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Ausländerrecht >> Aufenthalt wegen Arbeit, Studium, Aupair, Sprachkurs u.ä. >> Arbeit während des Studiums...
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Beitrag begonnen von vreal am 01.07.2004 um 22:08:45

Titel: Arbeit während des Studiums...
Beitrag von vreal am 01.07.2004 um 22:08:45
"Arbeitsaufnahme ist bis zu 90 Tagen im Jahr arbeitserlaubnisfrei. Weitere Beschäftigung in den Semesterferien bei Vorliegen der Arbeitserlaubnis gestattet."

Meine Frage: Wenn ich mir die 180-halbe-Tage Regel zu Nutze machen möchte, muss ich deswegen zur AB und die Beamten bitten, mir das im Pass entsprechend zu vermerken?   ???

Ciao
vreal  [disco=disco.gif]

Titel: Re: Arbeit während des Studiums...
Beitrag von Mick am 01.07.2004 um 22:40:19

schrieb am 01.07.2004 um 22:08:45:
"Arbeitsaufnahme ist bis zu 90 Tagen im Jahr arbeitserlaubnisfrei. Weitere Beschäftigung in den Semesterferien bei Vorliegen der Arbeitserlaubnis gestattet."

Meine Frage: Wenn ich mir die 180-halbe-Tage Regel zu Nutze machen möchte, muss ich deswegen zur AB und die Beamten bitten, mir das im Pass entsprechend zu vermerken?   ???

Ciao
vreal  [disco=disco.gif]


Ja, sollte so gemacht werden. Ansonsten kann es theoretisch Probleme geben.

Titel: Re: Arbeit während des Studiums...
Beitrag von vreal am 01.07.2004 um 23:23:12
Okay, thanx Mick  :up:

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