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Randthemen >> Sonstige (deutsche) Rechtsgebiete >> Marokkanische Ehe
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Beitrag begonnen von moulay-10 am 12.07.2004 um 14:44:33

Titel: Marokkanische Ehe
Beitrag von moulay-10 am 12.07.2004 um 14:44:33
Hallo
Meine Feund ist ( Deutche Staatsbürger) Marokkaner ( und in Marokko verheiratet die Ehe ist nicht gültig laut der Standesbeamte,
weil in der zeit wo er geheiratet habe war er in Deutschland mit eine Deutscher Frau verheirate seit 2 Monaten sind sie geschieden .und ich bitte um Hilfe wir kann er diese Problem lösen .
PS : hat er sish strafbar gemacht ?

Titel: Re: Marokkanische Ehe
Beitrag von Doc am 13.07.2004 um 17:49:24

schrieb am 12.07.2004 um 14:44:33:
Hallo
Meine Feund ist ( Deutche Staatsbürger) Marokkaner ( und in Marokko verheiratet die Ehe ist nicht gültig laut der Standesbeamte,
weil in der zeit wo er geheiratet habe war er in Deutschland mit eine Deutscher Frau verheirate seit 2 Monaten sind sie geschieden .und ich bitte um Hilfe wir kann er diese Problem lösen .
PS : hat er sish strafbar gemacht ?


Von wegen der Strafbarkeit ist das eine sehr komplexe Frage. Nach § 172 StGB ist es strafbar, eine Ehe zu schließen, wenn einer der Ehegatten verheiratet ist. Da die Doppelehe aber im Ausland geschlossen worden ist und zu dem Tatbestand des § 172 StGB kein Erfolg gehört, der in Deutschland eintreten könnte und kein Deutscher dadurch "geschädigt" ist, halte ich den Tatbestand nur dann für strafbewehrt, wenn der Tatbestand auch in Marokko unter Strafe gestellt ist. Des Weiteren müsste dabei geprüft werden, ob nicht ein Versuch vorliegt, da die Eheschließung nach deutschem Recht als ungültig anzusehen ist. Der Versuch wäre zu diesem Tatbestand nicht strafbar.

Da die Eheschließung in Marokko als in Deutschland ungültig erkannt wird, dürfte sich nunmehr das Problem ergeben, ob sie nach marokkanischem Recht gültig ist. Dann gibt es das Problem, dass ein Familiennachzug erst nach einer erneuten rechtgültigen Eheschließung erfolgen kann. Das wird wohl das größere Problem sein.

Doc  8)

Titel: Re: Marokkanische Ehe
Beitrag von Blaise am 13.07.2004 um 23:56:25
Hallo,

ob eine im Ausland geschlossene Ehe in Deutschland gültig ist, richtet sich zuerst nach dem Recht des betroffenen Staates.

Ist eine bigamische Ehe in Marokko kraft Gesetz ungültig, so gilt sie auch in Deutschland nicht (Grundsatz des "ärgeren" Rechts). :down:

Dann ist die einzige Möglichkeit eine gültige Ehe zu schließen, eine erneute Eheschließung jetzt nach der rechtskräftigen Scheidung.

Sollte in Marokko die Eheschließung trotz der bestehenden Ehe gültig sein, müsste die in Marokko geschlossene Ehe auch in Deutschland gültig sein, da in Deutschland eine Ehe nur gerichtlich aufgehoben/geschieden werden kann.

Ich versuche mal Informationen über das marokkanische Eherecht zu beschaffen.

Grüße

Blaise

Titel: Re: Marokkanische Ehe
Beitrag von moulay-10 am 14.07.2004 um 10:01:03
Guten Tag
Er ist zum ein Gespräche am  Donnerstag bei der Auslinderbehörden eingeladen, daraus warten wir was wird kommen
moulay

Titel: Re: Marokkanische Ehe
Beitrag von moulay-10 am 20.07.2004 um 11:48:45
Tja bei der Ausländeramt hat meine Freund noch mal ein Formular zum ausfüllen( Einladung für seine Frau )  die er hier noch mal heiraten muss da sein ehe ist ungültig hier,
sie Schickt uns noch mal zur der Standessbeamte   um uns zu erklären was für Papier brauchte die Ehefrau um hier   heiraten können .
Bei ein kurz anrufe der Standessbeamte bei die Richterin in Oberlandesgericht Hamm sie( Frau )braucht nur Ehevertrag , Geburtsurkunde die nur bei der Botschaft beglaubig  und die Meldebescheinigen .
Nur abwarten  wenn seine Frau hier ist ???

Und noch mal Danke an DOC und an Blaise

Titel: Re: Marokkanische Ehe
Beitrag von Nilats_Fesoj am 21.07.2004 um 20:06:03
Das darf ja wohl nicht wahr sein!

Die Straftat der Bigamie wird einfach unter den Teppich gekehrt!

Titel: Re: Marokkanische Ehe
Beitrag von Doc am 22.07.2004 um 01:15:58

schrieb am 21.07.2004 um 20:06:03:
Das darf ja wohl nicht wahr sein!

Die Straftat der Bigamie wird einfach unter den Teppich gekehrt!


Hallo Josef,

vielleicht kannst Du mir mal rein rechtlich fundiert darlegen, in wie weit hier eine vorsätzliche Straftat vorliegen könnte, die als mögliche Auslandstat in Deutschland strafrechtlich verfolgbar ist?

Doc  ???

Titel: Re: Marokkanische Ehe
Beitrag von Mick am 22.07.2004 um 01:05:18

schrieb am 21.07.2004 um 20:06:03:
Das darf ja wohl nicht wahr sein!

Die Straftat der Bigamie wird einfach unter den Teppich gekehrt!



Bei der Gelegenheit, Josef, hätte ich gerne gewusst, ob Du schon einmal Mitglied in diesem Forum mit anderem Nick gewesen bist. Ich weise Dich ausdrücklich darauf hin, dass Du mit der Registrierung bestätigt hast, dass es nicht so war.
Ich kenne da verschiedene User, die mit IP's zu verifizieren sind, die mit 80.140.. beginnen.
Falls Du schonmal des Boards verwiesen worden bist, solltest Du Dich schnellstens selber wieder abmelden!

Titel: Re: Marokkanische Ehe
Beitrag von moulay-10 am 28.07.2004 um 01:31:52
Hallo ,
Ein Happy _end  Liebe hat gesiegt noch mal, gut so.
Die beiden haben sie sich in Dänemark getraute (geheiratet  vor 5 Tagen .und leben gemeinsamen und träumen von Kinder.
Zitat: und Gut zu wissen. in Marokko ist die Polygamie seit April 2004 verboten ist  und nur ein Richter über Gericht   das erlauben   kann …….
Aber meine Freund hat laute der Marokkanische Amt eine Ehe vertrag gehabt er ist nicht illegal aber ungültig  heißt ZAWAGE ORFI  wird nur zwischen der Man, Frau und ADOUL (Hodja)  und wird von viel  arabisch Männer praktisiert. Um die Prostitution  zu vermeiden  weil in die islamisch Länder verboten ist und nun wird hart bestraft .
Vielleicht kann eine von unser Leserin oder lese (Arabisch) besser erklären kann.
 Bei uns in Frankreich haben wir (Concubinage) Konkubine   ist das gleich ????
Danke schön

PS: auf diese Forum wir nicht Kritik geduldet oder nach gefragt ,  bitte um Verständeness. Wir hoffen das man von fehle andre laute bei zu helfen. Und die gleich fehle zu vermeiden.
 Danke

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