i4a - Das Board | |
https://www.info4alien.de/cgi-bin/forum/YaBB.cgi
Ausländerrecht >> EU- und Schengenrecht (inclusive Besuchsaufenthalte) >> Besuchsvisum bei freiwilliger Ausreise? https://www.info4alien.de/cgi-bin/forum/YaBB.cgi?num=1086541006 Beitrag begonnen von Manuela am 06.06.2004 um 19:56:46 |
Titel: Besuchsvisum bei freiwilliger Ausreise? Beitrag von Manuela am 06.06.2004 um 19:56:46
Hallo zusammen,
erstmal möchte ich Euch sagen, dass ich Eure Seite echt klasse finde, so viele Infos, super, was Ihr hier so auf die Beine stellt und Gott sei Dank, dass es noch Leute gibt, die anderen so selbstlos helfen, Alle Achtung ! Jetzt zu meinem Problem : Mein Freund ist Marokkaner und lebt zur Zeit in Spanien. Sein Visum ist seit April abgelaufen. Seitdem habe ich keine Ruhe mehr und da ich möchte, dass alles legal abläuft, meine Fragen : Können wir die Situation noch retten, wenn er jetzt freiwillig nach Marokko zurückkehrt ? Würde dann in Deutschland bekannt, dass er illegal in Spanien war ? Könnte er mich dann ohne weiteres mit einem Besuchs- visum hier in Deutschland besuchen ? Wenn ja wie lange würde es dauern, bis das Visum erteilt wird und für wie lange bekommt er ein Visum ? Reichen für die deutsche Botschaft in Marokko Verpflichtungserklärung und Versicherungsunterlagen oder muss ich noch mehr besorgen ? Ich hoffe das sind nicht zuviele Fragen ! Vielen Dank für Eure Hilfe. Liebe Grüsse Manuela |
Titel: Re: Besuchsvisum bei freiwilliger Ausreise? Beitrag von peku am 06.06.2004 um 20:57:51
hallo,
inwieweit Spanien in jetzt sanktionieren wird wenn er freiwillig ausreist weis ich natürlich nicht.(Hartmut was sagt das spanische Recht dazu???)Am besten wird wohl sein er reist halt einfach aus.Wenn er jedoch von Spanien eine Einreisesperre erhält darf er auch nicht mehr nach DE kommen. Wenn er keine Einreisesperre bekommt was sicher nicht der Fall ist wenn er sofort ausreist ohne spanische Behörden zu belästigen findest du weitere Infos hier: http://www.amballemagne-rabat.ma/spr_2/home/index.html Gruss peku |
Titel: Re: Besuchsvisum bei freiwilliger Ausreise? Beitrag von Hartmut_Krentz am 07.06.2004 um 08:27:56
Hallo peku,
wenn er freiwillig ausreist duerfte eigentlich gar nichts passieren, wenn er mit abgelaufenem Visum angetroffen wird eroeffnet die AHB ein Expediente de expulsion (Abschiebung) und diese wird bei Marrokanern sehr schnell vollstreckt. Also ich wuerde empfehlen so schnell wie moeglich freiweillig ausreisen. |
Titel: Re: Besuchsvisum bei freiwilliger Ausreise? Beitrag von Manuela am 07.06.2004 um 17:58:33
Hallo Peku, Hallo Hartmut,
vielen Dank für Eure Antworten. Hartmut, bist Du sicher, dass nichts passiert ? Ausserdem würde ich mich freuen, wenn einer der Experten mir noch meine Fragen bezüglich des Besuchsvisums beantworten könnte. Wäre wirklich wichtig für mich. Vielen Dank. Liebe Grüsse Manuela |
Titel: Re: Besuchsvisum bei freiwilliger Ausreise? Beitrag von peku am 07.06.2004 um 18:12:26
hi nochmal ich,
hast du auf dem link nichts dazu gefunden (auf der seite der deutschen botschadft in maroko??) gruss peku |
