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Randthemen >> Sonstige (deutsche) Rechtsgebiete >> Speditionsvertrag §407HGB/ Frachtvertrag §453 HGB
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Beitrag begonnen von random am 03.08.2004 um 23:18:10

Titel: Speditionsvertrag §407HGB/ Frachtvertrag §453 HGB
Beitrag von random am 03.08.2004 um 23:18:10
Hallo! Hätte ne Frage bezüglich folgendes Falls.

Der Absender A schließt einen Kaufvertrag mit dem Empfänger E. Der A beauftragt einen Spediteur S Ware zu versenden, ein Speditionsvertrag (§453 HGB) kommt zustande. S will Ware selber nicht befördern, der beauftragt den Frachtführer F Ware zu befördern, ein Frachtvertrag kommt zustande (§407 HGB). Der F beschädigt Ware auf dem Weg zum E.

Wer hat welche Ansprüche?

Meine Gedanken dazu sind hier:
Anspruch E gegen S: kein Vertrag liegt vor, jedoch kann E gegen S auf Schadenersatz gehen, da Frachtvertrag ein Vertrag zugunsten Dritten ist. D.h. E erhält seine Rechte aus dem Vertrag zwischen S und F
Anspruch E gegen A: gemäß §433 BGB Kaufvertrag, jedoch gibt es eine zusatzregelung zu dem Versandskauf im §447 BGB, also nicht durchsetzbar
Anspruch A gegen S: keine, da der Schaden nicht in Obhut des Spediteurs/ seiner Leute entstanden ist (§461 HGB); der S haftet auch nicht für F, da F keine Erfüllungsgehilfe des S ist (§278 BGB)

Was mich enorm irritiert, ist §454 I 3 HGB: der Spediteur haftet für Schadenersatzanspüche des Absenders. Kann das sein, dass durch Drittschadenliquidation E gegen A doch nen Anspruch hat, wenn S seinen Anspruch auf F abtritt?

Titel: Re: Speditionsvertrag §407HGB/ Frachtvertrag §453
Beitrag von Mick am 03.08.2004 um 23:45:11
Hi Random,
das Forum "non-ausländerrecht" haben wir eingeführt, da im Zusammenhang mit dem Thema des Boards auch immer Randgebiete angesprochen werden.
Deine Frage tangiert noch nicht einmal die Randgebiete, die gelegentlich angesprochen werden.
Ich wünsche Dir dennoch, dass Du eine Antwort erhältst, will nur darauf hinweisen, dass Du nicht unbedingt damit rechnen solltest!
Vielleicht gibt es ja ein passendes Forum bei recht.de?

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