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Ausländerrecht >> Aufenthalt wegen Arbeit, Studium, Aupair, Sprachkurs u.ä. >> Studium + Aufenthalterlaubnis https://www.info4alien.de/cgi-bin/forum/YaBB.cgi?num=1090850860 Beitrag begonnen von krisker am 26.07.2004 um 16:07:40 |
Titel: Studium + Aufenthalterlaubnis Beitrag von krisker am 26.07.2004 um 16:07:40
Hallo!
Ich bin aus Estland und will im Oktober mit dem Master-Studium in Deutschland anfangen. Dafür brauche ich zwar kein Visum mehr, aber ein Aufenthaltserlaubnis schon. Welche Bedingungen muss ich erfüllen, um diese Erlaubnis zu bekommen? Muss ich auch irgendwie beweisen, dass ich mich genügend Geld für das Leben in Deutschland habe? Gibt es da konkrete Summen, die ich unbedingt haben soll? Ich bedanke mich für Informationen! Krisker |
Titel: Re: Studium + Aufenthalterlaubnis Beitrag von Doc am 26.07.2004 um 22:41:05 schrieb am 26.07.2004 um 16:07:40:
Hallo Kristker, nach der Richtlinie 93/96/EWG und der FreizügV/EG können Studenten aus den EU-Mitgliedsstaaten eine AE-EG erhalten, die für gewöhnlich für maximal 2 Jahre erteilt wird und im Falle der Fortsetzung auch verlängert wird. Voraussetzung ist, dass der Lebensunterhalt und Krankenversicherungsschutz gesichert sind. Dazu gelten grundsätzlich wie bei Studenten aus nicht EU-Staaten (vgl. § 8 (6) FreizügV/EG). Doc ;-D |
Titel: Re: Studium + Aufenthaltserlaubnis Beitrag von krisker am 27.07.2004 um 09:01:25
Hallo!
Danke für die schnelle Antwort! Wie muss ich aber beweisen, dass ich genügend Finanzen habe (Kontoauszug? Sonstwas?) Kann man irgendwo auch nachgucken, wieviel Geld ich haben soll, um mein Lebensunterhalt und Versicherung zu sichern(Irgendeine Regelung)? Gruss, Krisker |
Titel: Re: Studium + Aufenthaltserlaubnis Beitrag von Doc am 27.07.2004 um 18:29:37 schrieb am 27.07.2004 um 09:01:25:
Guck doch mal in § 8 (6) FreizügV/EG. Weiterer Hinweise sind in der VwV-AuslGNr. 28 ff. nachzulesen, wobei dort keine eindeutigen Regelungen für EU-Studenten erfasst sind, weil das AuslG keine Anwendung findet (vgl. § 2 (2) AuslG und § 15 AufenthG/EWG). Doc 8) |
Titel: Re: Studium + Aufenthalterlaubnis Beitrag von krisker am 28.07.2004 um 10:08:48
Ich habe schon in § 8 (6) FreizügV/EG geguckt, aber dort steht ja alles noch in DM-s. Ich dachte, dass es eventuell etwas aktuelleres gibt. Aber danke nochmal für die Antworten. Bin trotzdem um Einiges schlauer geworden.
Krisker |
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