Titel: Re: Besuchsvisum bei freiwilliger Ausreise? Beitrag von Hartmut_Krentz am 07.06.2004 um 19:37:46
Hallo Manuela,
es kommt natuerlich darauf an wie lange er sein Visum "ueberzieht". Bei ein paar Tagen passiert nichts, wenn daraus aber Wochen werden koennte es gefaehrlich werden. |
Titel: Re: Besuchsvisum bei freiwilliger Ausreise? Beitrag von Manuela am 08.06.2004 um 17:55:52
Hallo Peku,
doch ich war auf der Seite der Botschaft, habe aber noch keine Antwort auf meine Frage gefunden. Vielleicht schreibe ich ihnen mal eine mail. Aber trotzdem danke für Deine Mühe. Gruss Manuela |
Titel: Re: Besuchsvisum bei freiwilliger Ausreise? Beitrag von Manuela am 08.06.2004 um 17:57:03
Hallo Hartmut,
leider sind es schon Wochen. Aber vielleicht haben wir ja Glück. Gruss Manuela |
Titel: Re: Besuchsvisum bei freiwilliger Ausreise? Beitrag von Hartmut_Krentz am 09.06.2004 um 09:28:51
Dann kann ich nur empfehlen schnellstens freiwillig auszureisen und er kann sich ja fuer die "Ueberziehung"
eine Entschuldigung einfallen lassen. Zwar koennte er rein theoretisch noch Monate illegal in Spanien bleiben ohne aufgegriffen zu werden, aber der Fall wird dadurch nicht einfacher. Geht mal davon aus, dass die Spanischen Behoerden seit dem 11.Maerz Illegalen aus islamischen Laendern genauer hinsehen. |
Titel: Re: Besuchsvisum bei freiwilliger Ausreise? Beitrag von Manuela am 12.06.2004 um 01:23:58
Hallo Peku,
ich bin's nochmal. Habe jetzt Antwort vom 'Auswärtigem Amt', sie sagen, es könnte sein, dass er registriert wird und die Meldung an alle Schengen Staaten weitergegeben wird. Dann bekommt er doch sicher eine Einreisesperre oder ? Kannst Du mir sagen, was wir tun müssen, damit er ein Besuchsvisum bekommt ? Viele Grüsse Manuela |
Titel: Re: Besuchsvisum bei freiwilliger Ausreise? Beitrag von Doc am 12.06.2004 um 14:55:04
Hallo Manuela,
wenn Dein Freund mit dem abgelaufenen Visum erwischt wird, muss er mit Ausweisung und/oder Abschiebung rechnen. Dann wird er auch im Schengener Informationssystem zur "Einreiseverweigerung" ausgeschrieben. Alle Schengenstaaten können dieses Informationssystem lesen und müssen es auch vor der Erteilung eines Schengenvisums einsehen. Das bedeutet, dass er die Voraussetzungen für die Erteilung eines Schengenvisums nicht mehr erfüllt (Art. 5 (1d) SDÜ). Also bekäme er auch für die Dauer dieser Ausschreibung kein Besuchsvisum. Doc 8) |
Titel: Re: Besuchsvisum bei freiwilliger Ausreise? Beitrag von Manuela am 12.06.2004 um 18:41:19
Hallo Doc,
vielen Dank für die Antwort. Aber wenn er doch freiwillig ausreist muss er doch nicht mehr abgeschoben werden. Nur wie ist das, wenn er bei der Ausreise kontrolliert wird und man stellt fest, dass kein Visum mehr hatte, wird er dann auch registriert ? Und für welche Dauer wird normalerweise die Einreise- sperre verhängt ? Kann man irgendwas tun, dass sie aufgehoben oder wenigstens verkürzt wird ? Vielen Dank ! Gruss Manuela |
Titel: Re: Besuchsvisum bei freiwilliger Ausreise? Beitrag von peku am 12.06.2004 um 21:48:16
Halllo Manuela,
