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Ausländerrecht >> Ehe und Familie >> Aufenthaltsgenehmigung fuer Inderin
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Beitrag begonnen von Alemagno am 04.07.2004 um 07:37:36

Titel: Aufenthaltsgenehmigung fuer Inderin
Beitrag von Alemagno am 04.07.2004 um 07:37:36
Hallo liebe Experten,
ich promoviere zur Zeit in den USA und beabsichtige zwischen Oktober und Dezember wieder nach Deutschland zurueck zu gehen. Meine indische Freundin hat ihre Promotion frueher beendet und arbeitet in den USA als Professorin. Da ihre Scheidung eine laengere Zeit in Anspruch nahm koennen wir nun erst im August heiraten.
Unser Plan ist, dass wir nach der Heirat sofort zur deutschen Botschaft gehen und eine Aufenthaltsgehmigung beantragen, so dass sie im Dezember, wenn das Semester vorbei ist, nach Deutschland kommen kann, um dort eine neue Arbeitsstelle zu finden.

Meine Fragen:
Die Internetseiten der deutschen Botschaft sind recht gut und der ganze Vorgang eines Antrages fuer eine Aufenthaltsgenehmigung scheint relative simpel. Gibt es in der Realitaet viele Probleme? Was sollten unsere Erwartungen sein? Sind 1-3 Monate Bearbeitungszeit realistisch? Koennte der Antrag abgelehnt werden?
Muss die Heiratsurkunde ins Deutsche ubersetzt werden?
Koennen wir die Aufenthaltsgenehmigung ueberhaupt beantragen, obwohl ich noch in den USA bin?
Die ganze Thematik ist neu fuer mich, darum wuerde ich mich ueber jede Information freuen.

Gruesse
  Christian

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