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Ausländerrecht >> Asyl, Duldung, humanitäre Aufenthalte, Passangelegenheiten >> situation kosovo- duldung?
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Beitrag begonnen von sinbad am 13.07.2004 um 16:04:11

Titel: situation kosovo- duldung?
Beitrag von sinbad am 13.07.2004 um 16:04:11
brauche dringend antwort:
kenne familie, die seit den 90igern in deutschland sind. sie stammen aus dem kosovo und gehören der volksgruppe der ashkali an: eltern plus drei kinder, die zum teil hier geboren wurden.
nach zwei negativ verlaufenden asylverfahren, dann über lange zeit immer wieder neue duldungen.
nun hatte der vater der familie eine für ein jahr befristete arbeitsgenehmigung gem. asav. neue arbeitsgenehmigung wurde abgelehnt. der arbeitgeber würde den familienvater gerne weiter beschäftigen..
momentan gilt  der aufenthalt gem § 69 Abs 3 AuslG als erlaubt, da ein antrag auf aufenthaltserlaubnis gestellt wurde: der demnächst jedoch abgelehnt werden wird...
was habt ihr für ideen: was kann man tun????
haben sie aussicht auf duldung??: ich habe gehört, dass trotz der imk und der unruhen im märz im kosovo dennoch wieder abschiebungen in nrw in das gebiet laufen...
kann deer vater möglicherweise eine arbeitsgenehmigung erhalten, wenn er nur eine duldung erhält?

Titel: Re: situation kosovo- duldung?
Beitrag von Mick am 13.07.2004 um 16:08:32

schrieb am 13.07.2004 um 16:04:11:
brauche dringend antwort:
kenne familie, die seit den 90igern in deutschland sind. sie stammen aus dem kosovo und gehören der volksgruppe der ashkali an: eltern plus drei kinder, die zum teil hier geboren wurden.
nach zwei negativ verlaufenden asylverfahren, dann über lange zeit immer wieder neue duldungen.
nun hatte der vater der familie eine für ein jahr befristete arbeitsgenehmigung gem. asav. neue arbeitsgenehmigung wurde abgelehnt. der arbeitgeber würde den familienvater gerne weiter beschäftigen..
momentan gilt  der aufenthalt gem § 69 Abs 3 AuslG als erlaubt, da ein antrag auf aufenthaltserlaubnis gestellt wurde: der demnächst jedoch abgelehnt werden wird...
was habt ihr für ideen: was kann man tun????
haben sie aussicht auf duldung??: ich habe gehört, dass trotz der imk und der unruhen im märz im kosovo dennoch wieder abschiebungen in nrw in das gebiet laufen...
kann deer vater möglicherweise eine arbeitsgenehmigung erhalten, wenn er nur eine duldung erhält?


Hallo,
wenn die weitere Arbeitserlaubnis bereits während des erlaubten Aufenthaltes abgelehnt wurde, wird sie wohl kaum während einer Duldung erteilt werden.

Allerdings befürchte ich, dass hier schwerlich eine konkrete Antwort möglich sein wird, ohne die genauen Hintergründe zu kennen.

Titel: Re: situation kosovo- duldung?
Beitrag von sinbad am 13.07.2004 um 17:48:47
unter welchen voraussetzungen bekommt man denn eine arbeitserlaubnis, wenn man nur eine duldung hat?

wie sieht es in nrw mit den duldungen oder ähnlichem hinsichtlich der momentanen situation imkosovo aus?

Titel: Re: situation kosovo- duldung?
Beitrag von Mick am 13.07.2004 um 17:54:47

schrieb am 13.07.2004 um 17:48:47:
unter welchen voraussetzungen bekommt man denn eine arbeitserlaubnis, wenn man nur eine duldung hat?

wie sieht es in nrw mit den duldungen oder ähnlichem hinsichtlich der momentanen situation imkosovo aus?



In der Regel gibt es die Arbeitserlaubnis nur dann, wenn keine bevorrechtigten Arbeitnehmer da sind (Deutsche, EU-Ler, Drittstaater mit Daueraufenthalt). Einzelheiten dazu kann aber ein Agent besser vermitteln.

Aus NRW wird abgeschoben, ausgenommen ist die ethnische Minderheit der Roma. Für eine kurze Zeit waren neulich Flüge storniert.

Titel: Re: situation kosovo- duldung?
Beitrag von sinbad am 13.07.2004 um 19:30:31
danke für deine zügigen antworten!!!
also illusorisch...
ich habe noch mehr fragen...
wie sieht es mit diesen saisonarbeitskräften aus? wäre das eine möglichkeit für geduldete personen?
und wie bekommt man eine duldung hin?

