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Beitrag begonnen von sam_nice am 08.07.2004 um 14:25:43

Titel: Sprachstudium - Heimfahrt
Beitrag von sam_nice am 08.07.2004 um 14:25:43
Ich möchte meiner Freundin, die aus Weisrussland ist, gerne ein Jahr Sprachstudium in D ermöglichen; die Frage die ich habe ist, darf sie in dieser Zeit auch nach Hause fahren um ihre Familie zu besuchen und dort Prüfungen (Fernstudium) an der Uni in Minsk zu absolvieren? Oder muss sie die ganze Zeit über in Deutschland bleiben?

Vielen Dank für Eure Antworten, auf die ich als Newcomer schon sehr gespannt bin...!!!   :-D

Titel: Re: Sprachstudium - Heimfahrt
Beitrag von Doc am 08.07.2004 um 17:22:42

schrieb am 08.07.2004 um 14:25:43:
Ich möchte meiner Freundin, die aus Weisrussland ist, gerne ein Jahr Sprachstudium in D ermöglichen; die Frage die ich habe ist, darf sie in dieser Zeit auch nach Hause fahren um ihre Familie zu besuchen und dort Prüfungen (Fernstudium) an der Uni in Minsk zu absolvieren? Oder muss sie die ganze Zeit über in Deutschland bleiben?

Vielen Dank für Eure Antworten, auf die ich als Newcomer schon sehr gespannt bin...!!!   :-D


Hallo sam_nice,

eine Aufenthaltsbewilligung zum Sprachkurs berechtigt auch, das Bundesgebiet zu verlassen und während der Dauer der Gültigkeit wieder einzureisen. Allerdings dürfen die Abwesenheitszeiten nicht so groß sein, dass der Aufenthaltszweck dadurch gefährtdet ist.

Doc  ;-D

Titel: Re: Sprachstudium - Heimfahrt
Beitrag von sam_nice am 09.07.2004 um 11:27:11
Vielen Dank für Deine Antwort - eine Frage noch:
Wo kann ich diese Information sozusagen "offiziell" bekommen? Es muss ja doch eine "vorschrift" oder so dafür geben....?

Vielen Dank.!!!

Titel: Re: Sprachstudium - Heimfahrt
Beitrag von Mick am 09.07.2004 um 13:48:20

schrieb am 09.07.2004 um 11:27:11:
Vielen Dank für Deine Antwort - eine Frage noch:
Wo kann ich diese Information sozusagen "offiziell" bekommen? Es muss ja doch eine "vorschrift" oder so dafür geben....?

Vielen Dank.!!!



Hi,
im Ausländergesetz steht folgendes:


Zitat:
§ 3 Erfordernis der Aufenthaltsgenehmigung.

(1) Ausländer bedürfen für die Einreise und den Aufenthalt im Bundesgebiet einer Aufenthaltsgenehmigung.


Eine Aufenthaltsbewilligung ist eine der Arten der Aufenthaltsgenehmigung. Damit werden die Voraussetzungen des § 3 Abs. 1 AuslG für die Einreise(n) erfüllt.

Dass das Sprachstudium auch durchgezogen werden muss, also der Zweck der Erteilung nicht durch die Auslandsaufenthalte entfallen darf, ist logisch, oder? Jedenfalls ist in § 12 Abs. 2 Satz 2 AuslG geregelt, dass man eine Aufenthaltsgenehmigung wieder "entziehen" kann, wenn die Erteilungsvoraussetzungen nachträglich entfallen.

Titel: Re: Sprachstudium - Heimfahrt
Beitrag von sam_nice am 09.07.2004 um 20:02:05
Hallo Mick,

vielen Dank für die Antwort. Klar, dass sie das Sprachstudium durchziehen will und soll - das will ich ja auch, und mein weisrussisches Energiebündel erst recht. Aber die Dame studiert halt auch noch per Fernstudium BWL, und muss 2 mal im Jahr einen Monat lang zu Prüfungen nach Hause....
Aber da sehe ich jetzt kein Problem, denn alles wird ja korrekt erfüllt....

Vielen Dank, Sam

Titel: Re: Sprachstudium - Heimfahrt
Beitrag von Esra am 09.07.2004 um 23:39:26
Hallo Sam,

falls deine Freundin mal ein Studium an einer Uni/FH in Deutschland erwägt, sollte sie ihr Fernstudium besser vorher abgeschlossen haben. Bei Fernstudiengängen aus dem ehem. "Ostblock" sind die Zulassungsstellen der Unis oder der Bundesländer (Oberschulamt, Zeugnisanerkennungsstelle, ...) meist ziemlich empfindlich.

Esra

Titel: Re: Sprachstudium - Heimfahrt
Beitrag von sam_nice am 10.07.2004 um 15:04:12
Hallo Esra,
sehr guter Hinweis!
Da wäre ich selber nicht darauf gekommen; ob sie es mal will wird sich zeigen; sie ist schon Ingenieurin und macht das jetzt schon als Zweitstudium, ich hoffe es ist dann mal genug  :-D

Interessant wäre es eher, ob Sie in D ein Praktikum machen könnte...??

Viele Grüße,

Sam

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