eine freiwillige Ausreise liegt auch dann vor wenn er mit gekauften Tickets und einem gültigen Reisedokument das z.B. erst neu auf der Botschadft ausgestellt wurde auf dem ausländeramt vorstellig wird und mitteilt auseisien zu wollen. Wenn dann sonst nichts gegen ihn vorliegt(Straftaten) werden diec ihn gehen lassen zumal er dadaurch dem staat abschiebekosten erspart. Deine info die du vom auswaertugen amt bekommen ahst verstehe ich nicht.Es gab keinerlei nötigen Grund dort anzufragen und auf die Situation hinzuweisen.Wenn nämlich bevor eine reisedok und/odfer TZicket vorliegt die ALB ihm auf die Spur kommt und eine abschiebung folgt hat Doc abolut Recht:Wenn ein Schengen Land ihm die einreise verbitete darf era uch nicht in andere chengen Länder reisen... Handelt zügig bevors zu spät ist. gruss peku |
Titel: Re: Besuchsvisum bei freiwilliger Ausreise? Beitrag von fons am 12.06.2004 um 22:03:28 schrieb am 12.06.2004 um 21:48:16:
Kann sein .. kann auch nicht sein! Wenn es um mehrere Wochen unerlaubten Aufenthalt geht, kann ihm schon eine Ausweisung blühen (ob Abschiebung, ist ne ganz andere Frage). Aber garantieren würd ich das nicht in so einem Fall, dass er ohne Probleme davon kommt! |
Titel: Re: Besuchsvisum bei freiwilliger Ausreise? Beitrag von Hartmut_Krentz am 13.06.2004 um 09:42:38
Hallo peku,
Dein "Loesungsansatz" hat einen gewissen Charme wie immer ;-D Also wenn ich Dich richtig verstanden habe, "verliert" der freund von Manuela seinen Pass mit dem abgelaufenen Visum drin, holt sich ein Ersatzdokument und wird damit auf der Spanischen ALB vorstellig um eine Grenzubertrittsbescheinigung zu bekommen oder??? Sehe ich skeptisch, erstens wird das mit den Ersatzdokument beim Konsulat des Koenigreichs Marokko ein bisschen dauern, und da diese Masche nun absolut nicht neu ist wird der oder die Beamte auf der ALB hoechtswarscheinlich nach dem genauen datum der Einreise fragen und dies wohl auch ueberpruefen. In Spanien leben so ca. 150-200.000 Marrokaner illegal und wie schon gesagt sehen die Spanischen behoerden seit dem 11 Maerz etwas genauer hin. Ich gebe Dir allerdings recht mit der Eile mit jedem Tag den der freund von Manuela ins Land gehen laesst wird es schlimmer. |
Titel: Re: Besuchsvisum bei freiwilliger Ausreise? Beitrag von peku am 13.06.2004 um 11:03:18
hallo hartmut,
habe noch mal nachgelesen in der Ausgangsfrage und dabei festgestellt:Er hat ja einen Pass mit abgelaufenem Visum-folgklich brauchtv er keinebn neuen Pass.(also nicht mit charm... :-[ ) Also bleibt nur zwei Möglichkeiten: Als "reuiger Sünder" hinzugehen sich zu offenbaren aber mit Flug oder Bootsticket dabei o d e r er geht auf einem der zahlreichen Wege die wir ja nun bestens kennen zurück nach Maroko ohne überhaupt mit der Spanischen bejghörde in Kontakt zu kommen. Nur in einem sind wir usn wohl einig: ers sollte schnell gehen,wenn er erstv aml aufgegriffen wird bricht alles zusammen grzuss peku |
Titel: Re: Besuchsvisum bei freiwilliger Ausreise? Beitrag von Hartmut_Krentz am 13.06.2004 um 11:11:05
