i4a - Das Board | |
https://www.info4alien.de/cgi-bin/forum/YaBB.cgi
Ausländerrecht >> Aufenthalt wegen Arbeit, Studium, Aupair, Sprachkurs u.ä. >> Fragen zum Sprachvisum/Aufenthaltsbewilligung https://www.info4alien.de/cgi-bin/forum/YaBB.cgi?num=1088608480 Beitrag begonnen von targa71 am 30.06.2004 um 17:14:40 |
Titel: Fragen zum Sprachvisum/Aufenthaltsbewilligung Beitrag von targa71 am 30.06.2004 um 17:14:40
Hallo zusammen,
meine Freundin ist zur Zeit bei mir in Deutschland und absolviert einen Sprachkurs. Sie ist eingereist mit einem Visum (Multi Einreisen) gültig nur für Deutschland hat aber hier bei der Ausländerbehörde jetzt einen Aufenthaltstitel (Aufenthaltsbewilligung) bis November erhalten. Meine Frage: Ist diese Bewilligung nur für Deutschland gültig? Oder gilt diese auch für die Schengen Staaten? Danke für Infos Gruss Volkhard |
Titel: Re: Fragen zum Sprachvisum/Aufenthaltsbewilligung Beitrag von Antoine am 30.06.2004 um 17:46:59
Wenn die Freundin eine Aufenthaltsbewilligung hat, dann darf Sie bis zu 90 Tagen pro Halbjahr in andere Schengen-Staaten reisen.
Allerdings gelten die Auflagen weiterhin. Der Aufenthaltszweck ist der Sprachkurs; der darf natürlich durch Auslandsreisen nicht gefährdet werden (also besser nicht schwänzen). |
Titel: Re: Fragen zum Sprachvisum/Aufenthaltsbewilligung Beitrag von Olaf36 am 30.06.2004 um 23:10:40
wird das Visum eigentlich gleich auf 1 Jahr verlängert oder immer um die Dauer des angemeldeten Sprachkurses (also 3 Monate)?!
Gruß Olli |
Titel: Re: Fragen zum Sprachvisum/Aufenthaltsbewilligung Beitrag von Mick am 30.06.2004 um 23:53:30 schrieb am 30.06.2004 um 23:10:40:
Hi, kannst davon ausgehen, dass es maximal für die Dauer des nachgewiesenen Sprachkurses erteilt wird. Ggf. plus ein/zwei Wochen für die Ausreise. |
i4a - Das Board » Powered by YaBB 2.4! YaBB © 2000-2009. Alle Rechte vorbehalten. |