Titel: Re: situation kosovo- duldung?
Beitrag von sinbad am 13.07.2004 um 19:32:13
diese shortcuts für die smileys irritieren: ich wollte eigentlich nur ein paar ausrufezeichen setzen...
also der dank war ehrlich gemeint . [beifall=beifall.gif]

Titel: Re: situation kosovo- duldung?
Beitrag von Mick am 13.07.2004 um 19:44:07

schrieb am 13.07.2004 um 19:32:13:
diese shortcuts für die smileys irritieren: ich wollte eigentlich nur ein paar ausrufezeichen setzen...
also der dank war ehrlich gemeint . [beifall=beifall.gif]


Der hält sich ja nur die Ohren zu, wenn man so SCHREIT!!!
Ist ne besondere Geschichte. Der wurde für einen User eingeführt, der jeden Satz mit drei Ausrufungszeichen beendete :)

Titel: Re: situation kosovo- duldung?
Beitrag von sinbad am 13.07.2004 um 19:49:28
okay dann werde ich versuchen mich inzukunft zu zügeln mit den ausrufezeichen...
ich habe gerade mal die asav überflogen und bin mir ziemlich sicher, dass § 8 die grundlage der arbeitsgenehmigung war... inwieweit ist das dann eine einmalige sache? würdest du einem erneuten antrag eine chance auf erfolg geben?

Titel: Re: situation kosovo- duldung?
Beitrag von fons am 13.07.2004 um 20:12:52
§ 8 AAV für einen ausreisepflichtiugen Ausländer  :fragz:
Das kann kaum sein .

Musst du mal nachhaken.

Titel: Re: situation kosovo- duldung?
Beitrag von Mick am 13.07.2004 um 23:58:04

schrieb am 13.07.2004 um 20:12:52:
§ 8 AAV für einen ausreisepflichtiugen Ausländer  :fragz:
Das kann kaum sein .

Musst du mal nachhaken.



Es sei denn, er war kurz ausgereist und mit Visum zur Arbeitsaufnahme wieder eingereist?
Wenn nun die Arbeitserlaubnis nicht mehr erteilt wird, dann liegen wohl die Voraussetzungen nicht mehr vor. Kann zum Beispiel sein, dass ein Bevorrechtigter mit gleicher Qualifikation da ist.
Reine Raterei.

Titel: Re: situation kosovo- duldung?
Beitrag von sinbad am 14.07.2004 um 08:02:44
also für das eine jahr in dem er eine arbeitsgenemigung hatte, war sein aufenthalt auch bewilligt.
nur jetzt war halt beides ausgelaufen.
die arbeitsgenemigung war damit begründet, das er in dem einen jahr einen anderen potentiellen arbeitsnehmer in dem bereich einarbeiten sollte...

Titel: Re: situation kosovo- duldung?
Beitrag von sinbad am 14.07.2004 um 08:04:20
ich denke dass lief dann hinsischtlihc seines aufenthaltes über § 28 AuslG

Titel: Re: situation kosovo- duldung?
Beitrag von sinbad am 15.07.2004 um 12:14:21
noch eine kurze nachfrage: abschiebungen mit ausnahme der roma: fallen da dann auch die askhali drunter?

Titel: Re: situation kosovo- duldung?
Beitrag von Nicator am 15.07.2004 um 12:33:58

schrieb am 15.07.2004 um 12:14:21:
noch eine kurze nachfrage: abschiebungen mit ausnahme der roma: fallen da dann auch die askhali drunter?


Hallo Sindbad!

Grundsätzlich ja! Allerdings ist es dann noch abhängig davon, aus welchem Ort im Kosovo die entsprechenden Personen denn genau stammen.

Grüße

Nicator

Titel: Re: situation kosovo- duldung?
Beitrag von sinbad am 15.07.2004 um 19:08:45
pristina soweit ich weiss:
worauf bezog sich jetzt das ja?

Titel: Re: situation kosovo- duldung?
Beitrag von Nicator am 15.07.2004 um 20:12:23

schrieb am 15.07.2004 um 19:08:45:
pristina soweit ich weiss:
worauf bezog sich jetzt das ja?


Das "ja" bezog sich darauf, dass auch Abschiebungen von Volkszugehörigen der Gruppe der Ashkalis möglich sind.

Ob Prishtina auf der Liste von Herkunftsorten steht, deren ehemalige Bewohner (sofern sie einer der Minderheiten angehören) nicht abgeschoben werden dürfen, kann ich Dir jetzt nicht sagen.

Kann ich morgen aber gerne im Büro mal nachsehen!

