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Ausländerrecht >> Sonstiges zum Thema Ausländerrecht >> unbefristeter AE
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Beitrag begonnen von Jalal am 03.07.2004 um 21:32:57

Titel: unbefristeter AE
Beitrag von Jalal am 03.07.2004 um 21:32:57
Guten Abend!meine Frau ist deutsche,ich bin ende Juli 3 Jahre verheiratet,mein befristeter AE gilt noch bis Mitte Oktober.so weit ich weiß nach 3 Jahre Ehre kriegt man unbefristeten AE.Meine Frage: kann ich auch jetzt schon den unbefristeten  AE beantragen??danke!! Gruß Jalal

Titel: Re: unbefristeter AE
Beitrag von Mick am 03.07.2004 um 22:49:50

schrieb am 03.07.2004 um 21:32:57:
Guten Abend!meine Frau ist deutsche,ich bin ende Juli 3 Jahre verheiratet,mein befristeter AE gilt noch bis Mitte Oktober.so weit ich weiß nach 3 Jahre Ehre kriegt man unbefristeten AE.Meine Frage: kann ich auch jetzt schon den unbefristeten  AE beantragen??danke!! Gruß Jalal



Hallo Jalal,
nein, es wird nix bringen.

Die maßgebliche Vorschrift lautet so:


Zitat:
(3) Die dem Ehegatten eines Deutschen erteilte Aufenthaltserlaubnis ist in der Regel nach drei Jahren unbefristet zu verlängern, wenn die eheliche Lebensgemeinschaft mit dem Deutschen fortbesteht und die in § 24 Abs. 1 Nr. 4 und 6 bezeichneten Voraussetzungen vorliegen. Im Falle der Aufhebung der ehelichen Lebensgemeinschaft findet Absatz 2 entsprechende Anwendung.


Es geht also nicht nur um die Ehebestandszeit, sondern um die unbefristete Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis nach drei Jahren. Ich vermute, die wurde erstmals im Oktober 2001 erteilt (zum Zwecke der Führung der ehelichen Lebensgemeinschaft).

Also wird es erst im Oktober was mit der unbefristeten AE.

Titel: Re: unbefristeter AE
Beitrag von Jalal am 03.07.2004 um 23:02:54
Hallo Mick,erstmal danke für die Antwort. also mitte Sep.2001 habe ich einen  vorläufigen AE bekommen, bis die Behörde meine Daten bekommen haben.dann wurde der AE mitte Okt noch mal verlängert bis Mitte Oktober 2004.das Problem, ich werde wegfahren, und es kann sein, daß mein Visum im Ausland endet,deswegen wollte ich früher verlängern.

Titel: Re: unbefristeter AE
Beitrag von Janna am 03.07.2004 um 23:48:02
Hallo Jalal,

wenn Du ins Ausland fahren musst, gehe am Besten vorher zur ABH und erkläre die Situation, warum Du jetzt schon die AE verlängert haben möchtest.
Gut ist, wenn Du auch eine Bescheinigung über die Notwendigkeit der Auslandsreise mitbringst - ich nehme an, Du musst dienstlich ins Ausland? Deine Firma kann Dir da bestimmt etwas schreiben, was Du auf der ABH vorlegen kannst.

Sicherlich wird der Sachbearbeiter auf der ABH dann eine Lösung für Dich finden.

Viele Grüße
Janna

Titel: Re: unbefristeter AE
Beitrag von Mick am 04.07.2004 um 02:01:37

schrieb am 03.07.2004 um 23:02:54:
Hallo Mick,erstmal danke für die Antwort. also mitte Sep.2001 habe ich einen  vorläufigen AE bekommen, bis die Behörde meine Daten bekommen haben.dann wurde der AE mitte Okt noch mal verlängert bis Mitte Oktober 2004.das Problem, ich werde wegfahren, und es kann sein, daß mein Visum im Ausland endet,deswegen wollte ich früher verlängern.



Hi,
da habe ich noch was aus den AuslG-VwV zu bieten:


Zitat:
Die erforderliche dreijährige Frist beginnt mit der erstmaligen Erteilung der Aufenthaltserlaubnis nach § 23 Abs. 1 Nr. 1 nach der Eheschließung mit dem Deutschen oder, soweit der Ausländer im Besitz einer anderen Aufenthaltserlaubnis ist, zu dem Zeitpunkt, in dem er die Voraussetzungen für die Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis nach § 23 Abs. 1 Nr. 1 erfüllt hat (siehe Nummer 44.4). Diese Frist beginnt mit der Einreise, wenn der Ausländer im Falle der Eheschließung im Ausland mit einem Visum zum Zwecke des Familiennachzugs eingereist ist.


