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Ausländerrecht >> Sonstiges zum Thema Ausländerrecht >> Wohnsitzt ins Ausland verlegen, für 190 Tage
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Beitrag begonnen von okkam am 15.08.2004 um 23:25:10

Titel: Wohnsitzt ins Ausland verlegen, für 190 Tage
Beitrag von okkam am 15.08.2004 um 23:25:10
Hallo,
angesichts billigeren Ausbildungsmöglichkeiten in Belgien möchte ich für 6-7 Monate dort wohnen und zwar offiziell. Bin Ausländer. Kann die Ausl-Behörde mir das erlauben, ohne das meine Auf-genem. verfällt?
danke

Titel: Re: Wohnsitzt ins Ausland verlegen, für 190 Tage
Beitrag von Abu am 16.08.2004 um 13:52:46
Grundsätzlich ja. Vgl. § 44 Abs. AuslG:
"Die Aufenthaltsgenehmigung erlischt ... , wenn der Ausländer ...
3. ausgereist und nicht innerhalb von sechs Monaten oder einer von der Ausländerbehörde bestimmten längeren Frist wieder eingereist ist; ..."

Die Einräumung einer solchen Frist hängt auch davon, welche Art von Aufenthaltsgenehmigung Du hast, vgl. z. B. AuslG-VwV, 44.1.3.3
"Bei Ausländern mit einer befristeten Aufenthaltserlaubnis kann im allgemeinen eine längere Frist bestimmt werden, wenn ihnen ein gesetzlicher Anspruch auf Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis zusteht oder wenn der Auslandsaufenthalt aus Gründen der Ausbildung oder Berufausübung oder dringenden persönlichen Gründen erforderlich ist."

Abu

P.S.

schrieb am 15.08.2004 um 23:25:10:
danke


Hey, Du kannst ja auch höflich sein...  ;) Weiter so  :up:

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