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Ausländerrecht >> Aufenthalt wegen Arbeit, Studium, Aupair, Sprachkurs u.ä. >> Gültigkeit eines Visums
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Beitrag begonnen von Horst am 21.07.2004 um 12:24:43

Titel: Gültigkeit eines Visums
Beitrag von Horst am 21.07.2004 um 12:24:43
Hallo,

eine Frage. Wenn ein Nicht-EU Ausländer in Deutschland wegen eines Studiums sein Visum verlängert hat (für ein halbes Jahr) und kurz darauf exmatrikuliert wird...verliert sein Visum dann automatisch die Gültigkeit bzw. muss er das angeben...oder kann er ohne Probleme für den Rest dieses halben Jahres (also bis Ablauf des Visums) in Deutschland bleiben?

Wäre sehr froh, wenn mir das jmd. beantworten kann

Titel: Re: Gültigkeit eines Visums
Beitrag von Bine am 21.07.2004 um 12:51:08
Hallo Horst,

da das Visum nur für den Zweck des Studiums erteilt wurde, ist es in der Regel auch mit einer ähnlich lautenenden Nebenbestimmung versehen: "Die Aufenthaltsgenehmigung erlischt mit Beendigung des genannten Studiums." So oder so ähnlich wird die Nebenbestimmung in der Aufenthaltsgenehmigung abgedruckt sein. Das bedeutet, dass mit Abschluss oder auch vorzeitiger Beendigung des Studiums die Genehmigung automatisch die Gültigkeit verliert und somit wäre die sofortige Ausreise angesagt.

Viele Grüße
Bine

Titel: Re: Gültigkeit eines Visums
Beitrag von Horst am 21.07.2004 um 20:01:49
Vielen Dank Biene,

was ist eigentlich, wenn der Ausländer ein Pflichtpraktikum begonnen hat...nun kommt die Exmatrikulation...er würde das Praktikum aber gern beenden....wenn es seitens der Firma keine Probleme gibt das Praktikum zu beenden...es ist halt dann nur die Frage, ob das Visum neu beantragt werden muss mit einem anderen Grund (z.B. Auslandspraktikum über die Stamm-Uni im Ausland )... das dauert bestimmt alles zu lange?

MfG

Titel: Re: Gültigkeit eines Visums
Beitrag von Bine am 21.07.2004 um 20:16:29
Naja, mit dem Pflichtpraktikum kann es ja wohl nicht soweit her sein, wenn er Exmatrikuliert wird. Außerdem ist dies auch eine Frage die mit der Arbeitsagentur abzuklären wäre. Ansonsten ist es tatsächlich so, Ausreise --> Visumantrag --> evtl. Wiedereinreise.

Viele Grüße
Bine

Titel: Re: Gültigkeit eines Visums
Beitrag von Horst am 22.07.2004 um 11:08:08
Hallo nochmal,

es ist ja so, dass die Bewerbungen zu einem Pflichtpraktikum noch laufen. Ob nun wirklich eine Exmatrikulation erfolgt, entscheidet die Prüfungskomission erst in 2 Monaten. Nun muss er ja erstmal davon ausgehen, dass er doch weiterstudieren kann.....Könnte er aber jetzt schon einen Antrag auf ein Visum für ein Auslandspraktikum stellen...sofern er einen (Pflicht-)Praktikumsplatz findet...das müsste er ja dann aber auch mit seiner Praktikumsfirma abklären, dass aus dem Pflichtpraktikum einer dt. Hochschule ein Auslandspraktikum werden könnte....er ist in einer ziehmlich blöden Situation....könnte er das so machen...oder gibt es noch andere Varianten ?

Mfg

Titel: Re: Gültigkeit eines Visums
Beitrag von Bine am 22.07.2004 um 11:59:04
Hi Horst,

ich würde sagen, er sollte jetzt erstmal abwarten, was mit der Exmatrikulation wird. So ganz unschuldig wird er an der ganzen Sache ja nicht gewesen sein. Die Exmatrikulation wird ja nicht nur einfach so veranlasst.
Sollte es tatsächlich darauf hinauslaufen, dass er nicht mehr im Bundesgebiet weiterstudieren kann, müsste er sich ja erstmal wieder an einer ausländischen Uni einschreiben. Danach wäre der Visumantrag zu stellen.  Im Visumverfahren (zur Zustimmung der ABH) hat die Arbeitsagentur auch immer noch ein Wörtchen mitzureden, ob für das Praktikum eine Arbeitserlaubnis benötigt wird und auch zugesichert wird oder ob keine Arbeitserlaubnis erforderlich ist. Du siehst alles in allem nicht so ganz einfach.
Jetzt eine zu Visumantrag stellen halte ich nicht für sinnvoll und wird ihn im Moment wahrscheinlich auch nicht weiterbringen.

Viele Grüße
Bine

Titel: Re: Gültigkeit eines Visums
Beitrag von Horst am 22.07.2004 um 12:52:12
Danke nochmal Bine,  :)

meines Wissens ist er zusätzlich an seiner ausländischen Uni eingeschrieben (Doppeldiplom).  Vielleicht würde es ihm dann
doch was bringen. Sonst kann er ja wirklich nur warten...sich weiter für (Pflicht)-Praktika bewerben....und bei einer Exmatrikulation good bye sagen....und sich erst dann wieder direkt für ein Auslandspraktikum bewerben.    :'(

MfG

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