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Ausländerrecht >> Ehe und Familie >> Interview bei der Botschaft?
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Beitrag begonnen von fisch3468_Ramandu am 12.08.2004 um 17:28:17

Titel: Interview bei der Botschaft?
Beitrag von fisch3468_Ramandu am 12.08.2004 um 17:28:17
Hallo an Alle,

Ich habe mal eine Frage. Bin seit heute neu hier.
Mein ägyptischer Verlobter und ich stehen kurz vor der Hochzeit hier in Deutschland. die papiere sind alle da, Aufgebot bestellt, nun warten wir auf die Nachricht des Oberlandesgerichts.

Wenn er dann die Besätigung hat und auf die Deutsche Botschaft geht um das Visum zu beantragen, muß er dann auch durch so einen Interviewtermin durch?
Also er kennt mich ja schon sehr gut, aber ob er die oben beschriebenen Details alle weiß, bezweifle ich.

Und ich kann mir bestimmt auch nicht alle daten seiner sehr großen Familie behalten. Wie läuft denn so ein Interview ab? Welche Fragen werden gestellt?

LG
Jutta

Titel: Re: Interview bei der Botschaft?
Beitrag von Andreas78 am 12.08.2004 um 22:25:34

Zitat:
muß er dann auch durch so einen Interviewtermin durch?


War bei uns nicht der Fall. :-D
Er kann das Visum aber ruhig schon mal beantragen, schick ihm dafür die VE, das Dokument über die Anmeldung der Eheschließung, Einkommen- und Wohnraumnachweis (damit die Botschaft weiß, dass keine Obdachlosigkeit droht...).
Das Ganze geht ja nochmal zu Deiner ABH und braucht seine Zeit (kalkuliere 4-6 Wochen). Inzwischen sollte das OLG dann mal entschieden haben.
Hat bei uns zum Glück perfekt geklappt.  :up:

Andreas

Titel: Re: Interview bei der Botschaft?
Beitrag von fisch3468_Ramandu am 13.08.2004 um 11:16:34
Wir hatten eigentlich mit einer Gesamtzeit von ca. 3 Monaten gerechnet bis alles durch ist. Jetzt hat sich alles verschoben und die Zeit auf der Verpflichtungserklärung ist abgelaufen, brauche ich jetzt eine Neue?

LG
Jutta

Titel: Re: Interview bei der Botschaft?
Beitrag von Andreas78 am 13.08.2004 um 14:51:59

Zitat:
die Zeit auf der Verpflichtungserklärung ist abgelaufen, brauche ich jetzt eine Neue?


Denke schon, als Gültigkeitsdauer kann aber auch eingetragen werden: "bis zur Eheschließung".

Andreas

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