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Ausländerrecht >> EU- und Schengenrecht (inclusive Besuchsaufenthalte) >> Verlängerung des visumfreien Besuchs?
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Beitrag begonnen von Bariloche am 16.08.2004 um 14:12:26

Titel: Verlängerung des visumfreien Besuchs?
Beitrag von Bariloche am 16.08.2004 um 14:12:26
Hallo Leute!

Nach längerem Grübeln habe ich verstanden, dass man nach 3 Monaten visumfreien Aufenthalts in Deutschland (Es geht um eine Argentinierin.) wieder 3 Monate im Nicht-Schengen-Ausland warten muss, um wieder 3 Monate herrkommen zu können, oder?
Dass man also nicht ein paar Tage nach Tunesien fahren kann, um dann wieder für 3 Monate einreisen zu können.
Ist doch so, oder?

Ich habe aber nicht verstanden, ob es die Möglichkeit einer Verlängerung gibt, dass einem eine best Behörde den Aufenthalt verlängern kann.
Gibt es die Möglichkeit? Also, ohne Krankheit etc.

Danke und viele Grüße!

Titel: Re: Verlängerung des visumfreien Besuchs?
Beitrag von Mick am 16.08.2004 um 16:16:42

schrieb am 16.08.2004 um 14:12:26:
Hallo Leute!

Nach längerem Grübeln habe ich verstanden, dass man nach 3 Monaten visumfreien Aufenthalts in Deutschland (Es geht um eine Argentinierin.) wieder 3 Monate im Nicht-Schengen-Ausland warten muss, um wieder 3 Monate herrkommen zu können, oder?
Dass man also nicht ein paar Tage nach Tunesien fahren kann, um dann wieder für 3 Monate einreisen zu können.
Ist doch so, oder?


So ist es.


Zitat:
Ich habe aber nicht verstanden, ob es die Möglichkeit einer Verlängerung gibt, dass einem eine best Behörde den Aufenthalt verlängern kann.
Gibt es die Möglichkeit? Also, ohne Krankheit etc.

Danke und viele Grüße!


Ohne besonderen Anlass, der bei Visumserteilung noch nicht bekannt war, ist die Verlängerung eines Visums grundsätzlich nicht möglich. Schau auch mal in die FAQ (Button oben).

Titel: Re: Verlängerung des visumfreien Besuchs?
Beitrag von Mono am 30.08.2004 um 21:24:15
Hallo Mick,

dazu habe ich eine ergänzende Frage:

Ein ecuadorianischer Kommilitone meines Sohnes ist in Deutschland an einer seltenen Form von Leukämie erkrankt. Seine Mutter reiste daraufhin mit einem Schengenvisum (gültig bis Anfang Oktober) nach Deutschland, um ihren Sohn nach Hause zu holen.

Reisegrund war also die Erkrankung des Sohnes.

Die begonnene Therapie soll aber auf Anraten der Ärzte zunächst in Deutschland weitergeführt werden und wird voraussichtlich erst im Dezember abgeschlossen sein.  Seine Mutter möchte in dieser Zeit bei ihrem Sohn bleiben und deshalb ihren Aufenthalt in Deutschland verlängern und  dafür ein nationales Visum beantragen.

Kann dieses Visum gewährt werden, obwohl der Grund (Erkrankung) bereits bei der Visumerteilung bekannt war?
Wie sollte sie am besten vorgehen.

Gruß

Mono




Titel: Re: Verlängerung des visumfreien Besuchs?
Beitrag von Doc am 30.08.2004 um 21:47:54

schrieb am 30.08.2004 um 21:24:15:
[...] Wie sollte sie am besten vorgehen. [...]


Ich heiße zwar nicht Mick, aber die Frage/Antwort ist einfach:

Zur Ausländerbehörde gehen, und eine Visumverlängerung beantragen!