Die "zahlreichen Wege" sind in der Regel Einbahnstrassen und selbst wenn es einen Weg geben sollte wird dies erstens teuer und zweitens wenn er
dann beim illegalen grenzuebertritt aufgegriffen wird tjaaa dann wird es ganz zappenduster. Es bleibt nur wie DOC so schoen schrieb, Hosen runter zur ALB und die Wahrheit sagen alles andere erscheint mir abenteuerlich!!! |
Titel: Re: Besuchsvisum bei freiwilliger Ausreise? Beitrag von Manuela am 13.06.2004 um 12:21:11
Hallo Peku,
hab ich das richtig verstanden, dass er einen neuen Pass braucht ? Er hat seinen alten nämlich noch, aber soweit ich weiss hat er das Visum entfernt. Gruss Manuela |
Titel: Re: Besuchsvisum bei freiwilliger Ausreise? Beitrag von Doc am 13.06.2004 um 14:39:31 schrieb am 13.06.2004 um 12:21:11:
Oh, oh, also Manuela, so wie ich vermute, wie die spanischen Behörden verfahren werden, gehe ich davon aus, dass er, selbst bei der Ausreise mit einer gültigen Fahrkarte, bei der Ausreise festgenommen wird. Dann blüht ihm ein Strafverfahren wegen unerlaubten Aufenthaltes und Urkundenfälschung (die spanischen §§ dafür kenne ich nicht). Dann dürfte er mit Ausweisung und Abschiebung rechnen. Die Spanier befristen dann eine Wiedereinreise im Allgemeinen (aus meiner Erfahrung bzgl. Anfragen über Sirene) auf ca. 3 Jahre (ohne Gewähr). Solange wird er dann auch kein Schengenvisum bekommen. Das ist jetzt "the worst case"! Es könnte sogar auch glücklicher verlaufen, aber Garantien gibt es nicht. Er braucht keinen neuen Pass, wenn er einen hat. Selbst wenn er vorgeben sollte, er habe ihn verloren, so wird es sicher eine Untersuchung geben, wann er tatsächlich eingereist ist. Im deutschen AZR sind z.B. alle Visaanträge gespeichert, so dass ein relativer Einreisezeitpunkt bestimmt werden könnte. Und der Datenaustausch über Sirene dürfte auch sehrwohl schnell möglich sein. Von allen anderen (eher illegalen) Möglichkeiten sollte er absehen, denn damit baut man sich eher Mauern, die hinterher zu noch größeren Problemen führen könnten. Doc ::) |
Titel: Re: Besuchsvisum bei freiwilliger Ausreise? Beitrag von Manuela am 14.06.2004 um 01:31:14
Hallo Peku, Hallo Doc,
also, damit wir auch nichts falsch machen. Er muss auf jeden Fall zur Ausländerbehörde und eine Grenzüberschreitungserlaubnis beantragen und muss dort seinen Pass und ein Rückflugticket vorweisen ? Er kann also nicht einfach zum Flughafen und nach Hause fliegen ??? Oh man, hoffentlich geht alles gut und es läuft alles so wie Du Peku es vermutest. Gruss Manuela |
Titel: Re: Besuchsvisum bei freiwilliger Ausreise? Beitrag von Hartmut_Krentz am 14.06.2004 um 09:38:51
Er kann auf keinen Fall einfach zum Flughafen und von dort nach Hause fliegen, er muesste dann zu 99 %
