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Ausländerrecht >> EU- und Schengenrecht (inclusive Besuchsaufenthalte) >> Zeitweise ins Ausland
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Beitrag begonnen von DonGiacomo am 12.08.2004 um 14:41:30

Titel: Zeitweise ins Ausland
Beitrag von DonGiacomo am 12.08.2004 um 14:41:30
Hi,

wollte mal nachfragen, was ich machen kann um meine unbefristete Aufenthaltserlaubnis in D nicht zu verlieren. Ich plane jetzt für 12 Monate nach Österreich und danach für 2-3 Jahre nach Serbien zu ziehen.
Bin in Deutschland geboren, habe immer hier gelebt und habe mein Studium auch hier abgeschlossen. Bin für ein Aufbaustudium hier eingeschrieben und bleibe es auch noch sicher 1,5 Jahre.
Ich habe einen festen Wohnsitz in D und werde diesen auch beibehalten. Temporär für ca. 1 Jahr kann man sich abmelden beim Ausländeramt, doch wird meine Aufenthaltszeit im Ausland sicher 3 Jahre betragen. Danach plane ich aber fest wieder nach D zurück zu kommen.

Kennt sich jemand aus ?Wie kann ich das Problem am besten lösen?

Danke und Gruß
Don

Titel: Re: Zeitweise ins Ausland
Beitrag von Feffi am 12.08.2004 um 14:49:35
hallo don,

diesbezüglich gab es bereits einige ähnliche threads hier im forum.

und letztlich ist bei geplantem auslandsaufenthalt immer zu beachten, dass zum einen eine dauer außerhalb von dtl nie über 6 monate liegen sollte bzw kann dies vorher mit der abh geklärt werden und dieser zeitraum kann dann ausgedehnt werden.

letztlich ist es wichtig, dass wenn du dich in serbien für 2 jahre niederlassen möchtest, innerhalb dieser jahre regelmäßig in dtl "mal vorbei zu schauen" um deinen aufenthaltsstatus nicht zu verlieren.

liebe grüße. feffi.

Titel: Re: Zeitweise ins Ausland
Beitrag von Feffi am 12.08.2004 um 14:52:51
ein beispiel für einen ähnlich gelagerten fall, der im forum bereits besprochen wurde:

http://www.xonder.at/cgi-bin/yabbserver/foren/F_0134/YaBB.cgi?board=ehe;action=display;num=1088877236

Titel: Re: Zeitweise ins Ausland
Beitrag von DonGiacomo am 12.08.2004 um 14:54:47
Hi Feffi,

ertsmal Danke für die Antwort.
Was meinst du mit ab und zu mal in D vorbeischauen?
Habe sicher vor ab in dieser Zeit immer wieder her zu kommen, aber wer übverprüft sowas? Soll ich mir dann immer an der Grenze einen Stempel verpassen lassen?
Ich meine wenn ich hier meine Wohnung habe und paar Wochen im Jahr hier wohne kann dies ja niemand überprüfen. Oder sehe ich da was falsch?

Gruß
Don

Titel: Re: Zeitweise ins Ausland
Beitrag von Feffi am 12.08.2004 um 15:03:17
letztlich siehst du das nicht falsch, aber du kannst zum beispiel flugtickets als nachweis aufbewahren oder dich bei deiner zuständigen abh melden, wenn du mal wieder in dtl bist...einfach auf nummer sicher gehen, denn wenn es dann probleme gibt, bist du in der beweispflicht.

dieses ab und zu war gemeint als mindestens alle 6 monate...

dabei fällt mir ein, wenn du unbefristeten aufenthalt hast, warum denkst du nicht über eine einbürgerung nach, oder ist dies zeitlich noch nicht möglich? denn als eingebürgerter würdest du diesen stress komplett umgehen können.

Titel: Re: Zeitweise ins Ausland
Beitrag von DonGiacomo am 12.08.2004 um 15:06:30
einbürgerung wäre ein Thema, doch da kommen die Probleme mit dem erlöschen der serb.Staatsbürgerschaft, da ich dort den Militärdienst nicht geleistet habe. Hier bin ich mit 25 ja schon zu alt ;-)

ist nicht ganz so einfach....hmmm alles bischen komplizierter wie ich dachte

Titel: Re: Zeitweise ins Ausland
Beitrag von Doc am 16.08.2004 um 22:52:47

schrieb am 12.08.2004 um 14:49:35:
hallo don,

diesbezüglich gab es bereits einige ähnliche threads hier im forum.

und letztlich ist bei geplantem auslandsaufenthalt immer zu beachten, dass zum einen eine dauer außerhalb von dtl nie über 6 monate liegen sollte bzw kann dies vorher mit der abh geklärt werden und dieser zeitraum kann dann ausgedehnt werden.

letztlich ist es wichtig, dass wenn du dich in serbien für 2 jahre niederlassen möchtest, innerhalb dieser jahre regelmäßig in dtl "mal vorbei zu schauen" um deinen aufenthaltsstatus nicht zu verlieren.

liebe grüße. feffi.


BTW:

Ich möchte hier auch nur ganz beiläufig auch auf § 44 (1) Nr. 2 AuslG hinweisen:


Zitat:
Die Aufenthaltsgenehmigung erlischt außer in den Fällen des Ablaufs ihrer Geltungsdauer, des Widerrufs und des Eintritts einer auflösenden Bedingung, wenn der Ausländer
[...]
-aus einem seiner Natur nach nicht vorübergehenden Grunde ausreist,
[...]


Nach 3 Jahren dürfte es schwer werden, nachweisen zu wollen, man sei nicht dauerhaft ausgereist.

Doc  8)

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