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Ausländerrecht >> Aufenthalt wegen Arbeit, Studium, Aupair, Sprachkurs u.ä. >> Arbeitsberechtigung bei AE mit Auflage https://www.info4alien.de/cgi-bin/forum/YaBB.cgi?num=1087644654 Beitrag begonnen von kutul am 19.06.2004 um 13:30:54 |
Titel: Arbeitsberechtigung bei AE mit Auflage Beitrag von kutul am 19.06.2004 um 13:30:54
Hallo!
bin promovierter Ingenieur und lebe in Deutschland seit 16 Jahren. Ich habe über ca. 84 Monate (insgesamt) Versicherungspflichtige Beiträge gezahlt. Die meiste Zeit hatte ich (während des Studiums, der Promotion sowie einer Tätigkeit als wissenschaftlicher MA) eine ABewilligung. Seit den letzten 3 Jahren habe ich eine AE jedoch mit einer Auflage (gebunden an der Tätigkeit und Fa.), ob wohl das öffentliche Interesse bestätigt wurde. Meine Frage: Hätte ich einen Anspruch auf eine Arbeitsberechtigung trotz der Auflage der AE? Kann ich die Auflage streichen lassen? Den Experten Danke ich im voraus für die Beratung/Ratschläge. [danke=dankeschoen.gif] Gruß KUTUL |
Titel: Re: Arbeitsberechtigung bei AE mit Auflage Beitrag von Mick am 19.06.2004 um 14:03:54 |
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