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Ausländerrecht >> EU- und Schengenrecht (inclusive Besuchsaufenthalte) >> Umzug nach Dänemark
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Beitrag begonnen von Trinnity am 26.07.2004 um 11:12:49

Titel: Umzug nach Dänemark
Beitrag von Trinnity am 26.07.2004 um 11:12:49
Sodele, bin mal wieder Anlaufstelle für "Nicht-PC-Besitzer"  ;-D:

Folgender Sachverhalt:

Meine Bekannte, mit Aufenthaltsberechtigung (auch serbische Staatsbürgerin) lernt sehr netten Mann kennen, er ist aus Dänemark, hat dänische Staatsangehörigkeit.

Wenn die zwei heiraten und sie zu ihm nach Dänemark zieht:

Was passiert mit ihrer Aufenthaltsberechtigung für Deuschland?
Welchen Aufenthaltsstatus hat sie dann in Dänemark vor und nach der Heirat?

Was wenn die Ehe aus irgendeinen Grund irgendwannmal schief läuft (könnte ja sein, wer weiß  ???, wie siehts dann mit der Rückkehrmöglichkeit nach D aus?
Wenn ein Kind aus der Ehe hervorgeht, wie ist das dann mit ihrem Aufenthaltsstatus in DK?

Ich weiß, schon wieder so komsiche Fragen von mir nach dem Mott: was-wenn?  ;-D  ;)

Danke für eure Antworten!

Grüßle,
Trin  :)

Titel: Re: Umzug nach Dänemark
Beitrag von Abu am 26.07.2004 um 12:43:07

schrieb am 26.07.2004 um 11:12:49:
Was passiert mit ihrer Aufenthaltsberechtigung für Deuschland?

Die erlischt. Vgl. § 44 Abs. 1 AuslG: "Die Aufenthaltsgenehmigung erlischt ..., wenn der Ausländer ... 2. aus einem seiner Natur nach nicht vorübergehenden Grunde ausreist, ..."


schrieb am 26.07.2004 um 11:12:49:
Was wenn die Ehe us irgendeinen Grund irgendwannmal schief läuft (könnte ja sein, wer weiß  ???, wie siehts dann mit der Rückkehrmöglichkeit nach D aus?

Ich denke, daß dann wieder eine neue Aufenthaltsgenehmigung beantragt werden muß und daß die Tatsache, daß mal eine Aufenthaltsberechtigung vorlag, alleine keinen Grund für die Erteilung einer solchen ist.

Zu den Regelungen in Dänemark kann ich nichts sagen...

Abu

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