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Beitrag begonnen von Marc am 29.06.2004 um 18:25:31

Titel: Umziehen innerhalb der EU
Beitrag von Marc am 29.06.2004 um 18:25:31
Hallo

Der Ehepartner hat schon eine Aufenthalts- und Arbeitserlaubnis in einem EU-Land.

Die ganze Familie möchte z.B. nach Deutschland umziehen.

Meine Frage:

Werden die Aufenthalts- und Arbeitserlaubnispapiere von den deutschen Behörden berücksichtigt, bzw. umgeschrieben, oder fängt alles "von vorne" an?

Gruss, Marc

Titel: Re: Umziehen innerhalb der EU
Beitrag von Doc am 29.06.2004 um 19:53:31

schrieb am 29.06.2004 um 18:25:31:
[...]Der Ehepartner [...]
... von wem?

Doc  ;)

Titel: Re: Umziehen innerhalb der EU
Beitrag von Marc am 29.06.2004 um 22:25:32

schrieb am 29.06.2004 um 19:53:31:
... von wem?

Doc  ;)


Von einem Luxemburger, beide wohnen in Luxemburg.

Titel: Re: Umziehen innerhalb der EU
Beitrag von Doc am 29.06.2004 um 23:19:18

schrieb am 29.06.2004 um 22:25:32:
Von einem Luxemburger, beide wohnen in Luxemburg.


Der Luxemburger genießt Arbeitnehmerfreizügigkeit. D.h. er darf ohne Arbeitserlaubnis jede Arbeit in jedem anderen (bei den Beitrittsstaaten gibt es einige wenige Ausnahmen) Mitgliedsstaat aufnehmen. Der drittausländische Ehepartner genießt ein von ihm abgeleitets Aufenthaltsrecht nach dem EG-Vertrag und den dazu erlassenen Verordnungen und Richtlinien. Allerdings kenne ich kein EU-Recht, dass zeitlich von einem Eu-Staat in den anderen übertragbar wäre.

Sorry

Doc  :o

Titel: Re: Umziehen innerhalb der EU
Beitrag von Antoine am 30.06.2004 um 08:19:26
Moien,

da die Frage hypothetisch ist, folgende zusätzliche Anmerkung:

Nach der derzeitigen Rechtslage hat Doc recht. Bei einem Umzug aus Luxemburg verfällt die luxemburgische Ausländerkarte nach sechs Monaten. In Deutschland dauert es zwei Jahre, bis ein Ehegatte ein eigenständiges Aufenthaltsrecht in Deutschland erwirbt (zwei Jahre nach deutschem Recht, wie es in bspw. in Frankreich oder Belgien aussieht, weiss ich nicht).

Bei einer Trennung zwischen 6 und 24 Monaten nach dem Umzug nach Deutschland fällt der Ehegatte mit der Staatsangehörigkeit eines Drittstaates demnach in ein grosses Loch, auch wenn die Ehe schon lange bestanden hat.

Unter bestimmten Bedingungen wird sich ab Januar 2006 eine Verbesserung ergeben. Bürger aus Drittstaaten, die fünf Jahre legal in einem Mitgliedsland gelebt haben, erhalten den Status eines "langfristig aufenthaltsberechtigten Drittstaatsangehörigen". Dieser Status ist an die Rechte von Unionsbürgern angenähert.

Im obigen Fall würde das beispielsweise bedeuten: Ehegatte aus Drittstaat hat fünf Jahre in Luxemburg gewohnt und hat dort den Status eines langfristig aufenthaltsberechtigten Drittstaatsangehörigen erworben, bevor Umzug nach Deutschland erfolgt. Sollte der Ehegatte aus dem Drittstaat Deutschland verlassen müssen (z.B. Trennung, keine eigenen Mittel mehr für Lebensunterhalt), dann hätte er das Recht, nach Luxemburg zurückzukehren.

Nähere Informationen in der Richtlinie 2003/109/EG:

http://europa.eu.int/eur-lex/pri/de/oj/dat/2004/l_016/l_01620040123de00440053.pdf

Die Richtlinie muss bis spätestens zum 23. Januar 2006 in allen Mitgliedsstaaten in nationales Recht umgesetzt werden.

Titel: Re: Umziehen innerhalb der EU
Beitrag von Marc am 30.06.2004 um 11:40:50
Danke für die Antworten.

Gruss, Marc

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