und die Umstände mitteilen. Das Einzige, was Dir passieren kann, nicht muss, ist, dass Du Deutschland bis zur Geburt des Kindes verlassen musst. Zur Ausübung der Personensorge für ein deutsches Kind wirst Du eine neue AE bekommen (ich nehme an, die Freundin ist Deutsche?).

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