Titel: Re: situation kosovo- duldung?
Beitrag von sinbad am 15.07.2004 um 21:01:42
wäre sehr nett, wenn du dir die mühe machst, danke... :)
hast du da interne quellen, oder kann ich da im internet zu den einzelnen regionen auch infos finden?

Titel: Re: situation kosovo- duldung?
Beitrag von Nicator am 16.07.2004 um 09:42:41

schrieb am 15.07.2004 um 21:01:42:
wäre sehr nett, wenn du dir die mühe machst, danke... :)
hast du da interne quellen, oder kann ich da im internet zu den einzelnen regionen auch infos finden?


Guten Morgen!

So, wieder im Büro. Habe mir die entsprechenden Unterlagen rausgesucht. Es handelt sich dabei um einen Erlass des Innenministeriums NRW vom 16.04.2003.
In diesem Erlass wird über die Ergebnisse aus den Verhandlungen zwischen Unmik und dem Bundesinnenministerium berichtet.
Ob Du diesbezüglich auch etwas im Internet findest, kann ich Dir nicht sagen.
Als für Dich interessantes Ergebnis ist festzustellen: Die Rückführung von Ashkalis in das Kosovo ist grundsätzlich, nach Durchführung eines individuellen Prüfverfahrens, möglich, wenn diese aus bestimmten Gebieten/Orten stammen.
Zur Pristina Region ist aufgeführt: Shtime/Stimlje Muncipality und Podujeve/Podujevo Municpality.
Hoffe Dir mit den Infos ein wenig weitergeholfen zu haben.
Grüsse

Nicator

Titel: Re: situation kosovo- duldung?
Beitrag von Brian am 16.07.2004 um 09:54:08
Hi Sindbad,

den Erlass (allerdings vom 07.04.03) mit Anlagen kannst du hier finden:

http://www.emhosting.de/kunden/fluechtlingsrat.de/html/rechtsnormen_rechtssprechung/1036685385/1048328404/1057236502/file1079370470dow.pdf

Titel: Re: situation kosovo- duldung?
Beitrag von sinbad am 18.07.2004 um 08:21:57
danke für eure mühen!
was glaubt ihr wie groß stehen die chancen für eine zweite altfallregelung nachdem einige länder sich dafürusgesprochen haben?

Titel: Re: situation kosovo- duldung?
Beitrag von Brian am 19.07.2004 um 12:57:42
Hi Sinbad,

könnte tatsächlich sein, dass es zu einer Bleiberechtsregelung für ethnische Minderheiten aus dem Kosovo kommt. Ist aber derzeit reine Spekulation. Nächste IMK ist am 18./19.11.04.

Vermutlich wird es entscheidend darauf ankommen, was bis dahin im Kosovo passiert und wie die UNMIK die Rückführungsmöglichkeiten für Angehörige ethnischer Minderheiten beurteilt.

Voraussetzung dürften mindestens Straffreiheit und eigenständige Sicherstellung des Lebensunterhalts sein.

Titel: Re: situation kosovo- duldung?
Beitrag von sinbad am 20.07.2004 um 08:07:37
was muss da jetzt beantragt werden, damit die familie bis zu einer möglichen regelung nicht abgecshoben  und ausgewiesen ist?

wie kann ich einen antrag auf duldung momentan begründen?

wann nimmt man dringende humanitäre oder persönliche gründe gem § 55 AuslG bzw erhebliches öffentliches interesse an?

Titel: Re: situation kosovo- duldung?
Beitrag von sinbad am 23.07.2004 um 07:40:21
hilfe, hat niemand einen rat auf meine fragen?

Titel: Re: situation kosovo- duldung?
Beitrag von Spezialist am 28.07.2004 um 19:36:05

schrieb am 20.07.2004 um 08:07:37:
was muss da jetzt beantragt werden, damit die familie bis zu einer möglichen regelung nicht abgecshoben  und ausgewiesen ist?

wie kann ich einen antrag auf duldung momentan begründen?

Hallo Sinbad,

erklärt sich doch von selbst, dass es auf solche Fragen keine Antwort gibt. 8)
Man sollte bei solchen Fällen einfach bei der Wahrheit bleiben.  :o




Zitat:
wann nimmt man dringende humanitäre oder persönliche gründe gem § 55 AuslG bzw erhebliches öffentliches interesse an?

Erhebliche öffentliche Interessen können vorliegen, wenn ein Ausländer in einem Strafverfahren oder einem sonstigen Gerichtsverfahren benötigt wird.

