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Ausländerrecht >> Ehe und Familie >> Aufenthaltserlaubnis ! https://www.info4alien.de/cgi-bin/forum/YaBB.cgi?num=1089730233 Beitrag begonnen von HaveFun am 13.07.2004 um 16:50:32 |
Titel: Aufenthaltserlaubnis ! Beitrag von HaveFun am 13.07.2004 um 16:50:32
hallo !
jetzt habe ich noch eine frage: angenommen eine thailänderin A verheiratet unter 2 jahre keine kinder keine arbeit, etc. noch mit einem deutschen C verliebt sich in einen anderen mann B der aber noch in scheidung lebt. jetzt sind A & B zusammen. A verliert ihr aufenthaltsrecht was kann B machen damit sie nicht ausreisen muss ? danke gruß stefan allgäu p.s. klingt ein bisschen blöd mit A B C aber wenn ich namen schreibe ist auch doof |
Titel: Re: Aufenthaltserlaubnis ! Beitrag von HaveFun am 13.07.2004 um 16:51:49
mist habe was vergessen:
nochmal:hallo ! jetzt habe ich noch eine frage: angenommen eine thailänderin A verheiratet unter 2 jahre keine kinder keine arbeit, etc. noch mit einem deutschen C verheiratet verliebt sich in einen anderen mann B der aber noch in scheidung lebt. jetzt sind A & B zusammen. A verliert ihr aufenthaltsrecht was kann B machen damit sie nicht ausreisen muss ? danke gruß stefan allgäu p.s. klingt ein bisschen blöd mit A B C aber wenn ich namen schreibe ist auch doof |
Titel: Re: Aufenthaltserlaubnis ! Beitrag von Janna am 13.07.2004 um 22:57:51
Hi,
wie in meiner Antwort zu Deinem anderen Posting schon geschrieben, sehe ich die einzige Chance in der bevorstehenden Hochzeit von A und B. Also sollten A und B sofort beim Standesamt vorsprechen und alle nötigen Papiere zusammenstellen. Bei der ABH sagen, dass nach der Scheidung sofort geheiratet werden soll. Vielleicht hat A Glück, dass dann die noch bestehende Aufenthaltsgenehmigung bis zur Rechtsgültigkeit der Scheidung und dem Hochzeitstermin verlängert wird. Auf jeden Fall absolut ehrlich sein bei der ABH. Bezüglich Scheidung können A und C das Verfahren etwas beschleunigen, wenn sie einen gemeinsamen Anwalt nehmen und sich über alles einig sind. Dann sind auch die Scheidungskosten nicht so hoch. Dringend abzuraten ist davon, dass A und C so tun, als wären sie weiter zusammen, dies würde dann den Tatbestand der Scheinehe erfüllen und ist strafbar - auch C würde verurteilt. Viele Grüße Janna |
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