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Ausländerrecht >> Asyl, Duldung, humanitäre Aufenthalte, Passangelegenheiten >> Namenänderung im Paß
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Beitrag begonnen von ralfh am 15.07.2004 um 16:33:47

Titel: Namenänderung im Paß
Beitrag von ralfh am 15.07.2004 um 16:33:47
Hallo

nach der Heirat in DK hat meine Frau meinen Namen angenommen. Soweit hat alles geklappt ABH erteilt nächste Woche die Vorabzustimmung für`s Visum :-D  nur Ihr Name im Paß stimmt nicht mehr :o
Jetzt wissen wir nicht wie das geht u. das Visum bekommt Sie nur mit neuem Name ???  Weis jemand wie man den Namen ändern lässt und wie lange das dauert?? Weil Sie kann jetzt das Visum bekommen für die Aufenthaltserlaubnis :-D muss es nur abholen im Consulat aber nur mit neuen Name????

Danke!

Mfg
Ralf

Titel: Re: Namenänderung im Paß
Beitrag von inge am 15.07.2004 um 17:17:12
Wie das abläuft hängt i.A. ganz stark davon ab aus welchem Land deine Frau kommt ;)

Titel: Re: Namenänderung im Paß
Beitrag von ralfh am 15.07.2004 um 21:02:55
habe ich vergessen aus "Rumänien" ist Sie ;)

Titel: Re: Namenänderung im Paß
Beitrag von Blaise am 15.07.2004 um 21:40:49
Hallo,

das ist ganz einfach. Zum ersten, in Rumänien ist die Festlegung der Ehenamen wie folgt möglich:


Zitat:
Die Ehegatten können einen gemeinsamen Familiennamen bestimmen oder weiterhin den zur Zeit der Eheschließung geführten Familiennamen beibehalten.

Durch gemeinsame Erklärung der Ehegatten wird der zur Zeit der Eheschließung geführte Familienname des Mannes oder der Frau oder ein aus beiden Namen gebildeter Doppelname gemeinsamer Familienname.

Bei Auflösung der Ehe durch Tod wird der bisherige Name beibehalten. Bei Auflösung der Ehe durch Scheidung wird der voreheliche Familienname wieder angenommen. Der Ehename kann nach der Scheidung weitergeführt werden, wenn beide Ehegatten dies durch Aufnahme in das Scheidungsurteil vereinbaren oder aus wichtigen Gründen dieses Recht durch das Gericht erteilt wird.


Jetzt benötigt Ihre Frau noch eine internationale Heiratsurkunde aus Deutschland. Da muss noch eine Apostille drauf (beim Standesamt nachfragen, wer das macht) und dann in Rumänien den zuständigen Behörden vorlegen. Dann Pass ändern lassen. Fertig.

Grüße

Blaise

Titel: Re: Namenänderung im Paß
Beitrag von ralfh am 15.07.2004 um 22:06:58
wir haben dänische Heiratsurkunde(mehrsprachig)
bei welchen Behörden u. wie lange dauert es?

Titel: Re: Namenänderung im Paß
Beitrag von Blaise am 16.07.2004 um 11:22:23
Hallo,

wenn Ihre Frau noch in Rumänien ist, muss dort nachfragen, welche Behörde dafür zuständig ist.

Wie lange das in Rumänien dauert, kann Ihnen wohl niemand beantworten.

Grüße

Blaise

Titel: Re: Namenänderung im Paß
Beitrag von ralfh am 20.07.2004 um 22:48:18
Hallo

sie ist hier in D und geht extra für`s Visum nach Rumänien ;). Das Sie Ihren Namen im Paß ändern muss wissen wir auch nur ist die Frage bekommt Sie einen Vermerk in Paß so lange es dauert die Ehe in Rumänien anmelden... ???

Mfg

Titel: Re: Namenänderung im Paß
Beitrag von Doc am 21.07.2004 um 01:47:36

schrieb am 20.07.2004 um 22:48:18:
Hallo

sie ist hier in D und geht extra für`s Visum nach Rumänien ;). Das Sie Ihren Namen im Paß ändern muss wissen wir auch nur ist die Frage bekommt Sie einen Vermerk in Paß so lange es dauert die Ehe in Rumänien anmelden... ???

Mfg


Hallo Ralfh,

es ist fast unumgänglich, dass Deine rumänische Frau ein Visum zum Familiennachzug nach D. beantragt und dann damit bei der ABH auch eine Aufenthaltserlaubnis bekommt. Für gewöhnlich sollte § 9 (1) Nr. 1 AuslG ein Visumverfahren ermessensmäßig unerheblich machen lassen, aber es ist auch nicht unzumutbar, Deiner Frau das Visumverfahren zuzumuten.

Frage:
Darf Deine Frau während des Visumsverfahrens nach D. einreisen und sich hier aufhalten?

Ja:
1.) Wenn sie vorher eine Aufenthaltsgenehmigung (AG) oder ein Visum hatte, dann gilt nach der AG oder nach dem Visum und einer erfolgten Ausreise ein davon unabhängiges Schenegenrecht (Art. 20 (1), 5 (1) SDÜ, i.V.m. Art. 1 (2), Anhang II VO-(EG) 539/2001 i.V.m. VO-(EG) 2414/2001)
2.) Wenn sie vorher nicht ihre 3 Monate Aufenthalt nach unter 1. genannten Vorausetzungen erschöpft hatte, dann kann sie 90 Tage innerhalb von 180 Tagen in Schengenland oder Deutschland sein. Aber ein Aufenthalt von mehr als 90 Tagen und/oder mehr als 50% Anwesenheit in Schengenland ist illegal.
3.) Rumänen bekommen kein Schengenvisum!
4.) Solange ein Antrag auf eine Visum läuft, gibt es kein anderes nationales Visum.

Siehste: Es geht doch! Rein theoretisch ist auch während der Visumverfahrens ein Aufenthalt in Schengenland und somit in Deutschland durchaus rechtmäßig möglich, wenn sie einen echten gültigen Pass mitführt und auch die anderen Voraussetzungen nach Art. 5 SDÜ erfüllt.

Doc  ;-D

Titel: Re: Namenänderung im Paß
Beitrag von ralfh am 21.07.2004 um 12:45:13
Hallo Doc

sie ist seit 2 Monaten hier mit Einreisestempel. Innerhalb dieser Zeit haben wir in DK geheiratet. Unsere ABH erteilt eine Vorabzustimmung für ein Visum Familienzusammenführung dies bekommt sie im Consulat in 1 Tag dannach bekommt sie hier Aufenthalt. Ihr Paß ist neu. Nur wir haben das Problem mit dem Name. Jetzt wissen wir nicht ob sie das Visum bekommt? Wir wollen jetzt nach Rumänien fahren wissen aber nicht ob sie alles  kriegt.

Ralf

Titel: Re: Namenänderung im Paß
Beitrag von Bine am 21.07.2004 um 13:17:49
Hallo ralfh,

könnt ihr nicht vorab bei den für die Namensänderung zuständigen Behörden mal anfragen, welche Unterlagen benötigt werden und wie lange die ganze Angelegenheit dauert. Vielleicht machst du dir im Vorfeld auch schon zu viele Gedanken darüber.
Erfahrungsgemäß geht eine Namensänderung im Reisepass im Heimatland wesentlich schneller als im Bundesgebiet. Die rumänischen Behörden im Bundesgebiet machen derzeit Personen, die als Tourist aus Rumänien ausgereist sind und hier geheiratet haben erhebliche Schwierigkeiten.

Viele Grüße
Bine

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