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Ausländerrecht >> Aufenthalt wegen Arbeit, Studium, Aupair, Sprachkurs u.ä. >> Finanzierung fuer eine Studentin durch Ehepartner https://www.info4alien.de/cgi-bin/forum/YaBB.cgi?num=1091010908 Beitrag begonnen von AM am 28.07.2004 um 12:35:08 |
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Titel: Finanzierung fuer eine Studentin durch Ehepartner Beitrag von AM am 28.07.2004 um 12:35:08
Hallo alle,
Ich bin wissenschaftlicher Mitarbeiter und habe den Vertrag noch bis 03.2006 und eine AE. Meine Frau studiert seit 2 Jahren in D und hat eine AB mit Finanzierung durch eine Firma in Russland. Kann ich im Prinzip die Finanzierung meiner Frau auf mich umschreiben? Ich verdiene 1250 Euro pro Monat Netto (unter Beruecksichtigung des Urlaubs- und Weinachtsgelds, und natuerilch der Tatsache, dass wegen meiner Frau ich eine bessere Steuerklasse habe). Wir zahlen fuer eine Wohnung 320 Euro Warmmiete. Ich frage deswegen, weil das letzte Mal, als meine Frau in ABH war, ein Mitarbeier Zweifel geaussert hat, dass mein Geld ausreicht. In welchem Gesetz oder Vorschrift wird das exakt (mit Zahlen) geregelt? |
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Titel: Re: Finanzierung fuer eine Studentin durch Ehepart Beitrag von zbiggy am 29.07.2004 um 18:45:31
hi, ich bin auch WiMi, seit Januar 2003 habe ich eine AE. Meine Frau studiert BWL und hatte zu dieser Zeit eigene AB.
Als ich die AE bekam, fragte mich der Sachbearbeiter ob ich will, dass meine Frau eine AE, gekoppelt an meine AE, bekommt. Ich habe zugesagt und meine Frau bekam sie. Wir haben noch eine kleine Tochter, die auch eine AE gekoppelt an meine AE bekam. Der Sachbearbeiter hat sich dafür nicht interessiert wie viel ich verdiene oder wie viel wir Miete bazahlen. so war es bei der LEA in Berlin. lese bitte den § 18 Ehegattennachzug sowie § 17 Familiennachzug zu Ausländern des AuslG unter § 17.4 Wohnraumerfordernis bei den AuslG-VwV gibt es paar Zahlen lese auch 17.2.3 Sicherung des Lebensunterhaltes bei den AuslG-VwV Grüß zbiggy |
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Titel: Re: Finanzierung fuer eine Studentin durch Ehepart Beitrag von TRudi am 05.08.2004 um 15:38:56
Hallo,
ich studiere auch aber mit Aufenthaltsbewilligung, und habe das Geld am Anfang von meiner Mama bekommen, später habe ich ein Darleehen aufgenommen. Soweit ich weiss ist es der AB egal wer das Studium finanziert, hauptsache jemand bezahlt es. Weil ihr eine Tochter habt müsst ihr auch Geld für sie Nachweisen. Wieviel es sein muss ist es in jedem Bundesland anders, bei mir war 1000 DM später 517 Euro monatlich, dass sagen sie schon am ABH genau. Es ist irgendwie dadurch bestimmt, wo ihr wohnt und wieviel da die offiziellen Angaben bei der Sozialamt für "Lebensminimum" oder wie es heisst - sind. Also das sagten sie schon uns genau in Erfurt: Ich musste 517 Euro, mein Mann 210 Euro, unsere Tochter 112 Euro nachweisen. Die sind interne vorschriften in der Stadt- Ortverwaltungsbehörden, die sind keine Geheime Daten. Wenn Du in der ALB genau fragst, müssen sie es Dir genau aufschreiben! Oder mach ein Gesprächsprotokoll.... Miete? Wieviel die Miete ist war egal, weil das Geld für Studenten war so hochgesetzt, dass es auf jeden fall reichen müsste. Aber sie wollten wissen wieviel qm wir haben... Da ist auch eine Minimalgrenze hier, habe ich aber vergessen wieviel, sowas wie 35 QM, minimum 2 Zimmer + Küche+Bad+Flur wollten sie haben. Haben sie ja auch bekommen. Also dein Geld würde hier in Thüringen auf jeden Fall reichen. Aber ganz sicher bin ich nicht, weil ihr Aufenthalterlaubniss habt. :kopfhau: Das haben wir alles, weil wir alle Aufenthaltsbewilligung haben. Mit Erlaubnis könnte es anders sein.... Aber eigentlich besser, weil es ist besser als eine Bewilligung! Oder? Bin ja keine Experte... Trodtzem hoffe ich, dass ich Euch helfen könnte! TRudi [tipper=tipper.gif] |
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