Das wird wohl nicht bei der Familie funktionieren, aber

wer hier was fragt, der wird auch (soweit möglich) informiert  ;-D

Titel: Re: situation kosovo- duldung?
Beitrag von sinbad am 31.07.2004 um 13:40:51
wieso erklärt sich das von selbst, stehe wohl auf der leitung und brauche konkrete antwort...

wie beurteilt ihr die neuste entwicklung? nrw erklärt auf der imk, dass eine bleiberechtsregelung von nöten ist und gleichzeitg wird die abschiebung von minderheiten wie den ashkali vorbereitet, und dass obwohl die unmik einer rückführung  nicht für möglich hält!!!!

siehe auch dazu den erlass, der auf der seite vom flüchtingsrat nrw erhält ist...

Titel: Re: situation kosovo- duldung?
Beitrag von Spezialist am 31.07.2004 um 17:33:25

schrieb am 31.07.2004 um 13:40:51:
wie beurteilt ihr die neuste entwicklung? nrw erklärt auf der imk, dass eine bleiberechtsregelung von nöten ist und gleichzeitg wird die abschiebung von minderheiten wie den ashkali vorbereitet, und dass obwohl die unmik einer rückführung  nicht für möglich hält!!!!

siehe auch dazu den erlass, der auf der seite vom flüchtingsrat nrw erhält ist...


Deine Anführung (Flüchtlingsrat NRW e.V.) ist Anfangs interessant, allerdings bleibt weiteres abzuwarten.  :beer

Titel: Re: situation kosovo- duldung?
Beitrag von Nicator am 05.08.2004 um 16:05:25
Hallo Sinbad!

Das Innenministerium NRW teilt mit Erlass vom 22.07.2004 das Ergebnis der Erpertengespräche mit UNMIK am 10/11. Juni 2004 in Berlin mit.
Daraus ergibt sich, dass eine Rückführung von Ashkalis in das Kosovo bis auf weiteres nicht möglich ist, bzw. dem von Seiten der UNMIK nicht zugestimmt wird.

Grüsse  

Nicator

Titel: Re: situation kosovo- duldung?
Beitrag von sinbad am 09.08.2004 um 08:05:57
also verstehst du den erlass so, dass vorerst keine abschiebungen von ashkali in den kosovo aufgrund der entscheidung der unmik nicht vorgenommen werden?

mir machen da die im erlass angesprochenen listen sorgen? welche leute müssen angst haben auf einen solche liste zu kommen?

Titel: Re: situation kosovo- duldung?
Beitrag von Nicator am 09.08.2004 um 08:21:15

schrieb am 09.08.2004 um 08:05:57:
also verstehst du den erlass so, dass vorerst keine abschiebungen von ashkali in den kosovo aufgrund der entscheidung der unmik nicht vorgenommen werden?


Richtig, vorerst keine Abschiebungen von Ashkali in das Kosovo.

Titel: Re: situation kosovo- duldung?
Beitrag von sinbad am 10.08.2004 um 08:09:41
uns was ist mit diesen listen? sind die schon erstellt? oder wer kommt genau darauf?

Titel: Re: situation kosovo- duldung?
Beitrag von Spezialist am 13.08.2004 um 20:24:39

schrieb am 10.08.2004 um 08:09:41:
uns was ist mit diesen listen? sind die schon erstellt? oder wer kommt genau darauf?

Hallo Sinbad,

genauer als (Auszug):

Zitat:
Zum Austesten der Rückführungsmöglichkeit der Minderheitenangehörigen der Ashali und Ägypter soll die deutsche Seite eine bundesweite Liste von insgesamt 60 Personen (Ashkali und Ägypter) zusammenstellen, die zur Überprüfung an UNMIK übermittelt werden soll. Dabei sollen laut Erlass möglichst "unproblematische Fälle" in die Liste aufgenommen werden, also Personen, bei denen weder gesundheitliche Probleme noch Fragen der Familientrennung eine Rolle spielen. Als Abgabefrist für die Listen wird Montag, der 26. Juli 2004 genannt. Für die Zusammenstellung der Listen werden die beiden rückführungskoordinierenden Länder Nordrhein-Westfalen und Baden-Württemberg benannt.
Auf Nachfragen des FR NRW bestätigte die ZAB Düsseldorf, dass die Listen bereits an das LMI weitergeleitet worden seien. 30 der aufgeführten Personen stammen aus NRW.

wird´s hier nicht geben  8)

Titel: Re: situation kosovo- duldung?
Beitrag von sinbad am 15.08.2004 um 18:19:25
jetzt ist es soweit: der weitere antrag auf eine arbeitsgenehmigung nach asav ist abgelehnt worden, da das landesarbeitsamt keine positive stellungnahme abgegeben hat.

