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Beitrag begonnen von pupsmaus am 21.07.2004 um 11:26:41

Titel: Verlängerung Touristenvisum
Beitrag von pupsmaus am 21.07.2004 um 11:26:41
Hallo,

zur Zeit besucht mich meine Freundin aus der Ukraine. Ihr Touristenvisum gilt für 5 Wochen. Ich habe gehört, dass man dieses evtl. auf 3 Monate verlängern kann. Allerdings muss man dafür Gründe angeben und einen netten Beamten erwischen.

Habt ihr vielleicht ein paar Gründe, die ich zwecks einer Verlängerung angeben könnte? Wenn ich sage, dass wir uns noch über ein Studium in Deutschland Informationen besorgen wollen, so reicht dies sicher nicht als Verlängerungsgrund aus.


Danke für die Hilfe!

Titel: Re: Verlängerung Touristenvisum
Beitrag von Biene am 21.07.2004 um 12:01:12
Hallo Pupsmaus!

Normalerweise werden Touristenvisa nicht verlängert. Zumindest wird das bei uns so gehandhabt. Wenn, dann nur aus unvorhersehbaren, dringenden Gründen. Z. B. wegen Reiseunfähigkeit wegen plötzlicher Erkrankung. Und dann müßte Deine Freundin ein ärztliches Attest vorlegen. Und Du müßtest eine Verpflichtungserklärung für sie abgeben. Natürlich auch eine verlängerte Reisekrankenversicherung!

Das wird aber von ABH zu ABH anders gehandhabt.
Ich würde Dir empfehlen, einfach mal nachzufragen.  ::)

Gruß,
Biene

Titel: Re: Verlängerung Touristenvisum
Beitrag von Mick am 22.07.2004 um 01:48:54

schrieb am 21.07.2004 um 11:26:41:
Hallo,

zur Zeit besucht mich meine Freundin aus der Ukraine. Ihr Touristenvisum gilt für 5 Wochen. Ich habe gehört, dass man dieses evtl. auf 3 Monate verlängern kann. Allerdings muss man dafür Gründe angeben und einen netten Beamten erwischen.

Habt ihr vielleicht ein paar Gründe, die ich zwecks einer Verlängerung angeben könnte? Wenn ich sage, dass wir uns noch über ein Studium in Deutschland Informationen besorgen wollen, so reicht dies sicher nicht als Verlängerungsgrund aus.


Danke für die Hilfe!



Hi Pupsmaus,
hier in diesem Board helfen wir gerne aus, Probleme zu lösen. Wir sind aber keine Erfinder von Gründen, egal wofür. Entweder Ihr habt Gründe und stellt diese dar, oder eben nicht.
Erfundene Gründe stellen Lügen dar. Mit Lügen macht man falsche Angaben zur Erlangung einer Aufenthaltsgenehmigung, damit mach man sich strafbar.

Titel: Re: Verlängerung Touristenvisum
Beitrag von Olaf36 am 22.07.2004 um 22:17:14
Hallo,

lass das lieber bleiben.(Nur meine Meinung!) Später wenn wieder ein Visum beantragt wird, könnte da der eine oder andere in der Botschaft drüber stolpern. Ist nämlich so schon schwierig genug im Moment...

Gruß
Olaf + Lena

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