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Beitrag begonnen von cucu am 15.06.2004 um 15:51:36

Titel: Studieren mit Ehegattennachzugsaufenthalt?
Beitrag von cucu am 15.06.2004 um 15:51:36
Hallo ich habe eine kurze Frage,

da mein Mann in Deutschland studiert habe ich eine Aufenthaltsbewilligung für Ehegattennachzug. Da ich höchstwahrscheinlich nicht arbeiten darf in Deutschland (nicht EU-Ausländer) ist es mir echt langweilig und wollte daher an der Uni studieren. Meine Frage ist jetzt:
Muss ich meinen Aufenthaltsgrund ändern oder kann ich mich sofort einschreiben?
Habe ich dann auch das Recht wie andere Studenten zu Arbeiten?

Titel: Re: Studieren mit Ehegattennachzugsaufenthalt?
Beitrag von cucu am 17.06.2004 um 13:12:59
Hallo ich habe bis jetzt keine Antwort bekommen? Kennt niemand die Anwort zu diesem Problem????

Titel: Re: Studieren mit Ehegattennachzugsaufenthalt?
Beitrag von Der_Jimi am 18.06.2004 um 13:31:36

Hallo,

eine arbeitsgenehmigungsfreie Tätigkeit von 90 Tagen (bzw. 180 Tagen bei Teilzeitbeschäftigung) ist nach § 9 Nr. 9 ArGV möglich, sofern man Schüler oder Student einer deutschen Hochschule oder Fachschule ist.

Auflagen in der Aufenthaltsgenehmigung sind jedoch zu beachten.

Daher ist die Arbeitsaufnahme nach der Immatrikulation möglich, sofern in der Aufenthaltsbewilligung eine Erwerbstätigkeit nicht ausgeschlossen ist.

Es hängt also von den Nebenbestimmungen in der Aufenthaltsbewilligung ab.


Gruss,
Jimi

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