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Ausländerrecht >> Einbürgerungs- / Staatsangehörigkeitsrecht >> Ermessenseinbürgerung oder Einbürgerung
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Beitrag begonnen von alin_m am 28.06.2004 um 15:35:43

Titel: Ermessenseinbürgerung oder Einbürgerung
Beitrag von alin_m am 28.06.2004 um 15:35:43
Hallo!
Bin 27 Jahre alt, lebe seit 6 Jahren ununterbrochen als Student bei meinen Eltern (beide deutsche Staatsbürger seit über 10 Jahren) in NRW, bin auch in NRW geboren aber
als ich 7 wurde haben mich meine Eltern ins nicht EU Ausland geschikt.
Vor 6 Jahren habe ich mein Abi gemacht und habe mich entschlossen nach deutschland auszuwandern, leider habe ich keine Aufenthalsterlaubnis bekommen sondern nur eine Aufenthaltsbewilligung, die mit meinem Studium verbunden ist.
Nach Anfragen bei der Auslänerbehörden der Stadt Essen habe ich die Antwort bekommen, daß ich mich durch keines weges einbürgern kann (was ich aber nicht verstehen kann).
Da ich mir als Student keinen Anwalt leisten kann, hoffe  ich hier auf hilfe und tipps von euch.
kennt sich da jemand mit der Gesetzgebung aus?
Ich freue mich auf jeden Tipp

Schreibt mir unter alin_m@freenet.de




Titel: Re: Ermessenseinbürgerung oder Einbürgerung
Beitrag von ramaol am 28.06.2004 um 16:32:31
Hallo alin_m!

Wenn du zur Zeit "nur" eine Aufenthaltsbewilligung besitzt, kannst du überhaupt nicht eingebürgert werden, da hast du schon die richtige Auskunft erhalten. Die Aufenthaltsbewilligung wird ja für einen vorübergehenden bestimmten Aufenthaltszweck (hier: Studium) erteilt, nicht für einen dauernden Aufenthalt. Ein solcher ist aber Voraussetzung für jede Einbürgerung.
Nach § 85 AuslG ist der Besitz einer Aufenthaltserlaubnis oder Aufenthaltsberechtigung sogar zwingend vorgeschrieben, bei einer Ermessenseinbürgerung nach § 8 StAG kann unter Umständen auch einmal eine Aufenthaltsbefugnis ausreichen. Mit einer Bewilligung geht es jedoch auf keinen Fall.

Nach Beendigung deines Studiums wirst du wohl wieder ausreisen müssen, wenn du nicht aus einem anderen Grunde ein dauerndes Aufenthaltsrecht bekommen kannst.

Ich denke, deine Eltern haben dir einen Bärendienst erwiesen, als sie dich seinerzeit ins Ausland geschickt haben. Klar, du selbst kanns nichts dafür, aber so ist es nun mal. Evtl. siehts nächstes Jahr nach Inkrafttreten des Zuwanderungsgesetzes ja etwas besser aus, zumindest was den Aufenthalt betrifft.

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