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Ausländerrecht >> Ausweisung, Abschiebung, Straftaten, Aufhebung der Einreisesperre >> "freiwillige" ausreise
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Beitrag begonnen von Feffi am 28.07.2004 um 14:01:46

Titel: "freiwillige" ausreise
Beitrag von Feffi am 28.07.2004 um 14:01:46
hallo :)

ich habe eine frage an die experten im forum.

ich hab nunmehr einige fälle aus dem forum mitgelesen und in meinem bekanntenkreis gab es auch ähnliche fälle, in denen ein abgewiesener asylbewerber vor der entscheidung stand: freiwillig ausreisen oder abschiebung.

eine gute freundin von mir möchte jetzt ihren freund heiraten, er war in dtl "geduldet" und ist ausgereist in sein heimatland, er hat dies allerdings nicht bei der für ihn zuständigen abh angemeldet.

dies ist mitlerweile 8 monate her. wie verfahren die gesetze mit einem derartigen fall? gilt er als gefahndet? oder wenn sich zeigt, dass er demnächst aus seinem heimatland zu seiner dann-frau ziehen möchte, wie wird dann verfahren?

also die frage nochmal kurz: wenn eine person, die eine duldung besitzt ohne ankündigung bzw abmeldung bei der abh ausreist, als was gilt diese person?

danke. feffi.

Titel: Re: "freiwillige" ausreise
Beitrag von Mick am 28.07.2004 um 14:07:19
Hallo Feffi,
es wird in diesen Fällen regelmäßig davon ausgegangen, dass die Person untergetaucht ist. Dann erfolgt auch eine nationale Auschreibung.
Die könnte aber gelöscht werden, wenn z.B. durch Vorsprache bei der Botschaft die Ausreise nachträglich nachgewiesen wird.

Titel: Re: "freiwillige" ausreise
Beitrag von Feffi am 28.07.2004 um 14:08:11
thx mickey :)

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