Scheinbar ist es bei Euch so, dass es ab September möglich ist, die unbefr. AE zu erteilen.

Bezüglich der Auslandsreise: Es ist durchaus möglich, die AE vor September zu verlängern. Dann allerdings nur befristet.

Titel: Re: unbefristeter AE
Beitrag von Jalal am 04.07.2004 um 06:45:19
Lieben dank, Janna und Mick für die ausführlichen Antworten  :up:  Herzliche Grüße Jalal

Titel: Re: unbefristeter AE
Beitrag von Jalal am 04.07.2004 um 07:25:08
Jetzt ist mir noch was eingefallen  ;-D ich habe hier  eine meldebestätigung vorliegen,daß ich seit anfang August 2001 mit meiner Frau zusammenwohne,das würde doch heißen, daß die Ehelische Lebensgemeinschaft im August 3 Jahre besteht.reicht das nicht aus, die AE unbefristet zu verlängern? Viele  Grüße

Titel: Re: unbefristeter AE
Beitrag von Mick am 04.07.2004 um 09:58:30

schrieb am 04.07.2004 um 07:25:08:
Jetzt ist mir noch was eingefallen  ;-D ich habe hier  eine meldebestätigung vorliegen,daß ich seit anfang August 2001 mit meiner Frau zusammenwohne,das würde doch heißen, daß die Ehelische Lebensgemeinschaft im August 3 Jahre besteht.reicht das nicht aus, die AE unbefristet zu verlängern? Viele  Grüße



Hi,
wenn Deine Frau zu diesem Zeitpunkt eine andere Aufenthaltserlaubnis hatte:  :up:

Titel: Re: unbefristeter AE
Beitrag von Jalal am 04.07.2004 um 10:32:19
meine Frau ist aber Deutsche ...

Titel: Re: unbefristeter AE
Beitrag von Mick am 04.07.2004 um 12:06:26

schrieb am 04.07.2004 um 10:32:19:
meine Frau ist aber Deutsche ...



Oki, sorry, es hätte dann heißen müssen:

Wenn Du zu diesem Zeitpunkt eine andere Aufenthaltserlaubnis hattest:  :up:

Titel: Re: unbefristeter AE
Beitrag von Jalal am 04.07.2004 um 12:31:50
achso,  ;-D also ich hatte vorher als Student eine Aufenthaltsbewilligung bis mitte Sep2001 und vom Sept 2001 bis Okt. 01 eine  Aufnthaltsgenehmigung und ab mitte Okober 2001 bis Oktober 2004 Aufenthaltserlaubnis...

Titel: Re: unbefristeter AE
Beitrag von Mick am 04.07.2004 um 12:39:44

schrieb am 04.07.2004 um 12:31:50:
und vom Sept 2001 bis Okt. 01 eine  Aufnthaltsgenehmigung


Welche Art Aufenthaltsgenehmigung? Es kommt auf den Bestitz einer Aufenthaltserlaubnis an!

Titel: Re: unbefristeter AE
Beitrag von Jalal am 04.07.2004 um 12:53:45
diese aufenthaltsgenehmigung habe ich bekommen, weil die Behörde meine Papiere damals noch nicht vollständig bekommen haben!im ReisePass stand :   "Der Aufenthalt gilt gemäß § 69 Abs.3 AuslG vorläufig als erlaubt" zählt also  nicht als Aufenthaltserlaubnis die angerechnert werden kann ?   muß wohl meine Reise verschieben  :stampf:

Titel: Re: unbefristeter AE
Beitrag von Mick am 04.07.2004 um 13:56:37

schrieb am 04.07.2004 um 12:53:45:
diese aufenthaltsgenehmigung habe ich bekommen, weil die Behörde meine Papiere damals noch nicht vollständig bekommen haben!im ReisePass stand :   "Der Aufenthalt gilt gemäß § 69 Abs.3 AuslG vorläufig als erlaubt" zählt also  nicht als Aufenthaltserlaubnis die angerechnert werden kann ?   muß wohl meine Reise verschieben  :stampf:



Damit warst Du nicht im Besitz einer Aufentaltsgenehmigung bzw. Aufenthaltserlaubnis. Ergo: Es bleibt bei Oktober.

Titel: Re: unbefristeter AE
Beitrag von Jalal am 04.07.2004 um 14:02:02
Herzlichen Dank für alles lieber Mick  :up: und wünsche einen schönen Sonntag.viele Grüße Jalal

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