aufenthatlsmäßig haben sie momentan eine bescheinigung nach § 69 abs 3 auslG bis ende september. dies ist ja eigetlich nur eine fiktion: der aufenthalt gilt als erlaubt... wenn jetzt aber der antrag abgelehnt wurde, dürfte § 69 abs 3 doch nicht mehr gelten, oder verstehe ich das falsch?

gleichzeitig sind sie aufgefordert worden bis ende september die brd zu verlassen.

was ist zu tun? duldung beantragen? wie ist dei zu begründen?
könnte ein argument sein, dass einige bundesländer sich für ein bleiberecht ausgesprochen haben bei der imk?
es gibt da ja wohl so eine entscheidung des bverfg, dass wenn abzusehe ist, dass es in naher zukunft eine regelung geben wird, die ein bleibrecht statuiert, die leute nicht vorher kurzfrisig abgeschoben werden sollen, oder so ähnlich? ??? ??? ??? ??? ???

Titel: Re: situation kosovo- duldung?
Beitrag von Spezialist am 15.08.2004 um 20:22:28

schrieb am 15.08.2004 um 18:19:25:
jetzt ist es soweit: der weitere antrag auf eine arbeitsgenehmigung nach asav ist abgelehnt worden, da das landesarbeitsamt keine positive stellungnahme abgegeben hat.

aufenthatlsmäßig haben sie momentan eine bescheinigung nach § 69 abs 3 auslG bis ende september. dies ist ja eigetlich nur eine fiktion: der aufenthalt gilt als erlaubt... wenn jetzt aber der antrag abgelehnt wurde, dürfte § 69 abs 3 doch nicht mehr gelten, oder verstehe ich das falsch?


Hallo Sinbad,

die Bescheinigung nach § 69 III AuslG ist erst mit dem Ablauf der Gültigkeit oder der Ablehnung der ABH erloschen (somit nicht alleine aufgrund der Ablehnung der Arbeitsagentur).



Zitat:
gleichzeitig sind sie aufgefordert worden bis ende september die brd zu verlassen.

was ist zu tun? duldung beantragen? wie ist dei zu begründen?
könnte ein argument sein, dass einige bundesländer sich für ein bleiberecht ausgesprochen haben bei der imk?
es gibt da ja wohl so eine entscheidung des bverfg, dass wenn abzusehe ist, dass es in naher zukunft eine regelung geben wird, die ein bleibrecht statuiert, die leute nicht vorher kurzfrisig abgeschoben werden sollen, oder so ähnlich? ??? ??? ??? ??? ???

Eine Duldung wird es nur dann geben, wenn die Abschiebung zum Prüfzeitpunkt nicht möglich sein sollte.
Die Begründung bei der Beantragung kann dabei allerdings schlecht auf ein Bleiberecht gestützt werden. Dieses wird die ABH von alleine berücksichtigen.
Die Duldungsgründe sollten speziell auf die Person bezogene Argumente enthalten.

Titel: Re: situation kosovo- duldung?
Beitrag von fons am 16.08.2004 um 18:17:35

schrieb am 15.08.2004 um 20:22:28:
die Bescheinigung nach § 69 III AuslG ist erst mit dem Ablauf der Gültigkeit oder der Ablehnung der ABH erloschen

Stimmt ned ganz.
Ein Status nach § 69 Abs. III AuslG entsteht kraft Gestezes,
wenn eben die Tatsbestandsvoraussetzungen erfüllt sind.

Der "erlaubte" Status entsteht nicht erst durch die Ausstellung
einer Bescheinigung. Wie der Name schon sagt, wird eben
dieser Status nur bescheinigt. Wenn das Gültigkeits-Datum
dieser Bescheinigung abgelaufen ist und über den Antrag noch
nicht entschieden wurde, besteht der 69 III-Status weiterhin.


Titel: Re: situation kosovo- duldung?
Beitrag von sinbad am 16.08.2004 um 21:10:51
es ist ja eine andere situation...
über den antrag wurde entschieden; die bescheinigung geht aber über einen längeren zeitraum, nämlich bis ende september...

Titel: Re: situation kosovo- duldung?
Beitrag von fons am 16.08.2004 um 22:08:24
Oh Sorry! Da war ich zu schnell beim lesen  !!!
Muss mich nach dem urlaub erst wieder eingewöhnen hier  ;-D

Dann ist der Status mit Ablehung der AE erloschen, nicht erst
mit Ablauf der Bescheinigung.

Titel: Re: situation kosovo- duldung?
Beitrag von sinbad am 16.08.2004 um 22:44:03
also jetzt duldungsgründe geltend machen? oder was ist der nächste mögliche schritt?

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