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Ausländerrecht >> Ehe und Familie >> Aufenthaltserlaubnis !
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Beitrag begonnen von HaveFun am 13.07.2004 um 16:50:32

Titel: Aufenthaltserlaubnis !
Beitrag von HaveFun am 13.07.2004 um 16:50:32
hallo !

jetzt habe ich noch eine frage:

angenommen eine thailänderin A verheiratet unter 2 jahre keine kinder keine arbeit, etc. noch mit einem deutschen C verliebt sich in einen anderen mann B der aber noch in scheidung lebt.

jetzt sind A & B zusammen.

A verliert ihr aufenthaltsrecht
was kann B machen damit sie nicht ausreisen muss ?


danke

gruß stefan
allgäu

p.s. klingt ein bisschen blöd mit A B C aber wenn ich namen schreibe ist auch doof

Titel: Re: Aufenthaltserlaubnis !
Beitrag von HaveFun am 13.07.2004 um 16:51:49
mist habe was vergessen:

nochmal:hallo !

jetzt habe ich noch eine frage:

angenommen eine thailänderin A verheiratet unter 2 jahre keine kinder keine arbeit, etc. noch mit einem deutschen C verheiratet
verliebt sich in einen anderen mann B der aber noch in scheidung lebt.

jetzt sind A & B zusammen.

A verliert ihr aufenthaltsrecht
was kann B machen damit sie nicht ausreisen muss ?


danke

gruß stefan
allgäu

p.s. klingt ein bisschen blöd mit A B C aber wenn ich namen schreibe ist auch doof


Titel: Re: Aufenthaltserlaubnis !
Beitrag von Janna am 13.07.2004 um 22:57:51
Hi,

wie in meiner Antwort zu Deinem anderen Posting schon geschrieben, sehe ich die einzige Chance in der bevorstehenden Hochzeit von A und B. Also sollten A und B sofort beim Standesamt vorsprechen und alle nötigen Papiere zusammenstellen. Bei der ABH sagen, dass nach der Scheidung sofort geheiratet werden soll.

Vielleicht hat A Glück, dass dann die noch bestehende Aufenthaltsgenehmigung bis zur Rechtsgültigkeit der Scheidung und dem Hochzeitstermin verlängert wird.

Auf jeden Fall absolut ehrlich sein bei der ABH.

Bezüglich Scheidung können A und C das Verfahren etwas beschleunigen, wenn sie einen gemeinsamen Anwalt nehmen und sich über alles einig sind. Dann sind auch die Scheidungskosten nicht so hoch.

Dringend abzuraten ist davon, dass A und C so tun, als wären sie weiter zusammen, dies würde dann den Tatbestand der Scheinehe erfüllen und ist strafbar - auch C würde verurteilt.

Viele Grüße
Janna


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