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Ausländerrecht >> Ehe und Familie >> Wohnraum https://www.info4alien.de/cgi-bin/forum/YaBB.cgi?num=1089051054 Beitrag begonnen von morgenstern83 am 05.07.2004 um 20:10:54 |
Titel: Wohnraum Beitrag von morgenstern83 am 05.07.2004 um 20:10:54
Hallo an Alle!
Mein freund (afikaner) ich ich wollen heiraten! Da wir in Mali heiratenen werden und wir sicher eine sehr lange zeit getrennt sein werden. Viele von unsereren Freuden behaupten, dass ich vor der Eheschließung eine eigene Wohnungen haben muß! Stimmt das?? Reicht des net wenn, dass ich erst wenn er sein visum had ne eine Bleibe habe? |
Titel: Re: Wohnraum Beitrag von Doc am 05.07.2004 um 20:18:19
Hallo morgenstern83,
wenn Du Deutsche bist und Ihr erst verheiratet seid, dann spielt Wohnraum nur insoweit eine Rolle, als dass Ihr nicht obdachlos seid (also spielt Wohnraum keine Rolle). Doc ;-D |
Titel: Re: Wohnraum Beitrag von morgenstern83 am 06.07.2004 um 19:43:01
Hi Doc,
danke für die rasche antwort, also des spielt keine rolle, ob ich noch bei meinen eltern lebe während mein Ehemann in Afrika auf sein visum wartet? |
Titel: Re: Wohnraum Beitrag von Doc am 06.07.2004 um 20:32:01
Rischtitsch!
Doc ;-D |
Titel: Re: Papiere + Unterlagen Beitrag von morgenstern83 am 06.07.2004 um 20:47:32
Oki vielen dank doc,
das mit dem Wohnraum wäre jetzt geklärt. Jetz hab ich noch ne andere frage: Weche Papiere bzw. Unterlagen braucht man zu einer Heirat in Mali? |
Titel: Re: Wohnraum Beitrag von Brian am 07.07.2004 um 08:58:17
Hallo Morgenstern,
Hier ein Auszug aus einer Info des Bundesverwaltungsamtes vonn 1999 mit dem Titel Deutsche heiraten im Ausland: Mali 1. Das malische Eherecht sieht keine Mindestaufenthaltszeiten oder Wohnsitznahme von Ausländern, die hier die Ehe schließen wollen, vor. Aus der Verwaltungspraxis ergibt sich jedoch, daß die Standesämter stets den Nachweis eines Wohnsitzes in Mali zumindest eines Eheschließenden verlangen. Eine Eheschließung von zwei Ausländern anläßlich eines kurzfristigen Aufenthalts ist nicht möglich. 2. Die Aufgebotsfrist beträgt 15 Tage, kann aber auf Antrag auf drei Tage verkürzt werden. 3. Die Brautleute benötigen: - Geburtsurkunden - Gültige Ausweispapiere - Konsularbescheinigung der deutschen Botschaft, aus der hervorgeht, daß nach deutschem Recht keine Ehehindernisse bekannt sind; ausgestellt bei Vorlage der Ehefähigkeitszeugnisse des deutschen Standesbeamten - Wohnsitzbescheinigung der Botschaft. Deutschsprachige Unterlagen müssen in beglaubigter Übersetzung vorgelegt werden. 4. Bei der Trauung müssen zwei Zeugen anwesend sein. 5. Ein Dolmetscher ist erforderlich, wenn die Brautleute der französischen Sprache nicht mächtig sind. 6. Die Heiratsurkunde muß für die Anerkennung durch den deutschen Standesbeamten von der deutschen Botschaft in Bamako legalisiert werden. Die Legalisation setzt eine Vorbeglaubigung durch das zuständige Tribunal und anschließend eine Überbeglaubigung durch das malische Außenministerium voraus. Ich kann allerdings nicht dafür garantieren, dassdas noch aktuell und vollständig ist. Gruss Brian |
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