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Ausländerrecht >> Asyl, Duldung, humanitäre Aufenthalte, Passangelegenheiten >> Falsche Altersangabe bei Einreise....
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Beitrag begonnen von BUDDHA am 21.06.2004 um 17:40:16

Titel: Falsche Altersangabe bei Einreise....
Beitrag von BUDDHA am 21.06.2004 um 17:40:16
Hallo zusammen,

Ich habe da eine rein hypothetische Frage und hoffe, dass mir jemand weiterhelfen kann.  ;)

Folgendes, angenommen, vor einigen Jahren wäre eine Familie eingewandert, die einen Asylantrag gestellt hatte. Jeder besitzt nun eine Duldung und keinerlei Ausweise. Der Vater wird politisch verfolgt und kann unter Lebensgefahr auf keinen Fall in sein Heimatland zurückkehren, ausser die politische Lage würde sich ändern (was sehr unwahrscheinlich wäre).
Nehmen wir an, diese Familie hätte 2 Kinder, ein Junge und ein Mädchen, die zum Einreisezeitpunkt 14 und 21 waren und der Vater hätte bei der Einreise das Alter seiner Tochter verfälscht, z.Bsp. um 8 Jahre verjüngert (also angegebenes Alter so 13 Jahre), um sie zu schützen, denn alleine wäre sie in dem Heimatland völlig verloren gewesen.

Die Frage ist nun, was passiert mit den Eltern, wenn nun die Tochter einen Deutschen heiraten möchte und auf ihrer Geburtsurkunde das richtige Geburtsdatum steht? :fragz:

Gibt es für diese äusserst fürsorgliche Tat eine Strafe? Evtl. eine Abschiebung? Was geschieht mit den einzelnen Familienmitgliedern? Wie human ist unsere Regierung? :fragz:

Für jede Antwort vielen Dank im Voraus!!

Freundliche Grüsse,

BUDDHA

Titel: Re: Falsche Altersangabe bei Einreise....
Beitrag von ramaol am 23.06.2004 um 12:37:02
Sehr hypothetisch, in der Tat.

Wenn der Mann derzeit eine Duldung besitzt, heißt dies doch wohl, dass sein Asylantrag abgelehnt wurde. Folglich wurde auch festgestellt, dass er eben nicht politisch verfolgt wurde/wird.

Ansonsten kann man nur auf die Folgen von Urkundenfälschung und sonstigen unwahren Behauptungen hinweisen. Natürlich rein hypothetisch.

Wenn außerdem in Wahrheit die Tochter volljährig ist und selbst nicht "verfolgt" wird, steht ihrer Ausreise ja auch nichts im Wege. Rein hypothetisch, versteht sich. Heiraten kann sie genau so gut im Heimatland.

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