Doc  8)

Titel: Re: Verlängerung des visumfreien Besuchs?
Beitrag von Mick am 30.08.2004 um 21:53:27
Hallo Mono,

wenn bei der Einreise geplant war, den Sohn abzuholen und erst danach das Erfordernis eingetreten ist, die Behandlung hier noch vorzuführen, sehe ich da durchaus Chancen. Ist eine Ermessensache und sicherlich auch abhängig von dem, was die Ärzte bestätigen.

Titel: Visum
Beitrag von Mono am 08.09.2004 um 15:46:01
Vielen Dank, Doc und Mick, für eure Antwort.
Mutter und Sohn haben für nächste Woche einen Termin bei der ABH bekommen. Hoffen wir mal, dass es klappt.

Zusätzlich habe ich noch eine Frage:

Ein anderer Kommilitone, ebenfalls aus Ecuador, beendet demnächst sein Studium und kehrt nach Hause zurück. Er wird dort im Exportunternehmen seines Vaters tätig sein.

Während seines Studiums in Deutschland hat er einige geschäftliche Verbindungen aufgebaut, die er weiter ausbauen möchte.

Er möchte sich nach Beendigung seines jetzigen Studiengangs an einer Fernuniversität in Deutschland für einen MBA-Studiengang einschreiben. Dazu ist in gewissen Zeitabständen ein persönliches Erscheinen an dieser Hochschule erforderlich.

Ihm schwebt nun vor, diese kurzfristigen Studienaufenthalte jeweils mit einer Geschäftsreise zu verbinden, und sucht den dafür geeigneten Visumstyp.  Mit einem Studentenvisum, wie er hofft, wird das bei einem Fernstudium wohl nicht klappen. Habt Ihr eine Empfehlung?

Mono

Titel: Re: Visum
Beitrag von Mick am 09.09.2004 um 12:30:32

schrieb am 08.09.2004 um 15:46:01:
Ihm schwebt nun vor, diese kurzfristigen Studienaufenthalte jeweils mit einer Geschäftsreise zu verbinden, und sucht den dafür geeigneten Visumstyp.  Mit einem Studentenvisum, wie er hofft, wird das bei einem Fernstudium wohl nicht klappen. Habt Ihr eine Empfehlung?

Mono


Hallo Mono,
für Geschäftsreisen wäre das Schengenvisum zu gebrauchen. Ob für die erforderliche Anwesenheit im Rahmen des Studiums an der Fernuni ein spezielles Visum benötigt wird, kann ich Dir so nicht beantworten. Ist eine interessante Frage, für deren Beantwortung sicherlich mehr Info's darüber erforderlich sind, was genau - wie lange - in diesem Zusammenhang gemacht wird. Um sicher zu gehen, würde ich im Zweifel mit der für den Ort der Fernuni zuständigen ABH sprechen.

Titel: Re: Verlängerung des visumfreien Besuchs?
Beitrag von Ingo am 29.09.2004 um 17:42:50
Hallo Mono,

grundsätzlich besteht zwischen einem Geschäft- und einem Besuchsvisum kein unterschied. Es handelt sich beide Male um ein Visum Typ C (kurzfristige Aufenthalte). Du schreibt, dass sich der Ecuadorianer in kurzen Zeitabständen für ein paar Tage in Deutschland aufhalten will/muss. In diesem Fall empfielt es sich (aus Kosten und aus Zeitgründen) bei der Botschaft ein sogenanntes Dauervisum (oder auch unechtes Jahresvisum) zu beantragen. Dieses Visum ist zwischen einem und fünf Jahren gültig. Auch hier gelten die allgemeinen Regelungen zur Aufenthaltsdauer, d.h. drei Monate hier, drei Monate außerhalb von Schengen.  Auf jeden Fall ist es ratsam die Fernstudiumsache bei der Antragstellung anzugeben und um einen entsprechenden Hinweis auf dem Visum zu bitten. Ansonsten droht im Fallen der Einreise ohne Geschäfthintergrund eine Zurückweisung.

Gruß
Ingo

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