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Ausländerrecht >> Einbürgerungs- / Staatsangehörigkeitsrecht >> Einbürgerung mit A-Befugnis https://www.info4alien.de/cgi-bin/forum/YaBB.cgi?num=1091518204 Beitrag begonnen von ralfi am 03.08.2004 um 09:30:04 |
Titel: Einbürgerung mit A-Befugnis Beitrag von ralfi am 03.08.2004 um 09:30:04
Überleitung aus der Rubrik Sonstiges zum Thema Ausländerrecht:
schrieb am 02.08.2004 um 22:29:39:
Hallo Hanif! Für eine Anspruchseinbürgerung ist der Besitz einer gültigen A-Erlaubnis oder A-Berechtigung zwingend vorgeschrieben, steht so in § 85 AuslG. Grundsätzlich ist aber eine Ermessenseinbürgerung nach § 8 StAG mit A-Befugnis möglich, da hier lediglich der rechtmäßige Aufenthalt verlangt wird. Allerdings werden bei der Einbürgerung nach § 8 StAG erhöhte Anforderungen an die wirtschaftliche Situation gestellt. Da eine unzureichende wirtschaftliche Situation jedoch meistens der Grund dafür ist, dass keine A-Erlaubnis erteilt werden kann, kann eine Einbürgerung mit A-Befugnis allenfalls in einem Ausnahmefall mal in Betracht kommen. |
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