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Ausländerrecht >> Sonstiges zum Thema Ausländerrecht >> STATUSÄNDERUNG MÖGLICH?????
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Beitrag begonnen von victoris am 13.06.2004 um 12:42:45

Titel: STATUSÄNDERUNG MÖGLICH?????
Beitrag von victoris am 13.06.2004 um 12:42:45
Hallo Alle zusammen, kurz zu meiner Situation. Ich bin 23, komme ursprünglich aus der Ukraine. Vor mehr als sieben Jahren heiratete meine Mutter einen Deutschen. Diese sind inzwischen zwar geschieden, sie ist aber im Besitz einer unbefristeten Aufenthaltsgenehmigung und durchgängig arbeitstätig. Bei Eheschluss 1997 wurde auch ich polizeilich in Deutschland gemeldet, besaß aber keine extra Aufenthaltsgenehmigung und reiste zurück in die Ukraine. Vor fast 5 Jahren kam ich wieder nach Deutschland als Student und studiere momentan weiter. Ich beziehe Kindergeld und auch BAföG, bin Familienkrankenversichert, lebe mit meiner Mutter in einem Haushalt. Meine Frage wäre, wie kann ich meinen Status als Student in einen, als hier lebender Ausländer mit weiterer Möglichkeit in Deutschland zu bleiben und nicht an den Zweck des Studiums gebunden zu sein ändern?

Ich bedanke mich im Voraus für die Ratschläge.

victoris

Titel: Re: STATUSÄNDERUNG MÖGLICH?????
Beitrag von fons am 13.06.2004 um 13:18:44
Da sehe ich keine Möglichkeit.

Von deiner Mutter kannst du als nun Volljähriger keinen Aufenthalt
ableiten. Nach jetziger Rechtslage müsstest du nach Ende des
Studiums ausreisen (es sei denn du hättest dann eine Stelle als
Spezialist o.ä. nach der AAV).

Achte mal auf die Diskussion um das Zuwanderungsgesetz. Möglicherweise
ändert sich da was für Studenten, dass sie nach dem Studium bleiben
dürfen. Nur ist eben derzeit offen, ob/wann/wie das genau kommt.


Titel: Re: STATUSÄNDERUNG MÖGLICH?????
Beitrag von chap am 15.06.2004 um 12:05:52

schrieb am 13.06.2004 um 12:42:45:
Bei Eheschluss 1997 wurde auch ich polizeilich in Deutschland gemeldet, besaß aber keine extra Aufenthaltsgenehmigung


Wie koennte es sein?  ??? Was bedeutet "extra"?  ???

Titel: Re: STATUSÄNDERUNG MÖGLICH?????
Beitrag von victoris am 15.06.2004 um 23:03:39
War bei meiner Mutter im Pass aufgeführt und da damals noch keine 18, besaß nicht einen eigenen Reisepaß.

Noch eine Frage, wenn das so nicht geht, was bedeutet Familienzusamenführung? Warum ich nicht als einziger Sohn meiner Mutter bei ihr bleiben kann, wo alle Integrationsfragen von wegen Geld und so bei mir gelöst sind. Und was würde sich in der Hinsicht ändern, wenn sie einen dt. Pass erhält?

Danke im Vorraus  

Titel: Re: STATUSÄNDERUNG MÖGLICH?????
Beitrag von Mick am 16.06.2004 um 02:15:28

schrieb am 15.06.2004 um 23:03:39:
War bei meiner Mutter im Pass aufgeführt und da damals noch keine 18, besaß nicht einen eigenen Reisepaß.

Noch eine Frage, wenn das so nicht geht, was bedeutet Familienzusamenführung? Warum ich nicht als einziger Sohn meiner Mutter bei ihr bleiben kann, wo alle Integrationsfragen von wegen Geld und so bei mir gelöst sind. Und was würde sich in der Hinsicht ändern, wenn sie einen dt. Pass erhält?

Danke im Vorraus  



Hi,
Familienzusammenführung ist grundsätzlich auf die im Ausländergesetz normierten Fälle bergrenzt. Damit genügen die Regelungen des Ausländergesetzes den Anforderungen des Grundrechtes aus Art. 6 Grundgesetz.

Ein Nachzug von Kindern zu ausländischen Eltern ist grundsätzlich nur vor Vollendung des 16.ten Lebensjahres möglich.
Zu deutschen Eltern bis zur Vollendung des 18.ten Lebensjahres (vgl. § 23 Abs. 1 AuslG)

Titel: Re: STATUSÄNDERUNG MÖGLICH?????
Beitrag von chap am 16.06.2004 um 18:29:59

schrieb am 15.06.2004 um 23:03:39:
War bei meiner Mutter im Pass aufgeführt und da damals noch keine 18, besaß nicht einen eigenen Reisepaß.


Aber trotzdem sollte deine Aufenthaltserlaubnis im Pass deiner Mutter stehen... ???

Titel: Re: STATUSÄNDERUNG MÖGLICH?????
Beitrag von fons am 17.06.2004 um 01:42:19

schrieb am 16.06.2004 um 18:29:59:
Aber trotzdem sollte deine Aufenthaltserlaubnis im Pass deiner Mutter stehen... ???


Egal... was nutzt ihm das heute noch? NIX!


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