mit einer Fetsnahme an der Passkontrolle rechnen und dann wuerde das zutreffen was Doc als den worst case beschrieben hat. Er sollte sich ein Ticket kaufen, muss ja kein Flug sein, von Malaga und Algeciras fahren Faehren nach Marroko oder einen Flug in eine der spanischen Enklaven Ceuta oder Melilla. Damit muss er dann zur naechsten Oficina de Extranjeria diese befinden sich unter anderem in den Provinzhauptstaedten bei den delegaciones de Gobierno und dort sollte er dann die Wahrheit sagen. Dann haette rein theoretisch der oder die Beamte die Moeglichkeit beide Augen zuzudruecken und ihm eine Grenzuebertrittsbescheinigung zu geben ohne ein Verfahren einzuleiten. Hierbei kommt es auf seine Galubwuerdigkeit an, denn es ist in der Vergangenheit sehr oft vorgekommen , dass gerade Marokaner trotz der Grenzuebertrittsbescheinigung wieder in Spanien untergetaucht sind. Die Tatsache dass er offenbar seinen Pass manipuliert hat erleichtert die ganze Sache nicht gerade. Es koennte auch passieren, dass er in Gewahrsam genommen wird und mit dem naechsten Sammeltransport nach Ceuta oder Melilla gebracht wird, und dort nach Marokka abgeschoben wird. Die Tatsache dass eventuell die Eheschliessung mit einer EU Buegerin geplant ist koennte sich unter Umstaenden bei der Beurteilung des Falles positiv auswirken nur muesste dies dann auch wirklich glaubhaft nachgewiesen werden. |
Titel: Re: Besuchsvisum bei freiwilliger Ausreise? Beitrag von peku am 14.06.2004 um 17:25:52
Hallo,
nur mal so gefragt: EINEISE ins Schengengebiet ohne gültiges Visum an nicht zugelassenen Grewnzübergangsstellen also z.B. im Wald ist eine Straftat. Ist eigentlich das AUSREISEN aus dem Schengengebiet unter Vermeidung der Grenzkontrollen in das Gebiet eines Landes in welches Mann/Frau einreisen darf auch eine Straftat oder etwa nur euine Ordnungswidrigkeit??? Würde mich mal interessierenm?? Gruss peku |
Titel: Re: Besuchsvisum bei freiwilliger Ausreise? Beitrag von Doc am 14.06.2004 um 17:50:08 schrieb am 14.06.2004 um 17:25:52:
Hallo Peku, die unerlaubte Ein-/Ausreise in/aus das/dem Schengengebiet ist nicht strafbar. Es gibt kein Gesetz des Gemeinschaftsrechts, das Tathandlungen oder Tatfolgen unter Strafe stellt. Strafgesetze fallen noch unter die Souveränität der Mitgliedsstaaten. D.h. nur die Ein-/Ausreise in einen Mitgliedsstaat eines Gemeinschaftsrechts kann nach nationalen Gesetzen straf- oder bußgeldbewehrt sein, was natürlich durch die Vorschriften des Gemeinschaftsrechts z.T. angeordnet worden ist. In Deutschland gilt: Bei vorsätzlicher unerlaubte Einreise: Straftat (§ 92 (1) Nr. 6, oder § 92 (2) Nr. 1a AuslG). Alles was als Ein- und Ausreise darunter nicht zu subsummieren ist, fällt u.U. unter § 93 AuslG. Also auch die vorsätzliche unerlaubte Ausreise, durch Benutzen der "grünen Grenze" oder das sich Entziehen bei der polizeilichen Ausreisekontrolle (z.B. Verstecken in einem Zug bei der Fahrt über die Grenze) und kann dann als Ordnungswidrigkeit geahndet werden. Doc ;-D |
Titel: Re: Besuchsvisum bei freiwilliger Ausreise? Beitrag von Hartmut_Krentz am 15.06.2004 um 09:31:42
Hallo peku,
illegaler Grenzuebertritt ist nach Spanischem Recht eine Straftat und wenn man dann mal so einen Blick auf die Landkarte wirft verbietet sich so etwas von selbst. Die einizgen Landgrenzen zwischen Spanien und Marokko sind die der beiden Enklaven Ceuta und Melilla und diese sind bestens bewacht. |
i4a - Das Board » Powered by YaBB 2.4! YaBB © 2000-2009. Alle Rechte vorbehalten. |