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Ausländerrecht >> Ehe und Familie >> Ehe auch bei getrennten Wohnungen?
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Beitrag begonnen von fisch3468_Ramandu am 13.08.2004 um 11:23:09

Titel: Ehe auch bei getrennten Wohnungen?
Beitrag von fisch3468_Ramandu am 13.08.2004 um 11:23:09
Wenn mein ägyptischer Mann im kommenden Januar nach Deutschland kommt, wollen wir eventuell getrennt wohnen.
Er hat ein Jobangebot ca. 200 KM von mir entfernt.
Er wäre dann Wochenendpendler.
Kann das Schwierigkeiten geben? So Daß uns die ABH eventuell eine Scheinehe unterstellt?

LG
Jutta

Titel: Re: Ehe auch bei getrennten Wohnungen?
Beitrag von Janna am 13.08.2004 um 19:34:24
Hallo Jutta,

wenn ein triftiger Grund für den 2. Wohnsitz vorliegt (z.B. berufliche Gründe) und dies der Ausländerbehörde gleich bei der Beantragung der AE erklärt wird, sollte das eigentlich keine Probleme machen.

Vermutlich wird die ABH aber fragen, wieso Du nicht auch in die Stadt ziehst, wo Dein Mann arbeitet.

Längerfristig sollte auf jeden Fall ein gemeinsamer Wohnsitz angestrebt werden, also dass entweder Du Dir eine Arbeit am Arbeitsort Deines Mannes suchst oder umgekehrt.

Für die Wochenendpendlerei solltet Ihr Belege aufheben (Tankquittungen, Bahnfahrkarten etc.), um im Zweifelsfall beweisen zu können, dass Ihr Euch am Wochenende gesehen habt.

Liebe Grüße
Janna


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