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Ausländerrecht >> Aufenthalt wegen Arbeit, Studium, Aupair, Sprachkurs u.ä. >> Studiumvisum https://www.info4alien.de/cgi-bin/forum/YaBB.cgi?num=1091990082 Beitrag begonnen von pupsmaus am 08.08.2004 um 20:34:42 |
Titel: Studiumvisum Beitrag von pupsmaus am 08.08.2004 um 20:34:42
Hallo,
meine Freundin möchte in Deutschland studieren. Wann muss man nachweisen, dass Sse 6000 Euro pro Jahr für das Studium hat und wie? Sie ist noch eine Woche mit einem Besuchervisum in DEutschland. Kann sie ein Girokonto bei einer deutschen Bank eröffnen? Welchen Welchen Wohnort gibt man an? Geht meine Adresse? Muss sie das Geld bereits bei der Anmeldung für ein Studienfach nachweisen oder bei der Beantragung des Visums in der Ukraine? Geschieht dies per Kontoauszug auf Ihren Namen? Falls Sie einen Studienplatz erst einen Studienplatz für ab April 2005 erhält. Ab wann könnte sie dann ein Visum erhalten. Wir wollen nicht aufeinander bis dahin verzichten. Vielen Dank für die Hilfe! Gruß pupsmaus |
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