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Ausländerrecht >> Ausweisung, Abschiebung, Straftaten, Aufhebung der Einreisesperre >> Ausweisung vor 16 Jahren/Heirat/Wiedereinreise?
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Beitrag begonnen von Yana30 am 07.07.2004 um 17:26:41

Titel: Ausweisung vor 16 Jahren/Heirat/Wiedereinreise?
Beitrag von Yana30 am 07.07.2004 um 17:26:41
Hallo ihr lieben,

ist ein bißchen kompliziert  :stampf:

ich habe letztes Jahr im Oktober geheiratet (bin Türkin)..mein Mann (auch Türke) wurde vor 1986 verhaftet und zu einer Jugendstrafe von etwa 4 Jahren verurteilt (damals war er achtzehn Jahre alt)..nach etwa 2 Jahren wurde er in die Türkei abgeschoben (Halbwertstrafe)..die offene Strafe von 2 Jahren ist mitlerweile verjährt und abgeschoben wurde er 1988.
nun haben wir letztes Jahr geheiratet und müßen nun soweit ich weiß erstmal die Abschiebung befristen lassen um dann erst einen Antrag auf Familienzusammenführung stellen zu können.  ???
Nun meine Frage : in welcher Reihenfloge müssen wir denn jetzt vorgehen? Und wie lange wird das alles schätzungsweise dauern?


bin sehr  :(  

liebe Grüße Yana

Titel: Re: Ausweisung vor 16 Jahren/Heirat/Wiedereinreise
Beitrag von Mick am 07.07.2004 um 18:52:04

schrieb am 07.07.2004 um 17:26:41:
Hallo ihr lieben,

ist ein bißchen kompliziert  :stampf:

ich habe letztes Jahr im Oktober geheiratet (bin Türkin)..mein Mann (auch Türke) wurde vor 1986 verhaftet und zu einer Jugendstrafe von etwa 4 Jahren verurteilt (damals war er achtzehn Jahre alt)..nach etwa 2 Jahren wurde er in die Türkei abgeschoben (Halbwertstrafe)..die offene Strafe von 2 Jahren ist mitlerweile verjährt und abgeschoben wurde er 1988.
nun haben wir letztes Jahr geheiratet und müßen nun soweit ich weiß erstmal die Abschiebung befristen lassen um dann erst einen Antrag auf Familienzusammenführung stellen zu können.  ???
Nun meine Frage : in welcher Reihenfloge müssen wir denn jetzt vorgehen? Und wie lange wird das alles schätzungsweise dauern?


bin sehr  :(  

liebe Grüße Yana



Hallo Yana,
der Antrag auf Befristung der Wirkungen von Ausweisung und Abschiebung kann direkt bei der Behörde gestellt werden, die die Maßnahmen verfügt hat. Man kann aber auch einen Visumsantrag zur Familienzusammenführung stellen, dann könnte dieser Antrag als Befristungsantrag gewertet werden. In diesem Falle wäre die Behörde zuständig, die für die Erteilung des Visums zuständig ist. Du kannst Dich auch bevollmächtigen lassen und die Angelegenheiten hier regeln.
Zur Dauer kann man keine verbindliche Antwort geben. Zunächst werde die Kosten der Abschiebung ermittelt und angefordert.

Titel: Re: Ausweisung vor 16 Jahren/Heirat/Wiedereinreise
Beitrag von Yana30 am 08.07.2004 um 09:07:56
Das blöde ist wenn wir erst einen Antrag auf Familienzusammenführung stellen , müssen wir angeben (in dem Antrag) , dass er sich früher in BRD aufgehalten hat , bestraft worden ist und abgeschoben wurde..kommt nicht so gut denke ich. :fragz:

Wäre es besser , wenn ein Anwalt der sich in diesen Sachen auskennt den Antrag auf Befristung usw. stellt ?

wird doch wohl alles länger dauern  :'(

liebe Grüße Yana


Titel: Re: Ausweisung vor 16 Jahren/Heirat/Wiedereinreise
Beitrag von Mick am 08.07.2004 um 14:01:01

schrieb am 08.07.2004 um 09:07:56:
Das blöde ist wenn wir erst einen Antrag auf Familienzusammenführung stellen , müssen wir angeben (in dem Antrag) , dass er sich früher in BRD aufgehalten hat , bestraft worden ist und abgeschoben wurde..kommt nicht so gut denke ich. :fragz:

Wäre es besser , wenn ein Anwalt der sich in diesen Sachen auskennt den Antrag auf Befristung usw. stellt ?

wird doch wohl alles länger dauern  :'(

liebe Grüße Yana



Hallo Yana,
auch wenn Ausweisung und Abschiebung vor der Visumsantragstellung befristet werden, muss wahrheitsgemäß zu Straftaten, Ausweisung und Abschiebung geantwortet werden. Deine Überlegungen brauchst Du also nicht fortzusetzen ;)

Ich sage nochmal: Ein Visumsantrag kann als Antrag auf Befristung der Maßnahmen gewertet werden. Dieser Antrag wird zur Bearbeitung an die Ausländerbehörde, die für Deinen Wohnort zuständig ist, weitergeleitet.

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