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Ausländerrecht >> Asyl, Duldung, humanitäre Aufenthalte, Passangelegenheiten >> Duldung, Konsulat, Heirat https://www.info4alien.de/cgi-bin/forum/YaBB.cgi?num=1088433333 Beitrag begonnen von Herbie am 28.06.2004 um 16:35:32 |
Titel: Duldung, Konsulat, Heirat Beitrag von Herbie am 28.06.2004 um 16:35:32
Ich lebe z. Zt. mit meiner Thailändischen Freundin zusammen. Sie ist im Besitz einer Duldung. (Pass liegt bei der ALB) Wir möchten demnächst heiraten. Alle Papiere aus Thailand liegen bereits vor und sind übersetzt. Sie muss jetzt noch Ihren Namen im Pass ändern lassen, und benötigt eine letzte Bescheinigung des Thailändischen Konsulats in Frankfurt.
Ist die ALB verpflichtet Ihr den Pass zwecks Konsulatsbesuchs auszuhändigen, oder was können wir sonst unternehmen? |
Titel: Re: Duldung, Konsulat, Heirat Beitrag von ramaol am 28.06.2004 um 17:08:40 Zitat:
Hallo! Wie ist das zu verstehen, steht im Pass ein falscher Name, oder hat sich der geändert? Schon vor der Hochzeit? Kaum möglich. Ist es überhaupt der richtige Pass? :bhf |
Titel: Re: Duldung, Konsulat, Heirat Beitrag von Herbie am 28.06.2004 um 17:12:38
Im Pass steht noch der Name von Ihrem ersten Mann. Da Sie mittlerweile geschieden ist, sieht das Thailändische Recht es vor, dass Sie Ihren Mädchennamen wieder annimmt. Und dies kann nur bei der Thai Botschaft in Berlin oder beim Konsulat in Frankfurt bearbeitet werden.
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Titel: Re: Duldung, Konsulat, Heirat Beitrag von Berthold am 28.06.2004 um 17:18:40
Hallo Herbie,
wieso mußte der Paß bei der Ausländerbehörde hinterlegt werden? Lies mal den § 40 AuslG und dazu die Verwaltungsvor- schrift durch ( Ausweisrechtliche Pflichten ). Gruß Berthold |
Titel: Re: Duldung, Konsulat, Heirat Beitrag von Herbie am 28.06.2004 um 17:24:16
Sie ist nur geduldet! Pass wurde von der Ausländerbehörde eingezogen!
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Titel: Re: Duldung, Konsulat, Heirat Beitrag von Herbie am 06.07.2004 um 21:35:41
Und, weiss niemand Rat???
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Titel: Re: Duldung, Konsulat, Heirat Beitrag von Mick am 06.07.2004 um 22:02:34 schrieb am 28.06.2004 um 17:18:40:
Hi Berthold, siehe § 42 Abs. 6 und AuslG-VwV dazu... Zitat:
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Titel: Re: Duldung, Konsulat, Heirat Beitrag von Herbie am 06.07.2004 um 22:09:40
Hallo Mick,
würde mich freuen, wenn Du dich mal um meine Frage kümmern würdest. Danke |
Titel: Re: Duldung, Konsulat, Heirat Beitrag von Mick am 06.07.2004 um 23:01:05 schrieb am 06.07.2004 um 22:09:40:
Hi, sorry, dass ich die Frage nicht beantwortet habe. Die ABH ist sicher nicht verpflichtet, den Pass rauszugeben. Zur Beurteilung der Frage: Warum wird sie überhaupt geduldet? Wenn ein länger andauerndes Abschiebungshindernis besteht, würde ich den Pass rausgeben, bin ja kein Eheschließungsverhinderer. Aber die Frage der Herausgabe kann man sicher nur in genauer Kenntnis des Einzelfalles beantworten. |
Titel: Re: Duldung, Konsulat, Heirat Beitrag von Herbie am 07.07.2004 um 10:56:46
Werde morgen mal mit Ihr die ABH aufsuchen. Melde mich dann noch mal. Erstmal vielen Dank!
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Titel: Re: Duldung, Konsulat, Heirat Beitrag von Spezialist am 28.07.2004 um 20:45:51 schrieb am 07.07.2004 um 10:56:46:
Scheint ein langer Fussmarsch zu sein ;) :klach:[smiley=laugh.gif] |
Titel: Re: Duldung, Konsulat, Heirat Beitrag von fons am 28.07.2004 um 21:11:44
Vielleicht lagen ein paar Knüppel auf dem Weg und er ist drüber
gestolpert !!! |
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