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Ausländerrecht >> Aufenthalt wegen Arbeit, Studium, Aupair, Sprachkurs u.ä. >> Darf meine Frau studieren?
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Beitrag begonnen von esta74 am 09.07.2004 um 10:40:55

Titel: Darf meine Frau studieren?
Beitrag von esta74 am 09.07.2004 um 10:40:55
Sehr geehrte Damen und Herren,

Ich besitze eine 5-Jahre Aufenthalterlaubnis als IT-Ingeineur - also eine sogennate "Green Card" seit Maerz 2001. Meine Frau hat schon auch eine Erlaubnis fuer den gleiche Zeitraum aber sie darf nicht arbeiten. Ich habe gehoert dass eigentlich nach 2 Jahre im Besitz von Aufenthalterlaubnis meine Frau  Arbeitsgenehmigung Anspruch hat.
Ich moechte nur fragen, wenn meine Frau studieren moechte und dafuer braucht sie eine Lohnsteuerkarte zum Praktika usw, gilt auch diese Regelung noch? Welche Regel soll ich verwenden in unserem Fall? Was sollen wir machen, um meine Frau studieren zu duerfen? Eigentlich hat die Immatrikulationbehoerde das Visum nicht gefragt, aber zum Praktika oder Masterarbeit braucht sie dann Lohnseteuerkarte. Gilt in Bayern auch IT-ArgV Regelung, und wenn nicht welche Gesetzbuch soll ich ansehen?

Vielen Dank und mit freundlichen Gruessen,
esta74

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