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Ausländerrecht >> Ehe und Familie >> Remonstration.... wie mache ich es richtig ?
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Beitrag begonnen von Spiderman am 19.06.2004 um 09:54:08

Titel: Remonstration.... wie mache ich es richtig ?
Beitrag von Spiderman am 19.06.2004 um 09:54:08
Hallo Leute,

zwecks aktuellem Anlass (siehe anderen Thread) eine Frage an die Experten:

Wie führt man eine Remonstrtion am sichersten durch ?
Die Seiten des auswärtigen amtes halten sich zurück, übereinstimmend auch zur aussage des konsularbeamten genügt eine formlose mail oder ein schreiben des antragstellers mit der bitte um begründung.

an anderen stellen steht, dass eine remonstration ausserdem begründungen enthalten sollte, die doch noch zur erteilung des visum führen können, also erneute überprüfung des antrages. andere sagen: neuer antrag.

wer weiss wie es richtig ist und warum die aussagen dazu so unterschiedlich ausfallen ?
was ist denn nun rechtlich richtig ?

Titel: Re: Remonstration.... wie mache ich es richtig ?
Beitrag von Doc am 20.06.2004 um 13:07:27

schrieb am 19.06.2004 um 09:54:08:
[...]
wer weiss wie es richtig ist und warum die aussagen dazu so unterschiedlich ausfallen ?
was ist denn nun rechtlich richtig ?


Der Visumantragsteller, oder eine von ihm bevollmächtigte Person richtet seine Remonstartion gegen die Nichterteilung eines Visums an das Auswärtige Amt.

Doc  ;)

Titel: Re: Remonstration.... wie mache ich es richtig ?
Beitrag von Spiderman am 20.06.2004 um 19:55:23
Herzlichen Dank! ;)

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