i4a - Das Board
https://www.info4alien.de/cgi-bin/forum/YaBB.cgi
Ausländerrecht >> Ehe und Familie >> Verkehrte Welt
https://www.info4alien.de/cgi-bin/forum/YaBB.cgi?num=1089289895

Beitrag begonnen von Kitty am 08.07.2004 um 14:31:35

Titel: Verkehrte Welt
Beitrag von Kitty am 08.07.2004 um 14:31:35
Hallo,

ich weiss nicht, ob meine Frage in dieses Forum oder eher unter Arbeitsaufenthalte etc. faellt. Irgendwie betrifft es beides.

Zur Situation: Ich (Deutsche) und mein Mann (Suedafrikaner) haben dieses Jahr in Deutschland geheiratet. Ich bin von meinem Arbeitgeber z.Zt. bis naechstes Jahr nach Suedafrika versetzt, habe aber aus verschiedenen Gruenden meinen deutschen Wohnsitz beibehalten.

Wir arbeiten beide fuer den gleichen Arbeitgeber und mein Mann hat ab naechstem Jahr einen Job in Deutschland angeboten bekommen. Soweit hat bisher alles gepasst.

Unser Arbeitgeber will jetzt aber unbedingt, dass ich meinen Vertrag in Suedafrika verlaengere. Das wuerde bedeuten, dass wir fuer ca. 6 Monate getrennt waeren. Verkehrte Welt sozusagen - mein Mann in Deutschland, ich in Suedafrika. Sonderlich begeistert sind wir darueber natuerlich nicht, aber fuer eine vernuenftige Arbeitsstelle bei meiner Rueckkehr werden wir wohl in den sauren Apfel beissen muessen und wir haben in den letzten Jahren schon laengere "Durststrecken" ueberstanden.

Was fuer Probleme koennen wir mit der ABH in dem Fall erwarten? Wir wollen vermeiden, dass der Eindruck einer Scheinehe entsteht. Schliesslich gibt es auch bei rein deutschen Ehepaaren den Fall, dass beide an verschiedenen Orten fuer eine gewisse Zeit arbeiten.

Waere nett, wenn mir die Experten hier im Forum einen Rat geben koennten, was wir tun koennen, um Missverstaendnisse zu vermeiden.

Danke.

Kitty

Titel: Re: Verkehrte Welt
Beitrag von Feffi am 08.07.2004 um 14:37:04
hallo kitty,

schau dir mal den thread http://www.xonder.at/cgi-bin/yabbserver/foren/F_0134/YaBB.cgi?board=2a;action=display;num=1088762645 dazu an...damals ging es zwar nicht um verschiedene länder, aber getrennte haushalte bedingt durch die arbeitsplätze.

Titel: Re: Verkehrte Welt
Beitrag von Doc am 08.07.2004 um 17:13:20

schrieb am 08.07.2004 um 14:31:35:
[...]
Unser Arbeitgeber will jetzt aber unbedingt, dass ich meinen Vertrag in Suedafrika verlaengere. Das wuerde bedeuten, dass wir fuer ca. 6 Monate getrennt waeren. Verkehrte Welt sozusagen - mein Mann in Deutschland, ich in Suedafrika. Sonderlich begeistert sind wir darueber natuerlich nicht, aber fuer eine vernuenftige Arbeitsstelle bei meiner Rueckkehr werden wir wohl in den sauren Apfel beissen muessen und wir haben in den letzten Jahren schon laengere "Durststrecken" ueberstanden.

Was fuer Probleme koennen wir mit der ABH in dem Fall erwarten? Wir wollen vermeiden, dass der Eindruck einer Scheinehe entsteht. Schliesslich gibt es auch bei rein deutschen Ehepaaren den Fall, dass beide an verschiedenen Orten fuer eine gewisse Zeit arbeiten.
[...]



Hallo Kitty,
am besten Ihr besprecht das direkt mit dem Sachbearbeiter bei der Ausländerbehörde und bringt auch gleich Eure Arbeitsverträge mit. Mit etwas Verständnis sollte es durchaus eine plausible Lösung geben.

Doc  8)

Titel: Re: Verkehrte Welt
Beitrag von Abu am 08.07.2004 um 17:28:06
Hi,

Ich finde Feffi's Verweis gut.
Allerdings wird Dein Fall m. E. dadurch, daß Du im Ausland bist, noch komplizierter. § 23 AuslG, der die Aufenthaltsberechtigung u. a. für ausländische Ehegatten von Deutschen regelt, zielt nämlich nicht nur auf die Lebensgemeinschaft ab, sondern auch darauf, daß der/die Deutsche seinen/ihren gewöhnlichen Aufenthalt im Bundesgebiet hat. Da scheint mir einiges an Argumentationskraft Deinerseits plus guter Wille der ABH erforderlich zu sein...

Könnte Dein Mann evtl. auch eine Aufenthaltsberechtigung/Arbeitsgenehmigung über Deinen/seinen Arbeitgeber bekommen? Aus eigener Anschauung weiß ich, daß das bei international operierenden Unternehmen, und das scheint ja hier der Fall zu sein, durchaus möglich ist...

Titel: Re: Verkehrte Welt
Beitrag von Kitty am 09.07.2004 um 10:02:43
Hi,


schrieb am 08.07.2004 um 17:28:06:
Allerdings wird Dein Fall m. E. dadurch, daß Du im Ausland bist, noch komplizierter. § 23 AuslG, der die Aufenthaltsberechtigung u. a. für ausländische Ehegatten von Deutschen regelt, zielt nämlich nicht nur auf die Lebensgemeinschaft ab, sondern auch darauf, daß der/die Deutsche seinen/ihren gewöhnlichen Aufenthalt im Bundesgebiet hat. Da scheint mir einiges an Argumentationskraft Deinerseits plus guter Wille der ABH erforderlich zu sein...


Das ist exakt der Punkt ueber den ich mir Sorgen mache, dass die ABH, fuer den Fall, dass ich nicht in Deutschland bin, einiges an guten Willen zeigen muesste. Unter den Kollegen meines Mannes ist gerade die ABH des Ortes, in dem wir leben (werden), als nicht gerade grosszuegig und kooperativ bekannt. Selbst mit Unterstuetzung unseres Arbeitsgebers, die zwar vorhanden, aber etwas planlos ist, wie ich auch aus eigener Erfahrung mit dem Work Permit fuer Suedafrika weiss, haben sie fast mehr Zeit in den Bueros der ABH verbracht als bei der Arbeit.

Sobald die Zeit der Trennung naeher rueckt und wir mal wieder zusammen in Deutschland sind, werden wir einfach mal zur ABH gehen und nachfragen.

Vielen Dank fuer die Auskuenfte. Das Forum ist echt klasse.

Kitty

i4a - Das Board » Powered by YaBB 2.4!
YaBB © 2000-2009. Alle Rechte vorbehalten.